Hallo Max,
Also, es sieht folgendermaßen aus nach meinem Kenntnisstand:
Wenn du eine nicht im Fahrzeugschein eingetragene Rad-/Reifenkombination eintragen lassen willst, dann geht das über zwei Wege:
1. Abnahme nach §19(3) StVZO:
Dann gibt es eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten für deine Rad-/Reifenkombination. Du fährst mit montieren Rädern zum TÜV, Dekra, GTÜ oder einem anderen anerkannten Sachverständigen und lässt aufgrund der ABE oder des Teilegutachtens die Räder prüfen. Ist alles Vorschriftsmäßig erhältst du ein Gutachten, mit dem du zur Zulassungsstelle gehen und die Fahzeugpapiere berichtigen lassen kannst. Diese Variante ist aber sehr unwahrscheinlich, da es wahrscheinlich keine ABE oder ein Teilegutachten für deine Rad-/Reifenkombination gibt.
2. Abnahme nach §19(1) StVZO: Einzelabnahme
Deine Rad-/Reifenkombination hat keine ABE oder ein Teilegutachten. Dann fährst du mit montierten Rädern zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen (Ingenieur) des TÜV. Dieser begutachtet deinen Schlepper und entscheidet, ob diese Rad-/Reifenkombination den gesetzlichen Maßgaben entspricht. Diese Variante ist wahrscheinlich. Hier ein Auszug aus einem anderen Forum:
Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39). Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.
Erfüllt dein Schlepper die Vorgaben, die für eine Betriebserlaubnis (BE) notwendig sind, dann bekommst du ein Gutachten, mit dem du zur Zulassungsstelle gehen und deine Fahrzeugpapiere berichtigen lassen kannst. In Hessen ist zusätzlich vorher das Gutachten des Prüfingenieurs an die Bündelungsbehörde nach Marburg zu schicken. Mit den Papieren, die du im Anschluss von der Bündelungsbehörde erhältst, kannst du dann zur Zulassungsstelle gehen.
Das ist mein Kenntnisstand. Sollte etwas nicht korrekt sein, dann bitte ich um Korrektur.
Viele Grüße,
{Hook}