1.Mai und immer wieder dasselbe....

Hallo Lef,

du schreibst von Bestimmungen, die eingehalten werden müssen,

könntest du die eventuell mal raussuchen und hier mitteilen?

Fände es mal Interessant zu wissen, worauf man so achten muss. 

Gruß Dominik
 
Das Thema bewegt,

ob nun grob fahrlässig ( billigend in Kauf genommen) oder vorsätzlich ( wissentlich/gewollt) vom

Fahrer gehandelt wurde ist bei der Bemessung des Strafmaßes nicht erheblich. 

Der Fahrer vom Trecker hat beim Erwerb des Führerscheines auch über das

Fahrerlaubnisrecht gelernt, mit welchem Befähigungsnachweis (Führerscheinklasse) 

welche Lasten/Geschwindigkeiten/zGG im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden

dürfen  

Abgesehen von den vielen körperlichen Verletzungen, ich hoffe nicht schwer, der "Mit-

fahrenden" auf dem Hänger, werden die Regressansprüche der Versicherung an den Fahrer

ins unermessliche steigen lassen   

Der kausale Zusammenhang -wärst du nicht gefahren kein Unfal- wiegt schwer. 

Selbst wenn ein Pkw in den Hänger gefahren wäre, hätte der Pkw NICHT schuld gehabt. 

S. O. 

Hab die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen, habe aber genau diese Szenarien

immer im Hinterkopf. (Reifen/Bremse/Auflaufbremse/Ladungssicherung etc)

In der Hoffnung keinen Shirtsorm abzubekommen 

LG Ralph
 
Hallo Dominik, ich erlaube mir mal auf Deine an Jörg gestellte Frage etwas zu antworten

für fast alles gibt es auch Ausnahmegenehmigungen aber eben nicht für die schnelle Spritztour wie im oben genannten Fall und bei gewissen Arbeiten im Baustellenbereich ist es unter der gebührenden Obacht auch zulässig genau wie der Müllmann auf dem Trittbrett hinten am Müllwagen wenn es von Tonne zu Tonne geht, Auf dem Weg zur Verwertungsstation muß der Müllmann auch in der Kabine des LKW sitzen

Die klassischen Bimmelbahnen in Tourismusorten haben zum Beispiel genau festgelegte Zulassungsbestimmungen hinsichtlich Bauart , Bremsen, Höchstgeschwindigkeit, Bestuhlung, Fahrstrecke und Fahrzeiten und und............

Ich habe mal einen Bericht über einen Winzer der Kremserfahrten in den Weinbergen für seine Gäste angeboten hat gelesen, neben vielen Vorschriften zur Bauart des Anhängers kam die Vorschrift mit max. 16 Km/h zu fahren wenn Personen auf dem Anhänger befördert werden.

Ich gehe mal davon aus das bis auf wenige Ausnahmen fast alle Forumsteilnehmer einen gültigen Führerschein besitzen. Wer die Führerscheinprüfung erfolgreich absolviert hat sollte wissen das Personentransport auf der Ladefläche eines Anhängers oder LKW grundsätzlich verboten ist.

Wer meint Prsonentransporte auf dem Anhänger durchführen zu müssen gehe bitte zu seiner zuständigen Behörde und fragt dort nach einer Sondergenehmigung und den notwendigen Voraussetzungen.

Den Verletzten im genannten Fall wünsche ich eine baldige Genesung ohne bleibende Schäden, auch wenn diese es eigentlich wissen müßten das die Fahrt auf dem Anhänger verboten und gefährlich ist

mfG Heiko
 
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