844 Unfall Totalschaden

Das ist immer so eine Sache. Viele Autofahrer meinen halt einfach "ach was is ja nur nen Bulldog der is nie schnell".

 

Hatte letzen Sommer das problem das ich mim Tandem Ladewagen scharf nach rechts in unsere Wiese eingebogen bin. Schön geblinkt gebremst (in 60ger Zone) und abgebogen. Natürlich schert da der Ladewagen hinten aus. Da hör ichs hupen und ne aufgeblasene Stadtschla.... wollte überholen und ich hätte fast ihren SLK weggeschoben. Nur hiernrissig sowas!!! Das beste is wenn sich die Leute dann aufregen....
 
Hobbybauerrereload:

CaseIH640:

Hi genau aus diesem Grund fahre ich mit unserem Case 640 und Presse (IHC 435 D ) immer mit eingeschalteter Rul. (Aussenbreite 290cm).

Gerade in der Schleppergröße werden große Anbaugeräte oft viel zu klein eingeschätzt. Und dann passieren eben  genau solche Unfälle.

MfG Ramon.
Und genau das Ärgert mich Absolut. Das jeder meint, Rundumleuchte Drauf und alles ist gut. Es blinkt und Blitz mittlerweile an jeder Ecke. Irgendwann nimmt keiner mehr die Dinger war. Und wenn man sich mal genau anschaut, wann man die Rundumkennleuchte anhaben darf, dann müsste eigentlich bei einigen der Schalter eingerostet sein...

Was aber nicht heißen soll, das sie in Bestimmungsgemäßen Situation durchaus Ihre Berechtigung haben!

Jawohl, da hast du vollkommen Recht.

Holger 
 
Ich wohne in der Nähe des Nürburgsrings, und so fahren da auch viele, auf öffentlichen Straßen....

Bei warmem Wetter fahre ich nicht ohne gelbe Rundumleucghte auf die Straße, egal, ob mit "nacktem" Schlepper oder mit was dran!

Vor ein paar Jahren kam ich mit einer Ladung Sand auf dem Kipper in eine allgemeine Verkehrskontrolle.

Die Polizeibeamtin kontrollierte und befand am Gespann alles für in Ordnung, drückte aber zum Schluß den Spruch ab:

"Ich weise Sie darauf hin, dass wir hier den unter diesen Umständen eigentlich nicht zulässigen Einsatz der gelben RUL lediglich dulden, dies allerdings sehr wohlwollend, bei den vielen Motorradfahrern. Unfallaufnahmen mit Traktorbeteiligung machen uns auch keinen Spaß....."
 
Motorrad und Traktor - das ist immer so eine Sache. Ich bis selbst Motorradfahrer und kann das einfach nicht verstehen, was andere Motorradfahrer so im Hirn führen und dem entsprechend fahren.

Vor 2 Jahren ist meinem Kumpel beim Linksabbiegen ein Motorrad zwischen deie Räder seitlich in den Johnny gefahren.  Er wollte links abbiegen am Berg (mit Blinker an) und schaltet halt einen Gang nach den anderen herunter, um am Berg nicht stehen bleiben zu müssen, da Güllefaß schon nicht leicht wegzuzerren ist . Es staute sich somit hinter der Verkehr auf, da Gegenverkehr da war. Als frei war schaute er nochmals in den Spiegel - es war frei und beim Abbiegen hats dann schon gekracht.

Johnny tot und Sozia tot - der kämpft heut noch mit den Bildern.
 
Nordschleifen-IHC:

Ich wohne in der Nähe des Nürburgsrings, und so fahren da auch viele, auf öffentlichen Straßen....

Bei warmem Wetter fahre ich nicht ohne gelbe Rundumleucghte auf die Straße, egal, ob mit "nacktem" Schlepper oder mit was dran!

Vor ein paar Jahren kam ich mit einer Ladung Sand auf dem Kipper in eine allgemeine Verkehrskontrolle.

Die Polizeibeamtin kontrollierte und befand am Gespann alles für in Ordnung, drückte aber zum Schluß den Spruch ab:

"Ich weise Sie darauf hin, dass wir hier den unter diesen Umständen eigentlich nicht zulässigen Einsatz der gelben RUL lediglich dulden, dies allerdings sehr wohlwollend, bei den vielen Motorradfahrern. Unfallaufnahmen mit Traktorbeteiligung machen uns auch keinen Spaß....."

Vielleicht solltest Du und die andern Verfechter des uneingeschränkten Einsatzes einer gelben Rundumleuchte mal diesen Text zu Gemüte führen:

www.rsa-95.de/FZ-ausruestung.htm

Ich teile ich die Meinung von Hobbybauerrereload und 844XLA uneingeschränkt
 
also mir kann einer sagen was er will wenn ich das gefühl habe eine rundumleuchte anzuschalten dann tue ich das! mir ist auch klar das eine rundumleuchte am tag im solo verkehr nichts zu suchen hat aber bei schlechter beleutung und gerade auf der autobahn abends mach ich sie an! genauso an mach ich sie wenn hinten dann der 3,30 m grubber drann ist oder die 2,5 m sähmaschine oder der 3,8 m schwader..
 
Hallo,

da hat die Straßenverkehrsverordnung schon klare Aussagen die den Einsatz von Rundumleuchten vorschreibt.

Wenn jeder sich son Ding aufs Dach klemmt und sie benutzt weil er als Ausrede meine Beleuchtung ist schlecht hat muß man sich nicht wundern das die Dinger nicht mehr Ernst genommen werden genauso wie als wenn zum Abbiegen nach links geblinkt wird. Als Erstes gehört doch die Maschine oder Anhänger Ordnungsgemäß beleuchtet. Anbaugerät mit Überbreite muß eine Warntafel und Beleuchtung haben damit der Autofahrer überhaupt die Umrisse sieht. Eine Rundumleuchte kann das nicht. Reflecktierende Streifen an Kippern und Warntafel sind für Autofahrer früher zu erkennen als teilweise die Beleuchtung. Meiner Meinung gehört die Rundumleuchte nur im äußersten Notfall eingeschaltet.

 Allein wenn ich mir die Baustellen auf den Autobahnen anschauen wo die Arbeiter zum eigenen Schutz ihre Fahrzeuge mit gelber Rundumleucht eingeschaltet haben. Da veringert doch keiner seine Geschwindkeit im Gegenteil da kommt nur der Gedanke "Oh Gott ich komme schon wieder zu Spät nur wegen den blöden Straßenarbeitern".  Genauso ist das bei Landmaschinen mit Rundumleuchte mittlerweile auch.

Mfg Uli
 
Gemäß §38 STVO dient die gelbe Rundumleuchte auch als Warnung vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen.

Auf einer engen, sehr kurvenreichen Kommunalstraße, wie ich sie oft befahren muss, wenn ich auf öffentlichen Straßen unterwegs bin (weil wir hier nämlich kaum was anderes haben), IST ein Schlepper mit Hänger, der nur 25 km/h fahren darf, ein sehr langsames Fahrteug!

So ein Gespann wird besonders langsam, wenn ihm Motorräder mit über 160 PS mit allem, was geht, um die Kabine blasen....

Das mag in Norddeutschland oder im Münsterland anders sein, wo man die Mittagsgäste schon beim Frühstück kommen sieht.

Die Frage ist halt, ob man die gelbe RUL aus Geltungsbedürfnis anmacht oder weil man sich selbst und andere schützen möchte.

Im letztgenannten Fall (und der ist bei uns offensichtlich) hat auch die Polizei nichts dagegen.

Die Leute lernen nämlich in ihrer Ausbildung solche Begriffe wie "Verhältnismäßigkeit der Mittel" und "Gefahren-Notstand"......
 
Nordschleifen-IHC:

Gemäß §38 STVO dient die gelbe Rundumleuchte auch als Warnung vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen.

Auf einer engen, sehr kurvenreichen Kommunalstraße, wie ich sie oft befahren muss, wenn ich auf öffentlichen Straßen unterwegs bin (weil wir hier nämlich kaum was anderes haben), IST ein Schlepper mit Hänger, der nur 25 km/h fahren darf, ein sehr langsames Fahrteug!

So ein Gespann wird besonders langsam, wenn ihm Motorräder mit über 160 PS mit allem, was geht, um die Kabine blasen....

Das mag in Norddeutschland oder im Münsterland anders sein, wo man die Mittagsgäste schon beim Frühstück kommen sieht.

Die Frage ist halt, ob man die gelbe RUL aus Geltungsbedürfnis anmacht oder weil man sich selbst und andere schützen möchte.

Im letztgenannten Fall (und der ist bei uns offensichtlich) hat auch die Polizei nichts dagegen.

Die Leute lernen nämlich in ihrer Ausbildung solche Begriffe wie "Verhältnismäßigkeit der Mittel" und "Gefahren-Notstand"......

Auf einer engen, sehr kurvenreichen Kommunalstraße wie Du sie hier beschreibst, ist ja nun oftmals die Sichtweite recht eingeschränkt.

Wenn es sich dann noch um einen sonnigen Tag handelt sehe ich die Wirksamkeit einer optischen Warneinrichtung wie einer Rundumleuchte als sehr eingeschränkt  bis nicht vorhanden an.

Außerdem ist auf diesen von Dir beschrieben Wegen  im ländlichen Raum ein 25 km/h schneller Traktor mit einem Anhänger nicht ungewöhnlich sondern eher die Regel und jeder Verkehrsteilnehmer wird beim befahren von solchen Straßen mit eben diesen Fahrzeugen rechnen.

Ich fahre selber Motorrad, zwar nicht wie von Dir beschrieben mit 160 PS sondern nur mit etwas mehr als 120 PS

Selbst bei ziemlich zügiger Fahrweise bin ich noch „keinem Traktor um die Kabine geblasen“  (Was ist das übrigens für eine seltsame Ausdrucksweise? Und wie gehts das? Muss man das können? Tut das weh? geht das nur mit 160 PS? )und wenn ein Hindernis in Form eines Traktors oder sonst irgendwas hinter einer  unübersichtlichen Kurve oder einer Kuppe gestanden  hat, oder dort langsam gefahren ist konnte ich das Hindernis bislang nicht sehen, egal ob das Hindernis eine  eingeschaltete gelbe Rundumleuchte hatte oder nicht.. Die Stelle war einfach nicht einsehbar! Es bestand keine Möglichkeit zu einem Sichtkontakt, also hätte ich die eingeschaltete Rundumleuchte auch nicht sehen können.

Also ist der von Dir, für den Betrieb deiner gelben Rundumleuchte angeführte Grund, faktisch nicht vorhanden

Beim lesen deines Beitrages kommt in mir, aus oben genannten Gründen, der Gedanke auf, dass es doch so sein wird das Du deine Rundumleuchte aus Geltungsbedürfnis unter dem Deckmantel des „Helfen und Schützen wollen“ einschaltest. Wenn Dich das glücklich oder glücklicher macht ist das zwar grenzwertig aber o.k

Aber aus einer Polizeikontrolle in der man dein Handeln geduldet hat abzuleiten das „ auch die  Polizei, bei euch oder anderswo nichts dagegen hat“ ist  gelinde gesagt ignorant

Der Einsatz bzw. Betrieb einer gelben Rundumleuchte ist in der STVZO geregelt, ob Dir das gefällt oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Falls es Dir nicht gefällt steht es Dir ja frei eine Änderung eben dieser STVZO zu erwirken.

Und vielleicht solltest Du einfach die sehr vernünftigen Vorschläge von „Goldener 353“ beherzigen.

Wenn man wie IHC D212 einen überbreiten Grubber oder einen überbreiten Schwader mit mehr als 3 Meter Außenbreite im LOF Einsatz öffentlichen Verkehrsraum fährt, wird die Behörde die, die Ausnahmegenehmigung für diese Transporte ausstellt, wahrscheinlich schon den Betrieb einer gelben Rundumleuchte vorschreiben und regeln.
 
Wenn Du selbst Motorrad fährst und ein wenig die Grundrechenarten beherrschst, wirst Du wissen, dass es beim Bremsen aus hohen Geschwindigkeiten um Sekundenbruchteile geht.

Durch eine gelbe Rundumleuchte wird einem Motorradfahrer ein sehr langsam fahrendes Gespann im Zweifel genau um diese Sekundenbruchteile früher bewusst.

Das rettet Leben, auch von Leuten, die weniger vernünftig mit ihrem Motorrad umgehen.

Meine Infos zur Haltung unserer örtlichen Polizei gegenüber "halblegal" betriebenen gelben RULs stammen- auch -  von einer Nachbarin, die selbst als Polizeibeamtin bei uns im Streifendienst tätig ist.

Und nein, auch in unserer sehr ländlichen Gegend sind langsam fahrende Traktorgespanne eher nicht so häufig, dass der Durchschnittsmotorradfahrer damit rechnet.

Landwirte gibt es wegen der ertragsschwachen Böden immer weniger, und die vielen kleinen Holzwerber fahren - so wie ich auch - wenn irgend möglich lieber über Forstwege durch den Wald nach Hause als über die Kommunalstraße.

Wie hier schon zutreffend geschildert verfolgen einen die Bilder eines schweren Motorradunfalls noch eine ganze Weile. Selbst wenn man gar nicht daran beteiligt war und nur zufällig vorbei kommt....

Wen bitte sollte ich bei uns mit meiner Gelben Warze denn beeindrucken? Füchse, Hasen, Wildschweine, Rehe??? Die applaudieren nie!

Hält man sich gemäß Deiner Empfehlung - flexibel wie eine Bahnschwelle - an die STVO §38 Abs.3 UND die STVZO §52, darf man die gelbe RUL definitiv NICHT einschalten, wie der User ihcD212 - m.E. völlig zu Recht mit Sinn für die Realität - es macht, wenn er eine 2,5 Meter breite Sähmaschine hinten dran hat.

Fazit: Auch bei der Verhütung von Traktorunfällen hat die Wurst wie immer zwei Enden:

An einem Ende hockt der Korintenkacker und Paragraphenreiter, an dem anderen der "Traktorist" mit Hang zur Wichtigkeit, der durch den inflationären Gebrauch der gelben RUL deren Warnfunktion beeinträchtigt.

Wir hatten es in der Eifel noch nie so sehr mit Extremisten....

P.S. Die wichtigste Funktion der gelben RUL in Internetforen ist allerdings, dass man deren Nutzer so schön als Wichtigtuer beschimpfen kann.....
 
Hallo,

ich habe immer mitgelesen, aber jetzt muss ich dazu auch etwas sagen. Ich finde es nicht richtig, jemanden der mit RUL rumfährt im Internet als Wichtigtuer zu beschimpfen.

Ich finde es auch nicht richtig, wenn jemand mit einer 2,5m breiten Säkombi mit RUL rumfährt. Wie das geregelt ist, steht in der STVO. Wenn ich hier bei uns in Bayern zurückblicke, konnte man einen Mähdrescher der auf eine Ausenbreite von ca. 3,62 m kommt mit einer Ausnahmegenehmigung von Saison zu Saison auf öffentlichen Straßen bewegen (eine RUL vorne rechts eien RUL hinten links). Seit 2010 ist ist es notwendig vorne 2 RUL hinten 1 RUL, vorne eine Warntafel mit 2,5m breite hinten am Mähdrescher und am Schneidwerkswgen kompl. mit Warntafel versehen. Zusätzlich müssen ander Fahrzeugseite inkl. Schneidwerkswgen orange Leuchtwarnstreifen geklebt werden. Ich finde das schon richtig.

Meine Erfahrung dabei ist, als ich vor geraumer Zeit mit dem Mähdrescher unterwegs war, hatte der Auto- Motorradfahrer Respekt vor einer "großen" Maschine. Die letzen Jahre stelle ich vermehrt fest, das die oben genannten Verkehrsteilnehmer nicht mehrden nötigen Respekt aufweisen. Die kommen teilweise voll Karacho auf einen zu und bleiben wenige Meter vor dem Mähdrescher stehen, steigen aus und regen sich fürchterlich auf.

Ich denke, wenn die RUL "nur" für die in der STVO  gereglten Verwendung benutzt würde, Würde bei den Verkehrsteilnehmern der nötige Respekt noch vorhanden sein!

Dies sollte keine Kritik sein, nur ein Denkanstoß was der unterschied zwischen einem 50 PS Schlepper  oder einem 300 PS Mähdrescher mit 3,5 m Breite!

 

Gruß
 
Hallo,

dem kann ich nur zustimmen. Wenn alle sich an den ersten Paragraphen der STOV halten würden nämlich " Gegenseitige Rücksichtnahme" dann hätten wir diese Diskusion hier gar nicht. Es kann nicht sein das immer mehr sich das Recht herausnehmen " weg da aus dem Weg jetzt komm ich" .

Das es am Nürburgring ein Problem ist das die Benutzter der Nordschleife es auch auf der Öffentliche Straße ausleben kann ich mir gut vorstellen. Da muß aber meiner Meinung dann auch verstärkt und auch härter durchgreifen. Was ist wenn in der nächsten Kurve nicht der Schlepper mit der Rundumleuchte zu erwarten ist sonder eine Gruppe Kinder mit dem Fahrrad und nicht Hintereinander sonder vieleicht auch Nebeneinander. Da ist kein Kind dabei das eine Rundumleuchte auf dem Gepäckträger hat. Da ist fürmich die Polizei gefordert die solchen Rasern einhalt gebietet.

Für mich selbst sind meine Maschinen mit Warntafeln ausgestattet.

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So sind auch die Umrisse der Maschinen zu erkennen und die Beuleuchtung muß auch in Ordnung sein damit es auch im Dunkeln zu erkennen ist.

Mfg Uli
 
Richtig Uli bei schlechter sicht muss das Anbaugerät mit Warntafeln und beleuchtung ausgestattet sein, am tag reichen die Abweistafeln aus....

Jeder Verkehrsteilnehmer muss Bremsbereit fahren, denn wie gesagt es können Kinder auf der strasse stehn und da muss mann stehen bleiben können.....

In diesem Fall wurde ja gesagt das er schlecht beleuchtet war??? Kann man auslegen... aber eine Rul einschalten weil ich fast kein licht oder gar nix am Hänger (anbaugerät) habe?? ne Lieber mal eine beleuchtung machen oder?

 

Zur Rul in Österreich ist sie nur im Winterdienst und bei Fahrzeugen über 2,55 Meter (oder Anbaugerät) erwünscht und erlaubt! Ab 3,00 Meter muss das Fahrzeug ein Begleitfahrzeug mit Rul haben! (Mähdrescher)

 

Mein Senf dazu

 

Liebe Grüsse MARIO

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Nordschleifen-IHC:

Wenn Du selbst Motorrad fährst und ein wenig die Grundrechenarten beherrschst, wirst Du wissen, dass es beim Bremsen aus hohen Geschwindigkeiten um Sekundenbruchteile geht.

Durch eine gelbe Rundumleuchte wird einem Motorradfahrer ein sehr langsam fahrendes Gespann im Zweifel genau um diese Sekundenbruchteile früher bewusst.

Das rettet Leben, auch von Leuten, die weniger vernünftig mit ihrem Motorrad umgehen.

Meine Infos zur Haltung unserer örtlichen Polizei gegenüber "halblegal" betriebenen gelben RULs stammen- auch -  von einer Nachbarin, die selbst als Polizeibeamtin bei uns im Streifendienst tätig ist.

Und nein, auch in unserer sehr ländlichen Gegend sind langsam fahrende Traktorgespanne eher nicht so häufig, dass der Durchschnittsmotorradfahrer damit rechnet.

Landwirte gibt es wegen der ertragsschwachen Böden immer weniger, und die vielen kleinen Holzwerber fahren - so wie ich auch - wenn irgend möglich lieber über Forstwege durch den Wald nach Hause als über die Kommunalstraße.

Wie hier schon zutreffend geschildert verfolgen einen die Bilder eines schweren Motorradunfalls noch eine ganze Weile. Selbst wenn man gar nicht daran beteiligt war und nur zufällig vorbei kommt....

Wen bitte sollte ich bei uns mit meiner Gelben Warze denn beeindrucken? Füchse, Hasen, Wildschweine, Rehe??? Die applaudieren nie!

Hält man sich gemäß Deiner Empfehlung - flexibel wie eine Bahnschwelle - an die STVO §38 Abs.3 UND die STVZO §52, darf man die gelbe RUL definitiv NICHT einschalten, wie der User ihcD212 - m.E. völlig zu Recht mit Sinn für die Realität - es macht, wenn er eine 2,5 Meter breite Sähmaschine hinten dran hat.

Fazit: Auch bei der Verhütung von Traktorunfällen hat die Wurst wie immer zwei Enden:

An einem Ende hockt der Korintenkacker und Paragraphenreiter, an dem anderen der "Traktorist" mit Hang zur Wichtigkeit, der durch den inflationären Gebrauch der gelben RUL deren Warnfunktion beeinträchtigt.

Wir hatten es in der Eifel noch nie so sehr mit Extremisten....

P.S. Die wichtigste Funktion der gelben RUL in Internetforen ist allerdings, dass man deren Nutzer so schön als Wichtigtuer beschimpfen kann.....
Sorry das geht gar nicht das ist wirklich nichts anders mehr als "Wichtigtuerei", das schlimme daran ist nur das Leute wie Nordschleifen-IHC mit Ihrem handeln dafür sorgen das viele Verkehrsteilnehmer eine gelbe Rundumleuchte nicht mehr als Warnsignal wahrnehmen, sondern nur noch als Wichtigtuerei von Leute die mit Ihren alten Traktoren normal auf der Straße fahren.
Aber ich gehe davon aus das Nordschleifen-IHC das nicht realisieren möchte.
 
Bleib‘ locker, Ralf....

Ich komme mit meinem alten Schlepper ganz sicher nicht in Deine Gegend und versaue dort die Sensibilität Deiner Mitmenschen gegenüber der gelben RUL,

Und bei uns ist das eh kein Problem, es gibt so wenig Menschen, Schlepper, gelbe RUL usw.

Ist doch nett, dass wir Deutschen es mal wieder am besten wissen, gell?

Wir Eifeler sind in Windeseile in Belgien, Luxemburg, Holland und Frankreich.

Dort sind gelbe RUL an Schleppern Vorschrift oder zumindest üblich.

Sind unsere europäischen Nachbaren sicherheitsbewusster als wir?

Denn in keinem dieser Länder darf man uneingeschränkt Gas geben, so wie auf bundesdeutschen Autobahnen.

Oder nur sensibler, aufmerksamer, bei den Unmengen an gelben Blinklichtern in Gegenden mit viel Landwirtschaft?

Es hilft mitunter im Leben, mal über den eigenen Gartenzaun hinaus zu schauen....
 
Ich mag die RUL´s auch nicht. Aber wenn ich als Motorradfahrer ne RUL in Aktion sehe gehe ich aber ganz schnell vom Gas. Klar kann mach sich auch denken "Wieder nur ein Angeber mit RUL" und dann den Gashahn voll aufdrehen aber dann sollte man echt schon an der geistigen Gesundheit des Fahrers zeweifeln.

In der Firma wo ich arbeite fahren unsere SZM mit 10m Auflieger bei nach hinten herrausragender Ladung immer mit eingeschalteter RUL. Die ganzen Stapler die hier im Industriegebiet rumfahren haben alle ne RUL dran und auch meistens im Betrieb. Also wenn man durch den ständigen Einsatz der RUL desensibilisiert wird dann bestimmt nicht durch die paar Trecker. 
 
Es ist augenscheinlich nicht so ganz einfach, die Notwendigkeit und die Pflicht zum Einsatz einer gelben RUL aus §52 der STVZO abzuleiten, wie RalfG uns das hier glauben machen will.

Es scheint Verkehrsrichter zu geben, die von Traktorfahrern im öffentlichen Straßenverkehr so etwas wie gesunden Menschenverstand erwarten.

Dieser Fall zeigt es:

"Bei uns im Kreis wurde vor einigen Jahren ein Pilotprojekt gestartet . Jedes landwirtschaftliche Fahrzeug konnte mit eingeschalteter Rundumleuchte am Straßenverkehr teilnehmen . Mit ausschlaggebend dafür waren die Rübentransporte und Maiskolonnen welche auf den Bundesstrassen und Kreisstrassen gerade im Herbst bei Nebel und Dunkelheit für Behinderungen und vermehrt zu Auffahrunfällen gesorgt hatten . Dadurch sollte die Anzahl der Unfälle vermindert werden . Soweit ich weiß gilt diese Regelung auch heute noch . Fakt ist aber das viele Verkehrsteilnehmer eingeschaltete Warnblinkanlagen und Rundumleuchten ignorieren oder gar nicht mehr als Warnsignal deuten . Ein Bekannter hat mit einem Schlepper und Anhänger von einer Dorfstrasse rückwärts auf einen landwirtschaftlichen Hof rauffahren wollen und dadurch die Dorfstrasse kurzzeitig blockiert . Warnblinkanlage war eingeschaltet . Ein ungeduldiger PKW Fahrer meinte noch vorbeihuschen zu können und streifte mit seinem Auto den Vorderreifen des Schleppers . Blechschaden am Kotflügel und Tür vom PKW . Die herbeigerufene Polizei fragte den Schlepperfahrer warum er die Rundumleuchte nicht eingeschaltet hatte und nahm dieses auch in seinem Bericht auf . Später vor Gericht bekam der Schlepperfahrer eine Teilschuld weil die vorhandene Rundumleuchte nicht eingeschaltet war . Dies hätte nach Meinung des Richters den Blechschaden verhindern können ."

Die komplette Forumsdiskussion (die viel Ähnlichkeit mit der hiesigen hat) siehe hier:

http://www.landtreff.de/wann-rundumleucht-an-t65027-15.html
 
Hallo Nordschleife,

da frag ich mich aber ob der Richter auch einen gesunden Meschenverstand hatte. Da müßte ja jeder PKW und LKW auch eine RUL haben und einschalten wenn sie im Straßenverkehr Rückwärts einparken zumal der Landwirt das Warnblinklicht eingeschaltet hatte. Da wird sich dann wohl die nächste Instanz mit Beschäftigen müssen.

Mfg Uli
 
Nordschleifen-IHC:

Es ist augenscheinlich nicht so ganz einfach, die Notwendigkeit und die Pflicht zum Einsatz einer gelben RUL aus §52 der STVZO abzuleiten, wie RalfG uns das hier glauben machen will.

Es scheint Verkehrsrichter zu geben, die von Traktorfahrern im öffentlichen Straßenverkehr so etwas wie gesunden Menschenverstand erwarten.

Dieser Fall zeigt es:

"Bei uns im Kreis wurde vor einigen Jahren ein Pilotprojekt gestartet . Jedes landwirtschaftliche Fahrzeug konnte mit eingeschalteter Rundumleuchte am Straßenverkehr teilnehmen . Mit ausschlaggebend dafür waren die Rübentransporte und Maiskolonnen welche auf den Bundesstrassen und Kreisstrassen gerade im Herbst bei Nebel und Dunkelheit für Behinderungen und vermehrt zu Auffahrunfällen gesorgt hatten . Dadurch sollte die Anzahl der Unfälle vermindert werden . Soweit ich weiß gilt diese Regelung auch heute noch . Fakt ist aber das viele Verkehrsteilnehmer eingeschaltete Warnblinkanlagen und Rundumleuchten ignorieren oder gar nicht mehr als Warnsignal deuten . Ein Bekannter hat mit einem Schlepper und Anhänger von einer Dorfstrasse rückwärts auf einen landwirtschaftlichen Hof rauffahren wollen und dadurch die Dorfstrasse kurzzeitig blockiert . Warnblinkanlage war eingeschaltet . Ein ungeduldiger PKW Fahrer meinte noch vorbeihuschen zu können und streifte mit seinem Auto den Vorderreifen des Schleppers . Blechschaden am Kotflügel und Tür vom PKW . Die herbeigerufene Polizei fragte den Schlepperfahrer warum er die Rundumleuchte nicht eingeschaltet hatte und nahm dieses auch in seinem Bericht auf . Später vor Gericht bekam der Schlepperfahrer eine Teilschuld weil die vorhandene Rundumleuchte nicht eingeschaltet war . Dies hätte nach Meinung des Richters den Blechschaden verhindern können ."

Die komplette Forumsdiskussion (die viel Ähnlichkeit mit der hiesigen hat) siehe hier:

http://www.landtreff.de/wann-rundumleucht-an-t65027-15.html

@Nordschleifen-ICH langsam wird es albern mit Dir, vielleicht solltest Du Dich mal entscheiden.

Einmal führst Du für dein Handeln die Motorradfahrer bei Sonnenschein an , beim andern mal herbstliche Mais und Rübentransporte bzw.rangieren auf der Dorfstrasse.

Nochmals: Der Einsatz einer Gelben Rundumleuchte ist ziemlich eindeutig in der STVZO geregelt!

Ich hatte Dir ja schon geschrieben, wenn Dir die STVZO nicht gefällt kannst Du ja gerne deine Zeit einsetzen und probieren diese zu verändern.

Wenn Du das nicht möchtest, akzeptier diese einfach und hör auf hier permanent zu lamentieren.
 
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