IHC 844 A - Zulassung ohne Papiere

Obercastroper

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21 Dezember 2014
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44575 Castrop-Rauxel
Hallo in die fachkundige Runde,wir haben uns einen alten IHC 844 A angetan. Ich kenne den Schlepper seit mehr als 20 Jahren :Er auf ein und der selben Deponiebaustelle den Wasserwagen geschleppt.Ich habe zwar einen Kaufvertrag, aber leider hat der Vorbesitzer die Papiere "verbummelt".Soviel ich weiß, muss sich für die Zulassung folgendes Abspielen :- Gang zur Zulassungsstelle mit Kaufvertrag und Fahrgestellnummer --> Abfrage beim KBA resp Polizei, ob das FZ mal gestohlen gemeldet wurde- Vollabnahme beim TÜV- Danach Zulassung.Habe ich was vergessen ? Gebt mir gerne Eure Hinweise dazu.Jetzt meine eigentliche Frage :- Wie bekomme ich den dann TÜV-fertigen Schlepper zur Begutachtung für die Vollabnahme ?- Leider verfüge ich über keine "Rote Werkstattnummer".Wie gehe ich da vor ?Wohl gemerkt, ich frage sehr frühzeitig, um zu sehen, was wir uns da angetan haben.Bis der Schlepper TÜV-fertig ist, haben wir noch reichlich Arbeit!Herzlichen Dank im Voraus für Eure Tips und Hilfen!Viele GRüßen,

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Hallo,

ich habe das gerade mit einem DED Bj.1953, hinter mir.

Ich habe schon frühzeitig Kontakt zum TÜV aufgenommen und dort nach der Vorgehensweise gefragt. Ich brauchte einen amtlich anerkannten Sachverständigen für die Vollabnahme. Den gibt es mittlerweile auch bei anderen Prüforganisationen, sind aber dünn gesät.

Wichtig: lesbare Fahrgestellnummer und evtl. Motornummer.

Vor der Vollabnahme eine EVB-Nummer von der Versicherung geholt und ohne Kennzeichen direkt zum TÜV zur Vollabnahme und wieder zurück..

Danach zur Zulassungstelle mit TÜV-Bericht, Gutachten und Kaufvertrag. Dort habe ich den Schlepper als Garagenfund deklariert, er wurde dann von der Zulassungsstelle 14 Tage elektronisch aufgeboten (45,- Euro). Nach 14 Tagen wurde er dann problemlos mit Wunschkennzeichen zugelassen. 

Alles kein Hexenwerk, aber der Preis für das Gutachten ist schon happig. Die Gesamtkosten für die Wiederzulassung ohne Papiere beliefen sich auf knapp 500,- Euro.

Gruß Nils. 
 
Hallo "Obercastroper"

für die Zulassungsstelle ist es am einfachsten, wenn du eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers vorlegst, dass er die Papiere verloren hat und das er den Schlepper ordnungsgemäß abgemeldet hat.

Für den TÜV vorher ist es hilfreich, wenn du die Kopie einer Betrieberlaubnis eines Schleppers vorlegen kannst, der gleich ist.

Gruß Markus 
 
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