" Abenteuerliches Gespann "

Ja Holger,

der Transport hat sich nicht gelohnt, das was auf den Fahrer da zukommt,

da hätte er locker eine Spedition mit Zahlen können und ihm wäre viel Ärger erspart geblieben.

Mfg  Anton 
 
Alles halb so wild, nur richtig gesichert hätte er müssen schon sein! Am besten mehrfach mit Spannketten und noch Gurte über alle vier Räder (sofern Ösen im Boden vorhanden sind) Der Anhänger war technisch sicher nicht am Limit und das Zugfahrzeug auch nicht! Das die Räder überstehen ist nichts besonderes!
 
Dürfen und können sind bekanntlich zwei paar Schuhe! Es gibt auch 3,5t Hänger in dieser Größenordnung, dieser hier hat vermutlich nur 2,5t aber kann technisch trotzdem mehr vertragen.
 
Mal ein anders Beispiel zu dem Thema. Ziemlich zu Beginn meines LKW Fahrerlebens, wurde ich Zeuge, als ein Fahrer einer anderen Firma, mit einem 4 Achser Kipper LKW, auf die Waage gezogen wurde.

Auf der Waage standen dann 34, 8 Tonnen, also 2,8 Tonnen überladen. Der Fahrer wies die Beamten drauf hin, das im Fahrzeugschein ein zulässiges Gesamtgewicht, von 35 Tonnen eingetragen wäre und er sich drauf verlassen hätte.

Die Beamten erklärten, das bei einem LKW mit 4 Achsen, gesetzlich "nur" 32 Tonnen zugelassen sind, und haben den LKW an Ort und Stelle stillgelegt, da sich im Schein ein Fehler befände.

Der LKW musste abgestellt werden, die Fahrzeugpapiere mussten geändert werden. In den Papieren befand sich tatsächlich ein Fehler, der vermutlich beim austellen der Fahrzeugpapiere passiert ist.

Der Fall ging bis vor Gericht und der Fahrer wurde zur Verantwortung gezogen, da er verpflichtet gewesen wäre, die Fahrzeugpapiere zu prüfen. Zudem hätte er wissen müssen, das nur 32 Tonnen zul. Ges. Gewicht zulässig sind und seinen Abrietgeber, bzw. den Fahrzeughalter drauf hinweisen müssen.
 
Alles Peanuts im Vergleich zu dem was in der Landwirtschaft bewegt wird! 936 Vario mit Dolly und 3 Achs Kippmulde voll Raps mit über 50t auf der Waage.....
 
Losgelöst vom Thema Ladungssicherung etc.,  große Sorge habe beim Transport meiner Oldtimer an Sonntagen mit dem Landy.......alles so halblegal.....das Auto wird als LKW zugelassen (geht nicht anders vom Gesetzgeber, wg Brückenrahmen und Emissionen) allerdings als PKW versteuert (weil Aufbaustufe B Personenbeförderung), und meine Oldis sind ja eigentlich Freizeitmaschinen......wie Pferdeanhänger, Caravans etc. Dort gibt es ja per se eine Ausnahmegenehmigung.

Bislang ging es gut, aber wird das so bleiben?

Es geht sich mir um das auch im Artikel angesprochene Sonntagsfahrverbot. 

Wer von euch hat hier vllt Erfahrungen mit dem Thema, weil er vllt einen vergleichbar eingestuften PKW zum Ziehen hat?

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JD X165 (2012) - JD 5055e Allrad (2011) - JD 110 round fender (1966) - Energic 511 (1956) - MH Pony (1952) - JD B unstyled (1938) - JD E (1931) - JD GP (1928)
Es gilt das © für meine Bilder!
John Deere. Eine der 100 besten Marken der Welt.
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@ shockwave:

das ist in Deinem Fall eine ziemlich eindeutige Sache: Zulassung als Lkw bedeutet - unabhängig von dem Gewicht oder der Besteuerung - ersteinmal Fahrverbot mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen sowie auf ausgewiesenen Strecken während der Urlaubszeit auch an Samstagen. Inwieweit es Ausnahmeregelungen gibt, mußt Du bei der Straßenverkehrsbehörde erfragen, aber die sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Ich fahre selbst einen LR 110 mit Lkw-Zulassung, und hier in Schleswig-Holstein bleibt der Anhänger am Sonntag stehen - mit einer denkbaren Ausnahme: ich müßte einen liegengebliebenen Land Rover bergen. Da würde ich dann den Nothilfegedanken strapazieren. In Niedersachsen kennen ich einen Fall, da ist ein Oldtimer-Planenzug auf der Rückfahrt von einem Treffen rausgezogen worden und der Fahrer wurde verknackt, obwohl eigentlich eine Ausnahmeregelung besteht...

Die Länder darben, also sollte man ihnen keine Chance lassen, die klebrigen Finger ins eigene Portemonaie zu stecken.

„Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.“ (Tucholsky)
 
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