353 Anhängelast

Limo

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97922 Königshofen
Hallo Leute,

ich komme mit der Anhängelast nur so richtig klar, was nun Sache ist.

Ich habe mir Letzte Woche von Dübbert eine Kugelkopf Zugvorrichtung Eintragen lassen.

Dabei war ein §13 Gutachten für die Zugvorrichtung, in der Stützlast:100KG und 3500KG Anhängelast drin stand.

Jetzt habe ich meine Eintragung mal nachgelesen und da stehen die 100KG Stützlast und MAX.ZUL.ZUGGESAMTGEWICHT 5000KG drin.

Eigentlich bin ich davon aus gegangen das ich 3,5T Anhänger anhängen darf, dem ist wohl nicht so.

Leergewicht Schlepper: 2140KG

Sprich : 5000KG Gesamt -2140 Leergewicht Schlepper= 2860KG Hänger incl. Ladung oder?

Oder wird da das Zulässige Gesamtgewicht des Schleppers mit 3090KG genommen?

Ich möchte mich vorher Informieren bevor ich den TÜV Prüfer Frage um nicht blöd rüber zu kommen.

Desweiteren Möchte ich in Zukunft mit einen Anhänger für die Serien Maulkupplung kaufen.

Ich fahre mit Schwarze Nummer und habe Führerschein BE.

Im Fahrzeugschein Steht nichts wegen Ungebremst und gebremsten Hängern, Ich darf wegen dem Führerschein ja Max 3,5T hänger ziehen.

Jetzt Gibts ja Hänger auch ohne Auslaufbremse, wie wird das da Gerechnet?

Auf dem Typenschild des Zugmauls Steht: Zul. Gesamtgewicht der Zugmaschiene: 4000KG......Meins Liegt laut Schein bei : 3090KG soweit ist mir das klar, da liege ich drin.

Stützlast sind : 1000KG

Welche Gesetze sind da zu beachten? Kann ich mir jetzt ein Anhänger ohne Auflaufbremse mit 3,5T zulegen und bin auf der Sicheren Seite?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß
 
Hallo, habe heut beim Tüv vorgesprochen und nach der Anhängerlast nachgefragt. Du kannst unabhängig vom Schlepper ungebremst 750kg, auflaufgebremst 3500 (max. 4225kg) je nach Anhängelast des Schleppers. Der Hänger braucht kein Tüv wen ein 25Kmh Schild angebracht ist und der Schlepper nicht mehr als 25 Kmh fährt. Vorrausgesetzt Blinker und Licht müssen funktionieren. Ab 25 Kmh Stoplicht. Und ein folgekennzeichen reicht. Auf Deutsch das Nummernschild am Schlepper kann das selbe sein am Hänger. So hat es mir mein Tüv Prüfer gesagt. Wenn ein Schlepper mehr als 40 Kmh fährt muß Jährlich Tüv gemacht werden. Mit einem schwarzen Nummerschild brauchtst du kein Tüv am Hänger bis 25Kmh. Gruß McHorsti.
 
Mchorsti,

Da passt einiges nicht was der TÜV von sich gegeben hat. Folgekennzeichen mit dem 25 Km/h Schild gilt nur für den LOF zweck. Ist der nicht gegeben,  so braucht auch der Anhänger eine eigene  schwarze Nummer mit dazugehöriger Versicherung,Steuer und TÜV.Ab 40 KM/h braucht der Traktor und Anhänger alle 6 Monate die SP und jährlich den TÜV.

Im LOF bis 25 Km/h braucht der Anhänget keinen TÜV, muss aber den Vorschriften entsprechen.Blinker,Bremsen,Reifen und in einen  guten Gesamtzustand muss der Anhäsein.

Viele Grüße Markus 
 
Moin,

wie Markus schon geschrieben hat. Anhänger mit Folgekennzeichen gehen nur bei land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung (lof)!

 Fahre ich mit dem Anhänger privat mein Brennholz, Baustoffe oder eine Kiste Bier, dann ist das keine lof-Nutzung. Der Anhänger muss mit schwarzem Kennzeichen angemeldet sein.

 

Man begeht sonst eine Straftat!!

 

Das ist dann so, als wenn man mit einem nicht angemeldeten PKW auf einer öffentlichen Straße fährt.

 Die 3500 Kg sind durch den Kugelkopf begrenzt. Die Maulkupplung verträgt mehr Anhängelast. Bei meinem 353 ist im Fahrzeugschein keine Anhängelast eingetragen. Ich weiß nicht, wieviel da geht. Aber bei uns im Flachland sind 8 Tonnen möglich.

 

Gruß Ingo
 
Hallo Ingo,

So schlimm ist es mit LOF nicht. Als Betriebsinhaber darf sich schon eine Kiste Bier holen. Die Kiste Bier vom Nachbar darf nicht gefahren werden. Auch darf alles für den eigenen Betrieb grfahren werden.

LOF zweck ist nicht einfach.

Grüße Markus 
 
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