Alte Anhänger- Mindestkriterien für Strassenzulassung- rechtliche Probleme?

Schreiner80

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20 März 2013
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Hallo an Alle!

Könnt Ihr mir mal bei einem generellen Anliegen weiterhelfen?

Und zwar: wie ist den das bei uns in Deutschland, hinsichtlich des Versicherungsschutzes (bei grünem Traktorennummernschild) geregelt, mit welchem Anhänger man auf die Strasse darf die keine Betriebszulassung, aufgrund ihres Alters mehr bekommen, bzw. für die sich das preislich, im Vergleich zum Anhängerwert, auch nicht mehr lohnt? Ich mein Dinge wie Blinkerelektrik etc. lässt sich ja alles montieren, aber wenn er z.B. zudem keine Auflaufbremse hat etc...und dann eventuell doch ein Unfall passiert...naja, Ihr wisst ja was ich meine...

Kurzum: was muss ein alter Anhänger, an technischen Bestandteilen, aufweisen, damit ich keine weitreichenden rechtlichen Probleme bekomme wenn es je zu nem Unfall käme?

Beste Grüsse,
Schreiner80
 
bei mit ohne Bremse und ohne Typenschein wirds haarig. Sowas darf nur ein Vollsachverständiger (ab 500,- für die Prüfung, aber nur möglich mit Papieren für die sicherheitsrelevantenTeile z.B. Zugöse, Deichsel, Achse(n) + ggf Bremse) zulassen. Bei Einachsern darf entsprechend der Leermasse (oder der halben?) des Zugfahrzeuges angehängt werden. Dann auch bis zur bbH des Treckers, nützt aber meißt nix weil ein 30er oder 40er Schlepper selber so wenig wiegt das man nicht nennenswert was bewegt bekommt (da kann man schneller mehr mit einem mittelklasse PKW+Anhänger bewegen)....

 

.... wobei ich noch keinen Wachmeister gesehen hab der bei Intakter Reifen+ Beleuchtung+ Bremse+ Licht+ Folgeschild+ 25km/h Schild irgendwas zu bemängeln hätte... Ich wüßte auch überhaupt nicht wo die Papieren zu unseren Anhängern sein sollten....
 
Ohne Typenschilder wird es schwieriger. Dann muss der Prüfer davon ausgehen, dass der Anhänger neu gebaut worden ist. Das heißt, er muß den heutigen Vorschriften entsprechen. Das ist für viele alte Anhänger das Todesurteil.
 
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