siffleur
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Meines Wissens stieg die Höchstgeschwindigkeit der "langsamen" Schlepper mit ein paar Ausnahmen 1972 von 20 auf 25 km/h, weil der Gesetzgeber fortan 25 km/h ohne zusätzliche Ausstattungen wie Vorderradkotflügel und Rückspiegel erlaubte. Kann das jemand bestätigen und kennt jemand unter Umständen weitere Details zur Gesetzesänderung und zum Zeitpunkt der technischen Umsetzung in Form geänderter Achs- oder Getriebeuntersetzungen?