Amtsschimmel

FuerPapa

Bekanntes Mitglied
Registr.
18 November 2014
Beiträge
2.685
Ort
31084 Freden/Leine
Hallo Forum.

Ich hab mal vor Jahren, genau 1986 die Jägerprüfung abgelegt und einen Jagdschein bekommen. Leider ergab sich dann ab 1996 eine andere Lebenssituation und ich habe den Jagdschein nicht mehr verlängert. Zwischenzeitlich bin ich einige Male umgezogen und seit dem letzten Umzug hab ich den Jagdschein nicht wiedergefunden. Im Moment hab ich jedoch die Möglichkeit wieder jagen zu gehen. Daraufhin hab ich den Jagdschein neu beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt weil keine Unterlagen mehr beim Landkreis zu finden sind, die sind beim Umzug des Landkreises abhanden gekommen. Ok. 

Jetzt habe ich den Jagdschein wiedergefunden, toll. Heute beim Landkreis angerufen und nachgefragt ob ich für den Antrag zur Verlängerung noch einmal alle Unterlagen einreichen muss. Darauf kam die Antwort das der Jagdschein nicht verlängert werden kann weil ich zu lange pausiert hätte. Sie bräuchten mein Prüfungszeugnis der Jägerprüfung. Das hab ich damals abgegeben, ist also weg. Den mir vorliegenden Jagdschein lassen sie als Nachweis der bestandenen Prüfung nicht gelten. ABER, wenn ich jetzt das Prüfungszeugnis hätte, würden sie trotz der langen Pause verlängern! Ich gehe jetzt zu einem Anwalt und lasse mich mal beraten, da stimmt doch was nicht.

Gruß Jürgen
 
Hallo Jürgen,

eine ärgerliche Situation, aber verstehen tue ich die Verwaltung schon. Dein letzter Jagdscheineintrag bei der Verwaltung war 1986 (vor 34 Jahren).

Vor 24 Jahren hast du den Schein nicht verlängern wollen/können. Dann ist er zwischenzeitlich abgelaufen.

Die Verwaltung ist verpflichtet die Unterlagen eine gewisse Zeit aufzubewahren, meistens Gültigkeitszeitraum plus 10 Jahre.

Ich weiss jetzt nicht wie lange ein Jagdschein Gültigkeit hat, aber selbst wenn die Unterlagen nicht beim Umzug

verloren gegangen wären, wäre die Aufbewahrungsfrist sicher schon um. Stichwort: Aufbewahrungsfristen im Datenschutz.

Und wer Zeugnissse nicht aufbewahrt oder die Originale weggibt ist irgentwann immer gekniffen.

Ich würde mich, als Verwaltungsbeamter, in diesen Zeiten um das Waffenrecht auf keine Diskussionen einlassen

was den Nachweis oder die Beantragung angeht.

Klingt blöd, ist aber so.

Gruß

Bernd
 
Moin.

Ok. Heutzutage behält man das Prüfungszeugnis. Was passiert wenn ich mal keinen Jagdschein gelöst habe und mir fackelt die Hütte ab? Muss ich dann die Prüfung neu machen? Bestimmt nicht. Die Prüfung ist meines Wissens dauerhaft gültig. Die Jägerschaft wo ich damals die Prüfung gemacht hab hat auch keine Unterlagen mehr. Die sagen dass das Amt alles haben muss.

Mal sehen was da noch kommt.

Gruß Jürgen
 
Hallo Jürgen, mein Vater war ebenfalls Jäger und hatte vor seinem Tod seine Langwaffen verkauft. Als er verstorben war blieb eine Pistole Walter TP Kaliber 6,35mm. Ich habe dann das Ordnungsamt kontaktiert um mich schlau zu machen, was ich beachten muss, wenn ich diese Pistole verkaufen will. Du kannst Dir nicht vorstellen was da auf mich zukam. Da ja meine Mutter als Überlebende meinen Vater beerbt hat war sie rechtmäßige Besitzerin und mir drohte eine Anzeige wegen unerlaubtem Waffenbesitz. Als die Sache endlich ausgestanden war habe ich ein Beutelchen mit Hafer ans Ordnungsamt geschickt. Zettel dran "Futter für den Schimmel". Soviel von mir zum Thema.

Grüße, Dieter, der "Linksdreher" aus Hessens Mittelpunkt.
 
Jürgen, das ist jetzt für Dich persönlich sehr ärgerlich. Weil ich aber erst gestern wieder ein "bosonderes" Erlebniss mit einem schusswaffentragenden Jäger hatte bin ich aber auch froh wenn die Behörden bei diesen Dingen mittlerweile ein wenig genauer hinschauen.

Das muss ich hier gerade mal loswerden, auch wenns eigentlich schon fast off toppic ist.

Gruß

Klaus
 
@ Linksdreher...

Du bist der Beste!!!

Erstmal ein Beutelchen Hafer geschickt... Es hat mir wesentlich mehr als nur ein Grinsen abgerungen...!!! Geil!! 

Auf die Dauer hilft nur Cormick Power!
 
Moin,

hier wird wieder das Eine mit dem Anderen verwurschtelt.

Ich kenne im Umkreis keinen Jäger der sich je aufgeregt hätte wenn jemand in seinem Revier plötzlich die Jagt gestört hat oder Leute wegen irgendwas anpullert!

Wir sind nicht weit weg von Polen, wenn die Schweinepest erst Mal hier ist dann hat sich jegliche Mühe erledigt und die Seuche rückt weiter vor.

Hier gibt es so viele Wildschweine das es kaum mehr möglich ist alles zu bejagen.

Aber, 20Km weiter im nächsten Revier sieht die Welt anders aus, dort kommen Gastjäger gern aus Dänemark, die dann angetrunken schon Mal ihren Hund über den Haufen schießen weil der sich durch das Autofenster entfernt hatte oder Spaziergänger anpöppeln sie sollen wo anderes lang gehen, Man(n) hätte ja schließlich für 3 Tage den ganzen Wald gekauft....
 
Hallo, also ich war 20Jahre im Schützenverein Hab vor 10 Jahren meine Waffen verkauft und gleich gefragt wenn ich wieder eintrette bekomme ich meine Waffen wieder? Die Antwort, der Waffenschein verjährt nie. Einzige Bedingung ein Polizeiliches Führungszeugnis, dann geht alles sein Gang. Wenn also mein Enkel in den Schützenverein möchte melde ich mich auch wieder an.VOR ALLEM UNTERLAGEN MÜSSEN 30 Jahre aufbewart werden. Das gilt fürn Jagtschein, bzw. Waffenschein. Ein Dokument lichte ich immer ab nie das Orginal aushändigen.Das einzige was noch machen kannst, den Prüfer des Jagtschein ansprechen ob er noch Unterlagen hat. Mfg. Mchorsti.
 
Moin.

Die Jägerschaft hat keine Unterlagen mehr aus der Zeit. Theoretisch hat die uJB die Unterlagen nur gehen sie davon aus das die beim Umzug verloren gegangen sind. Jetzt sagen sie der alte Jagdschein wäre abgelaufen und es wäre keine Verlängerung sonder eine Neuausstellung. Dafür können sie ein Prüfungszeugnis verlangen. Rechtlich wohl richtig. Aber ob es eine Verlängerung oder Neuausstellung ist muss ja erstmal geklärt werden. Für eine Verlängerung braucht man kein Zeugnis. Ich bin gespannt was da noch raus kommt.

Gruß Jürgen
 
Hallo , da hier anscheinend einige Jäger mit dabei sind habe ich mal ein paar Fragen . 

- Darf der Jäger in meinen Wald einen Weg kehren ?

- Darf der Jäger meine Einzäunung aufschneiden ?

- Darf der Jäger durch meinen Jungwuchs einen Tunnel schneiden ?

- Darf der Jäger einen Hochsitz (Sitzhöhe 1,50m ) an meine Buche schrauben ?

- Darf der Jäger Futterstellen anlegen ?

- Was darf der Jäger noch alles ?

Gruss Karl 
 
Moin Karl.

Das ist sicher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dann gibt es noch die Jagdgenossenschaft von der der Jagdausübumgsberechtigte die Jagd pachtet. Ich denke da ist genau geregelt was er darf. Bei uns findet jedes Jahr eine Versammlung statt, da kann man hingehen und das klären. Bei uns hat der Jäger auch diverse Rechte, nimmt aber viel Rücksicht weil er selber hier wohnt. Das war nicht immer so. Da kamen wohlhabende Fremde und haben unsere ländlichen Jagden gepachtet. Die haben dann oft wilde Sau gespielt und sich als Herren aufgeführt. Das war die Zeit als ich mich aus der Szene zurückgezogen habe, war nicht so meins. Jetzt läuft es wieder gut hier und ich hätte wieder Lust los zu gehen. Klappt leider nicht wegen dem Amtsschimmel.

Und nur weil ein Zettel fehlt.

Ich an deiner Stelle würde ein persönliches Gespräch mit dem Jäger führen, ist immer das Beste. Das was er macht sind alles normale jagdliche Tätigkeiten, ein Pirschweg, eine Kirrung. Ob er dafür Bäume schneiden darf, weiß ich nicht, einen Zaun aufschneiden sicher nicht.

Gruß Jürgen
 
Servus Karl,

der Jäger darf nix absolut nix und wenn er was machen will hat er zu fragen ob er darf !

Bei mir im Wald geht er nur zu Fuß duch,das Auto bleibt drausen auf den öffentlichen Weg.

Gruß Sepp
 
Hallo , da hier anscheinend einige Jäger mit dabei sind habe ich mal ein paar Fragen . 

- Darf der Jäger in meinen Wald einen Weg kehren ? Nein!

- Darf der Jäger meine Einzäunung aufschneiden ? Nein

- Darf der Jäger durch meinen Jungwuchs einen Tunnel schneiden ? Nein

- Darf der Jäger einen Hochsitz (Sitzhöhe 1,50m ) an meine Buche schrauben ? Nein

- Darf der Jäger Futterstellen anlegen ? Ja
 
Moin.

Jetzt bringe ich die Sache mal zum Abschluss.

Durch einen Zufall hab ich nun doch noch mein Prüfungszeugnis von der Jägerprüfung wiedergefunden. Das hatte ich wohl falsch in Erinnerung das ich es damals abgegeben habe. Mit diesem Prüfungszeugnis hab ich den Jagdschein neu beantragt und auch bekommen. Jetzt steht dem neuen alten Hobby nichts mehr im Weg. Ich bin froh das es jetzt so geklappt hat und ich mir damals die Mühe nicht umsonst gemacht habe.

Gruß Jürgen 
 
Servus Karl,

der Jäger darf nix absolut nix und wenn er was machen will hat er zu fragen ob er darf !

Bei mir im Wald geht er nur zu Fuß duch,das Auto bleibt drausen auf den öffentlichen Weg.

Gruß Sepp

Nachtrag : Jetzt fährt er sogar mit seinem 30er GT im Wald rum 

                  Das neuste ist ein Vogelhäuschen 10m entfernt  an Nachbars Baum 

Jürgen , viel Erfolg 
 
Zurück
Oben Unten