Anhängelast am zugpendel

Hallo Timo,

leider kenn ich jetzt nicht die genaue Anhängelast die der Hersteller einmal für das Zugpendel zugelassen hat, vom Gefühl her würde ich sagen es passt schon.

Ich denke mal Du hast vor einen PKW-Anhänger mit Kugelkopfkupplung zu ziehen, dieses ist nicht ohne weiteres zulässig mit einem auf dem Zugpendel verschraubten Kugelkopf. Dieses wurde auch schon häufig hier im Forum diskutiert, setze Dich mit einem Sachverständigen von TÜV oder DEKRA in Verbindung und lote die Möglichkeiten aus um nicht die Zulassung und Versicherungsschutz zu  verlieren.

Gruß Heiko
 
Hallo

Danke für die infos dann werde ich mich mal mit prüfer daruber unterhalten.

Und ja wollte mir einen autoanhänger kaufen weil mit schwarzer nummer einfach besser.

Mfg Timo
 
Hallo,

wäre nett wenn du deine Recherchen mal posten würdest.

Vielleicht zieht mein 624 ja schon seit 45 Jahren verbotenerweise einen PKW-Anhänger mit dem Zugpendel.

Zumindest hat der Vorbesitzer mir erzählt, das es erlaubt ist bis max. 3,5 T zu ziehen. Abhängig ist das letztendlich vom Kugelkopf. Es gibt auch Kugelköpfe mit kleinerer Maximalbelastung.

mfG

Jürgen
 
Timo22:

Hallo

Danke für die infos dann werde ich mich mal mit prüfer daruber unterhalten.

Und ja wollte mir einen autoanhänger kaufen weil mit schwarzer nummer einfach besser.

Mfg Timo
Dann stellt sich zusätlich auch noch die Frage nach dem passenden Führerschein
 
Ein Zugpendel ist kein offiziell eingetragenes Anhängemittel, Dies ist nur die Zugkupplung.

Das Zugpendel ist nur für Arbeitsgeräte, nicht für Anhänger etc.

Ackerschiene, Zugpendel ist nur für gezogene und/oder aufgesattelte Arbeitsgeräte. Für mehr leider nicht.

Und beim Zugpendel sagt es ja schon der Name. Dies ist dafür ausgelegt große Lasten im optimalen Kräftedreieck zu ziehen und damit die Schlepperkraft optimal zu nutzen und auf den Boden zu bringen.

Zugpendel haben mit der K80 Kugel die größten Zug und Stützlasten. Deswegen brauchst du dir deswegen absolut keine Sorgen machen.

Dein Anhänger hat doch dann eh maximal eine Stützlast von 150kg. mehr geht doch bei der K50 Kugelkupplung eh nicht.

Und die Unterschiedlichen Werte der K50 Kugeln kommen nur durch die Unterschiedlichen Bolzendurchmesser zustande. 1,5t, 2t, 2,5t

Ich hoffe das hilft weiter.

Und Ackerschiene und Zugkupplung sind mit den K50 Kugeln Polizeilich nur Geduldet, das heißt aber nicht das sie erlaubt sind.
 
Hallo,

"Geduldet" wäre ja schon mal ok.

Ich vermute aber auch, daß bei einer Fahrzeugkontrolle der Verkehrspolizei die Argumente ausgingen, wenn sie erklären müsste, daß ein PKW-Anhänger von z.B. einem Trabbi mit einer zugelassenen Kupplung (immerhin bis 80kmh möglich) sicherer gezogen würde,  als an einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit Zugpendel. Alleine das Zugpendel hat mehr Material als die komplette Anhängerkupplung beim Trabbi.

Bis jetzt habe ich jedenfalls noch keinen Kennengelernt der wegen des ziehens mit Zugpendel Probleme bekam.

Anders ist es wohl mit dem Kugelkopf auf der Ackerschiene mit Heckhydraulik. Da kann ich die Ungesetzmäßigkeit ja noch nachvollziehen.

Also, ich ziehe weiter mit Zugpendel.

mfG

Jürgen
 
Hallo

Danke für die antworten also werde ich das so machen und den anhänger an das zugpendel hängen hab einen kugelkopf mit prüfzeichen und freigabe bis 3,5t.

Mfg Timo
 
Zurück
Oben Unten