Mal ein anders Beispiel zu dem Thema. Ziemlich zu Beginn meines LKW Fahrerlebens, wurde ich Zeuge, als ein Fahrer einer anderen Firma, mit einem 4 Achser Kipper LKW, auf die Waage gezogen wurde.
Auf der Waage standen dann 34, 8 Tonnen, also 2,8 Tonnen überladen. Der Fahrer wies die Beamten drauf hin, das im Fahrzeugschein ein zulässiges Gesamtgewicht, von 35 Tonnen eingetragen wäre und er sich drauf verlassen hätte.
Die Beamten erklärten, das bei einem LKW mit 4 Achsen, gesetzlich "nur" 32 Tonnen zugelassen sind, und haben den LKW an Ort und Stelle stillgelegt, da sich im Schein ein Fehler befände.
Der LKW musste abgestellt werden, die Fahrzeugpapiere mussten geändert werden. In den Papieren befand sich tatsächlich ein Fehler, der vermutlich beim austellen der Fahrzeugpapiere passiert ist.
Der Fall ging bis vor Gericht und der Fahrer wurde zur Verantwortung gezogen, da er verpflichtet gewesen wäre, die Fahrzeugpapiere zu prüfen. Zudem hätte er wissen müssen, das nur 32 Tonnen zul. Ges. Gewicht zulässig sind und seinen Abrietgeber, bzw. den Fahrzeughalter drauf hinweisen müssen.