>Egal wie es greift, gekauft wie gesehen hat Interpretationsspielraum,
Es enhält nach der Rechtssprechung des BGH, die ich aufgeführt habe nur wenig Interpretationsspielraum.
>wenn der Käufer Mängel verschweigt handelt er "Arglistig",
Gemeint ist der Verkäufer.
Nein! Nur wenn der Mangel...