Anhänger 25Km/h ...

avdb

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26 April 2009
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Hallo,

wir haben unseren 633 mit schwarzen Kennzeichen angemeldet, da wir zuwenig Land haben um die grünen zu bekommen. Wir haben uns einen 2 Seitenkipper angeschaut der für uns in Frage kommt. Dieser hat aber ein 25Km/h schild am Heck.

Darf ich mit meinem 633 diesen Anhänger so auf den Straßen bewegen? Oder muß mich was beachten?

Gruß

André
 
Hallo Andre,
in den letzten beiden Ausgaben der Schlepper-Post ist dieses Thema ausführlich behandelt.

MfG Holger Brademann
 
Ja und das kannst du selber aufmalen also brauchst keine zulassung Hänger ist automatisch über schlepper versichert!
Kaufen sag ich kaufen kipper ist immer gut!
gruss Uwe
 
Das Thema wurde doch hier im forum auch schon zig mal behandelt.
Und jeder hat da ne andere Interpretation der Gesetzeslage.
Nach meinen Informationen ist ein Anhänger nur bei einer grünen Nummer am Schlepper mit diesem mit versichert (Folgekennzeichen). Ist der Schlepper mit einer schwarzen Nummer angemeldet, muss der Anhänger auch selber angemeldet sein und somit auch alle 2 Jahre eine HU bekommen.

Übrigens: Der Hinweis auf die Schlepper-Post ist ja ok, aber die hat nicht jeder.

Grüße von der Alb
Markus

Holzhacken ist deshalb so beliebt, weil man bei dieser Tätigkeit den Erfolg sofort sieht.
(Albert Einstein)
 
schau mal auf der Homepage deines Finanzamtes nach, ich meine, ich habe das bei meinem gelesen. Werde nacher nochmal schauen
 
624er:

Das Thema wurde doch hier im forum auch schon zig mal behandelt.
Und jeder hat da ne andere Interpretation der Gesetzeslage.
Nach meinen Informationen ist ein Anhänger nur bei einer grünen Nummer am Schlepper mit diesem mit versichert (Folgekennzeichen). Ist der Schlepper mit einer schwarzen Nummer angemeldet, muss der Anhänger auch selber angemeldet sein und somit auch alle 2 Jahre eine HU bekommen.

Übrigens: Der Hinweis auf die Schlepper-Post ist ja ok, aber die hat nicht jeder.

Grüße von der Alb
Markus

Holzhacken ist deshalb so beliebt, weil man bei dieser Tätigkeit den Erfolg sofort sieht.
(Albert Einstein)

Hallo Markus,

ich stimme dir zu, nur scheint hier kaum einer mal die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO bzw. FZV) gelesen zu haben, was ja die Voraussetzung wäre, bevor man diese interpretiert.

http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/INHALT_FZV.htm#1

@André: Ruf doch bei deinem Finanzamt an und lass es dir, wenn möglich schriftlich bestätigen. Letztlich brauchst du Fakten und keine x unterschiedliche, sicher gut gemeinte Meinungen von x verschiendenen Leuten.

Gruß Michael
 
... noch ein Link mit unnützen und fundierten Informationen:

http://www.landlive.de/boards/thread/6088/page/1/

Gruß Michael
 
Hallo Uwe.

Komme aus St. Johann und arbeite in Engstingen (Haid)
Hast ne pm.

Gruß
Markus
 
nen Kumpel hat nen ZT auf Schwarze nummer zugelassen! und an sein Anhänger ist nen grünes von nem anderen anhänger! soll so erlaubt sein! haben die zu ihm gesagt

Mfg Marco
 
Danke für alle Antworten. Habe die Schlepper-Post von Mai/Juni : da habe ich aber nichts über 25K/mh Anhänger gesehen....

Morgen hole ich den Kipper ab und dann wird gekippt bis der Arzt kommt /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif

Gruß

André
 
Danke für alle Antworten. Habe die Schlepper-Post von Mai/Juni : da habe ich aber nichts über 25K/mh Anhänger gesehen....

Morgen hole ich den Kipper ab und dann wird gekippt bis der Arzt kommt /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif

Gruß

André
 
624er:

Nach meinen Informationen ist ein Anhänger nur bei einer grünen Nummer am Schlepper mit diesem mit versichert (Folgekennzeichen). Ist der Schlepper mit einer schwarzen Nummer angemeldet, muss der Anhänger auch selber angemeldet sein und somit auch alle 2 Jahre eine HU bekommen.

Genau so ists korrekt. Mit schwarzer Nummer MUSS der Hänger selbst angemeldet werden, mit TÜV Pflicht, Steuerpflicht und allem drum und dran !
 
Wie kommst Du darauf das ich an ‘nem "schwarz-Schild-Schlepper" keine Anbaugeräte mitnehen darf ??
Ich denke mal dabist Du definitv falsch informiert, ansonsten nenn‘ doch mal die Quelle aus der Du diese Aussage schriftlich bekommen hast.

- Dann müsste ich ja sogar für meinen Frontlader eine Zulassung beantragen oder wie ??

- sorry aber das kann ich nicht ganz glauben...

Bis denne,

Carsten
 
- sorry ich hab da noch was vergessen:
In einer der letzten SP-Ausgaben stand zum Thema "schwarzer-Schlepper" "grüner-Anhänger" sind eine erlaubte Kombination solange sie für LoF-Zwecke verwendet werden.....

Gruß

Carsten
 
so sagte mein Kumpel es auch Zt mit Schwarzer nummer!und grün anhänger nur lod zwecke! und sein Pflug hat er auch hinter! kann ja auch Jeder Bauer wenn er will sein Schlepper auf Schwarz zu lassen!und mit Anbaugeräte umher fahren

Mfg Marco
 
Sonder_423er:

Wie kommst Du darauf das ich an ‘nem "schwarz-Schild-Schlepper" keine Anbaugeräte mitnehen darf ??

Es geht doch hier um einen Anhänger und nicht ume ein Anbaugerät, oder??

Grüße von der Alb
Markus

Holzhacken ist deshalb so beliebt, weil man bei dieser Tätigkeit den Erfolg sofort sieht.
(Albert Einstein)
 
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