Nordschleifen-IHC:
Gemäß §38 STVO dient die gelbe Rundumleuchte auch als Warnung vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen.
Auf einer engen, sehr kurvenreichen Kommunalstraße, wie ich sie oft befahren muss, wenn ich auf öffentlichen Straßen unterwegs bin (weil wir hier nämlich kaum was anderes haben), IST ein Schlepper mit Hänger, der nur 25 km/h fahren darf, ein sehr langsames Fahrteug!
So ein Gespann wird besonders langsam, wenn ihm Motorräder mit über 160 PS mit allem, was geht, um die Kabine blasen....
Das mag in Norddeutschland oder im Münsterland anders sein, wo man die Mittagsgäste schon beim Frühstück kommen sieht.
Die Frage ist halt, ob man die gelbe RUL aus Geltungsbedürfnis anmacht oder weil man sich selbst und andere schützen möchte.
Im letztgenannten Fall (und der ist bei uns offensichtlich) hat auch die Polizei nichts dagegen.
Die Leute lernen nämlich in ihrer Ausbildung solche Begriffe wie "Verhältnismäßigkeit der Mittel" und "Gefahren-Notstand"......
Auf einer engen, sehr kurvenreichen Kommunalstraße wie Du sie hier beschreibst, ist ja nun oftmals die Sichtweite recht eingeschränkt.
Wenn es sich dann noch um einen sonnigen Tag handelt sehe ich die Wirksamkeit einer optischen Warneinrichtung wie einer Rundumleuchte als sehr eingeschränkt bis nicht vorhanden an.
Außerdem ist auf diesen von Dir beschrieben Wegen im ländlichen Raum ein 25 km/h schneller Traktor mit einem Anhänger nicht ungewöhnlich sondern eher die Regel und jeder Verkehrsteilnehmer wird beim befahren von solchen Straßen mit eben diesen Fahrzeugen rechnen.
Ich fahre selber Motorrad, zwar nicht wie von Dir beschrieben mit 160 PS sondern nur mit etwas mehr als 120 PS
Selbst bei ziemlich zügiger Fahrweise bin ich noch „keinem Traktor um die Kabine geblasen“ (Was ist das übrigens für eine seltsame Ausdrucksweise? Und wie gehts das? Muss man das können? Tut das weh? geht das nur mit 160 PS? )und wenn ein Hindernis in Form eines Traktors oder sonst irgendwas hinter einer unübersichtlichen Kurve oder einer Kuppe gestanden hat, oder dort langsam gefahren ist konnte ich das Hindernis bislang nicht sehen, egal ob das Hindernis eine eingeschaltete gelbe Rundumleuchte hatte oder nicht.. Die Stelle war einfach nicht einsehbar! Es bestand keine Möglichkeit zu einem Sichtkontakt, also hätte ich die eingeschaltete Rundumleuchte auch nicht sehen können.
Also ist der von Dir, für den Betrieb deiner gelben Rundumleuchte angeführte Grund, faktisch nicht vorhanden
Beim lesen deines Beitrages kommt in mir, aus oben genannten Gründen, der Gedanke auf, dass es doch so sein wird das Du deine Rundumleuchte aus Geltungsbedürfnis unter dem Deckmantel des „Helfen und Schützen wollen“ einschaltest. Wenn Dich das glücklich oder glücklicher macht ist das zwar grenzwertig aber o.k
Aber aus einer Polizeikontrolle in der man dein Handeln geduldet hat abzuleiten das „ auch die Polizei, bei euch oder anderswo nichts dagegen hat“ ist gelinde gesagt ignorant
Der Einsatz bzw. Betrieb einer gelben Rundumleuchte ist in der STVZO geregelt, ob Dir das gefällt oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Falls es Dir nicht gefällt steht es Dir ja frei eine Änderung eben dieser STVZO zu erwirken.
Und vielleicht solltest Du einfach die sehr vernünftigen Vorschläge von „Goldener 353“ beherzigen.
Wenn man wie IHC D212 einen überbreiten Grubber oder einen überbreiten Schwader mit mehr als 3 Meter Außenbreite im LOF Einsatz öffentlichen Verkehrsraum fährt, wird die Behörde die, die Ausnahmegenehmigung für diese Transporte ausstellt, wahrscheinlich schon den Betrieb einer gelben Rundumleuchte vorschreiben und regeln.