Aktueller Inhalt von mindamino1

  1. M

    Garantie bei Gebrauchtkauf von Privat?

    >Ein Verschweigen von bekannten Mängeln ist nicht anders zu werten! Ich erklärte es schon. Wenn es auch wirklich einen Sachmangel im Sinne des Gesetzes darstellt. Das ist eben bei einer gebrauchten Sache nicht einfach, denn da gehören Verschleißerscheinungen zur üblichen Beschaffenheit und...
  2. M

    Garantie bei Gebrauchtkauf von Privat?

    >Egal wie es greift, gekauft wie gesehen hat Interpretationsspielraum, Es enhält nach der Rechtssprechung des BGH, die ich aufgeführt habe nur wenig Interpretationsspielraum. >wenn der Käufer Mängel verschweigt handelt er "Arglistig", Gemeint ist der Verkäufer. Nein! Nur wenn der Mangel...
  3. M

    Garantie bei Gebrauchtkauf von Privat?

    Erstmal muß zwischen Garantie §443 BGB und Gewährleistung §434 BGB unterschieden werden. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garanten (zB. Verkäufer, Großhändler, Hersteller). Ohne das eine Garantie vereinbart oder eingeräumt wurde gibt es eine solche nicht. Die Gewährleistung ist...
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