1255 + Anhänger mit Führerschein Klasse 3 fahren ?

Treckerfahrer80

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7 Mai 2007
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Darf man mit einem alten "rosa" Klasse 3 Führerschein (bis 7,5to) einen IHC 1255 inkl. 8 to. Anhänger fahren?
Der Traktor wiegt ca. 5500 kg, der Anhänger würde vollbeladen 8000 kg wiegen.

Darf man überhaupt, oder muss man den Führerschein vorher in Klasse T umschreiben lassen?
 
Meiner Meinung nach darfst du mit Kl. 3 ein zulässiges Gesamtgewicht von 18,49 to fahren.LKW bis 7,49 to und Einachser Anhänger 11 to. Bei der Baufirma bei der meine Brüder arbeiten ist diese Kombination mit Kl. 3 Gang und Gebe. Wenn der Traktor kein 40 km/h Getriebe hat darfst du 40 to zulässiges Gesamtgewicht mit 6 Achsen fahren. Mitentscheident ist die Anzahl der Achsen.

mfg Ernstl

PS.: Lasse mich gerne berichtigen
 
Leider schreibst Du nicht ob der Schlepper a.) Als Land-/Forstwirtschaftliche Zugmaschine(Ackerschlepper) oder als Zugmaschine zuglelassen ist (Grünes oder schwarzes Nummernschild) Wie schnell ist der Schlepper. Höchstgeschwindigkeit lt. Fahrzeugschein ?
 
Ich kann nur jedem empfehlen, wenn irgend möglich bei der Umschreibung des alten Klasse 3 auf den neuen EU-Führerschein die Klasse T (Schlepper über 32 km/h etc.) zu beantragen.
Wer im Ländlichen wohnt, sollte sich nicht allzu schwer tun, dafür eine vernünftige, nachvollziehbare Begründung zu finden
Hat der Onkel nicht ein Stück Wald, welches man demnächst durchforsten muss? Und wer will das schon mit einem 32-km/h-Schlepper, der einen erst wieder nach Hause bringt, wenn alle schon mit dem Abendessen fertig sind....

Im Ernst, mein Schlepper läuft auch nur 32 km/h, das reicht mir.
Aber ich bin froh, trotzdem die Klasse T beantragt zu haben.
Wer weiß, ob ich mit mal einen Schlepper vom Freund oder Nachbarn ausleihen muss, der dann evt. 40 km/h schnell ist.....
 
... der alte rosa 3er gilt für max. 7,49 t zGG des Zugfahrzeugs (wenn der über 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit hat) und da ich nicht weiß, was der 1255 an zGG und Endgeschwindigkeit hat, kann ich nicht beantworten, was für eine FSK Du brauchst.

Schau mal hier:
www.praevention.lsv.de/lbg/fachinfo/info_ges/loffistr/2.htm
www.praevention.lsv.de/lbg/fachinfo/info_ges/loffistr/3.htm

Tipp am Rande für alle:
www.lsv.de/spv/13_praevention/181_risiko_raus/index.html

Beste Grüße von der Weser
633fritz
 
Hallo!

Wenn der 1255 über 7,5t zul. Ges. Gew. hat, und 40km/h läuft, darfst du den noch nichtmal alleine fahren. Wenn er unter 7,5t hat, darfst du einen Einachser/Tandemachser anhängen. (Klasse 3) Diese Anhänger sind aber selbst zulassungsrechtlich auf 11t ZGG begrenzt.
Wenn dein Anhänger ein grünes Folgekennzeichen hat (rechtliches siehe anderer Tread), also auch nur 25km/h fahren darf, kann es auch ein echter Zweiachser sein. Dann zählt er führerscheinrechtlich nämlich nicht. Der 1255 kann dann auch über 7,5t haben, darf aber nicht mehr als 32km/h laufen. (Klasse 5, die du zu der 3 dazubekommen hast)
Wenn dein Anhäger ein Zweiachser ist und eine schwarze Nummer hat, dann brauchst du Klasse 2 oder CE. Der Trick mit dem Klasse-T-Eintragen hilft da auch nicht, da Klasse T nur für lof gilt. Klasse T hilft dir nur, wenn der Anhänger grüne Nummer hat und über 25km/h läuft, also zulassungspflichtig ist, oder der 1255 mit über 7,5t 40km/h läuft und auch eine grüne Nr. hat.

Gruß Stefan
 
Stefan629
Wenn dein Anhäger ein Zweiachser ist und eine schwarze Nummer hat, (...) wenn der Anhänger grüne Nummer hat (...) eine grüne Nr. hat.

Gruß Stefan

Die Farbe des Kennzeichens hat fahrerlaubnisrechtlich keine Bedeutung.

Das hat allein der lof - Zweck der Fahrt.
 
844AS:

Die Farbe des Kennzeichens hat fahrerlaubnisrechtlich keine Bedeutung.

Das hat allein der lof - Zweck der Fahrt.

Danke, das hatte ich mich nämlich gefragt als ich hier unter L nachgeschaut habe.
Hatte schon sorge ich dürfte mit Klasse B unseren 744 mit schwarzem Kennzeichen nicht fahren (32km/h , zgg 5to)

viele Grüße Andreas
 
Hallo Andreas und 844AS!

Aber wer lässt seinen Anhänger zu und zahlt Steuern, wenn er ihn für lof nutzt? Zulassungsrechtlich geht ein Folgekennzeichen nämlich nur bei lof, also grüner Nummer des Schleppers. Das hat u.a. versicherungstechnische Gründe. In manchen Fällen, z.B. wenn der Anhänger im öffentlichen Bereich abghängt wird, muss nämlich die BG zahlen und nicht die Haftpflicht des Schleppers. Bei zugelassenen Anhängern übernimmt das die Haftpflicht des Anhängers. (Versicherungsnachweis bei der Zulassung)
Wenn der Schlepper eine schwarze Nummer hat, kann man normalerweise davon ausgehen, dass der Schlepper nicht zu einem Betrieb gehört, der in der BG ist. Deshalb ist ein schwarzes Folgekennzeichen unzulässig.
Es ist hier schon viel zum Thema Folgekennzeichen geschrieben worden, aber so wurde es mir von einem Landwirt, der frisch von der Meisterschule kommt, und von einem Hauptkommissar, den ich privat kenne, gleichlautend erklärt.
Ich frage mich auch, ob man den lof-Zweck nachweisen muss, wenn man leer fährt. Was macht ihr mit euren Anhängern für lof-Sachen?

Gruß Stefan
 
Hallo Stefan,

ich fahre mit unserem lediglich Holz oder viel seltener Grünabfälle. Leider kann ich unseren Traktor nicht mit grüner Nummer anmelden, da wir nicht über genügend Land verfügen. (Holz machen ist immer mit/bei Bekannten).
Oder gibt es dann in dieser Lage doch eine Möglichkeit eine grüne Nummer zu bekommen? Das mit den Folgezeichen ist nämlich ein großes Problem wenn man sich einen Hänger ausleihen will, und alle eine grüne Nummer haben außer man selber...

viele Grüße Andreas
 
Hallo Andreas!

Das mit dem Leihen ist doch kein Problem. Du musst nur sagen, dass du für den Landwirt fährst. Wenn du Holz machst und Grünabfälle aus deinem Garten abfährst, ist das strenggenommen kein lof, es sei denn, der Wald gehört dir. Wenn du aber sagst, es sei für den landw. Betrieb, dann ist es lof. Dann darf der Anhänger eine grüne Nummer von dem Landwirt (irgend einer seiner Schlepper) haben und du darfst mit Klasse 3 fahren.
Natürlich musst du diese Argumentation mit dem Landwirt abstimmen, damit er das auf Nachfrage genau so bestätigt. Wenn er nämlich so doof ist und sagt, der Anhänger wäre verliehen, dann habt ihr beide schlechte Karten. Er, weil er ihn gar nicht verleihen darf (auch an andere Landwirte nicht) und zudem wegen der Nicht-LOF-Nutzung noch Steuerhinterziehung begeht. Du, weil die Klasse 3 dann nicht reicht. Wahrscheinlich bist du wegen der Kennzeichengeschichte auch noch mit dran.
Dass dein Schlepper eine schwarze Nummer hat, ist dabei (Auftragsfahrt) egal. Leihschlepper und Vorführer haben z.T. auch schwarze Nummern. Dein Schlepper ist dann halt versteuert, obwohl er es in diesem Moment nicht sein müsste. So herum geht das, andersherum nicht. (Grüne Nummer für Privatvergnügen) Das funktioniert ja mit Autoanhängern genau so. Ich kenne keinen Landwirt, der an seinem Pritschenanhänger oder Ferkeltaxi eine schwarze Nummer hat. Die haben alle grüne Kennzeichen. Der PKW davor hat logischerweise eine schwarze Nummer.

Gruß Stefan
 
Die Argumetation von Stefan zum Versicherungsschutz von Hängern mit grüner und schwarzer Nummer will mir nicht ganz einleuchten..
Es stimmt zwar, dass Anhänger mit Grüner Nummer keinen eigenen Versicherungsschutz brauchen und über die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges versichert sind, aber WAS hat das mit Berufsgenossenschaft zu tun??

Ich kann als Privatmensch problemlos ohne Mitgliedschaft in einer BG einen "Sport-Anhänger" mit grüner Nummer zulassen.
Ich kann für diesen Hänger auch freiwillig eine Anhängerversicherung (im sehr günstigen Fall für ca. 25 Euro jährlich..) abschließen.
Denn wenn der Hänger abgestellt einen Schaden verursacht (z.B. weil Unbekannte die Bremse lösen und sich das Ding in Bewegung setzt), muss ich leider aus eigener Tasche zahlen. Da kein Zugfahrzeug dran war, gibt es dann auch keinen Versicherungschutz.

Für MEINEN Pferdehänger mit grüner Nummer habe ich KEINEN extra Versicherungsschutz (und in der BG bin ich auch nicht mehr lange...).
Aber das Ding steht IMMER unzugänglich in einem Schuppen. Und ist mit ALKO-Diebstahlsicherung versehen. Die ich auch gegen Abkuppeln einsetze, wenn der Hänger am Zugfahrzeug angehängt öffentlich abgestellt ist....

Man muss m.E. nicht jede Eventualität versichern....
 
hallo zusammen,
ich verfolge seit ein paar Tagen die Themen grüne/schwarze Nummer, Anhänger, Treckergeschwindigkeit, Anzahl der Achsen des Anhängers und Führerscheinklasse.
Das scheint für viele ein unübersichtliches Feld zu sein und ich steige auch nicht mehr durch:
Also: Bei meinem 453 steht im Schein Höchstgeschwindigkeit 24km/h, das hat Sinn, weil solche Trecker früher auch von Leuten gefahren wurden, die nur Führerschein Klasse 5 hatten und keinen Klasse 3. Klasse 5 wurde bei uns immer Treckerführerschein genannt.
Ich habe auch einen Ferguson (ja, Entschuldigung) bei dem steht im Schein im Feld für die Geschwindigkeit 002, was bedeutet das ?
Wenn das zB 32km/h bedeutet, darf ich den mit2-Achs-Anhänger mit Führerscheinklasse 3 fahren ? Ich habe grüne Nummer und Folgekennzeichen.

gruss, rainer
 
Fergie bis 7,5t zGG und 2 Hänger bis jeweils 8 t zGG bis 25 km/h im lof Betrieb geht ab 16 mit Klasse 5 die in 3 eingeschlossen ist. Der Schlepper darf auch ein 32 km/h-Getriebe haben.
Hat er ein 40er Getriebe geht keine Kombi mit nem 2-Achsanhänger (außer Tandem unter 1 m Achsabstand)!

Beste Grüße von der Weser
633fritz
 
hallo, das was fritz633 zuvor geschrieben hat, stimmt genau, ich habe mich bei einem TÜV-Ingenieur erkundigt: Man darf also mit Klasse 3 zwei Anhänger mit je 2 Achsen mit 25km/h-Schild fahren, wenn das ganze durch die grüne Nummer eine LoF-Angelegenheit ist, auch wenn die Zugmaschine 32km/h hergibt.
Übrigens war die Eintragung 002 in meinem Fahrzeugschein ein Abschreibfehler, keine Kodierung, muss wohl 032 heissen bei einem 75 PS-Ferguson Bj. 83.
gruss rs453
 
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