16.9 - 28 zoll Reifen eintragen lassen?

-ihc 533-

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hallo,

würde es gehn in meinen Fahrzeugbrief die Reifen größe 16.9 - 28 zoll einzutragen lassen 

immonet sind 14.9 - 28 nur als größtes eingetragen

?

wenn ja was müsste man da alles machen??

gruß max
 
Moin,

bei welchem Schlepper? Rechne Dir mal aus, wieviel der Schlepper schneller wird. Und das wichtigste: Sprich mit dem zuständigem TÜV-Ingenieur der das Eintragen macht.

Grüße

Frank
 
hallo,

es ist ein 533 

un schneller ist er nicht geworden läuft die standartmäßige 29 kmh ca

ich hatte ja letztens einen tüV termin un dieser prüfer hat gesagt es steht irgendwie in seinen unterlagen nicht drinnen weil der schlepper scho älters ist kp warum auf jedenfall kann man das nicht nachträglich eintragen lassen oder irgenwie sowas 

oder gibts dann da problememß

gruß max
 
hallo,

hat vielleicht jemand so was in seinem Fahrzeugrief schon mal nach getragen oder wie macht man sowas wenn man die reifen größe wechselt das geht doch oder?

gruß max
 
Moin,

such Dir doch mal die Abrollumfänge raus, dann weißt Du doch was Sache ist, oder wo liegt Dein Problem?

Und ganz ehrlich: Lies Deine Beiträge einmal mehr durch, es ist zum Teil schwer den Sinn zu begeifen.

Grüße

Frank
 
Hallo Max,

Also, es sieht folgendermaßen aus nach meinem Kenntnisstand:

Wenn du eine nicht im Fahrzeugschein eingetragene Rad-/Reifenkombination eintragen lassen willst, dann geht das über zwei Wege:

1. Abnahme nach §19(3) StVZO:
Dann gibt es eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten für deine Rad-/Reifenkombination. Du fährst mit montieren Rädern zum TÜV, Dekra, GTÜ oder einem anderen anerkannten Sachverständigen und lässt aufgrund der ABE oder des Teilegutachtens die Räder prüfen. Ist alles Vorschriftsmäßig erhältst du ein Gutachten, mit dem du zur Zulassungsstelle gehen und die Fahzeugpapiere berichtigen lassen kannst. Diese Variante ist aber sehr unwahrscheinlich, da es wahrscheinlich keine ABE oder ein Teilegutachten für deine Rad-/Reifenkombination gibt.

2. Abnahme nach §19(1) StVZO: Einzelabnahme
Deine Rad-/Reifenkombination hat keine ABE oder ein Teilegutachten. Dann fährst du mit montierten Rädern zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen (Ingenieur) des TÜV. Dieser begutachtet deinen Schlepper und entscheidet, ob diese Rad-/Reifenkombination den gesetzlichen Maßgaben entspricht. Diese Variante ist wahrscheinlich. Hier ein Auszug aus einem anderen Forum:

Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39). Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.

Erfüllt dein Schlepper die Vorgaben, die für eine Betriebserlaubnis (BE) notwendig sind, dann bekommst du ein Gutachten, mit dem du zur Zulassungsstelle gehen und deine Fahrzeugpapiere berichtigen lassen kannst. In Hessen ist zusätzlich vorher das Gutachten des Prüfingenieurs an die Bündelungsbehörde nach Marburg zu schicken. Mit den Papieren, die du im Anschluss von der Bündelungsbehörde erhältst, kannst du dann zur Zulassungsstelle gehen.

Das ist mein Kenntnisstand. Sollte etwas nicht korrekt sein, dann bitte ich um Korrektur.

Viele Grüße,

{Hook}
 
Aus eigener erfahrung kann ich sagen das die meisten Prüfer nicht die größe kontrolieren ausser die reifen sind übermäßig breit und groß

aber in deinem fall sehe ich da kein Problem.

mfg Andreas
 
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