Anhänger an einem Traktor mit H Kennzeichen

Thomes423S

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6 Januar 2014
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Hallo Gemeinde,

ich habe da mal eine Frage und hoffe das sie mir jemand beantworten kann.

Mein 423s ist fertig Restauriert und mit einem H Kennzeichen zugelassen.

Für kleine Transport Tätigkeiten hab ich einen Einachsanhänger von Mössbauer. Den ich noch nicht zugelassen und versichert habe.

Darf ich ihn eigentlichen mit dem H Kennzeichen betreiben? Zum Kies holen oder ähnlichem.

Oder reicht ein  6 kmh Zeichen.

Gibd es Tricks und Kniffe zu diesem Thema.

Evtl. hatt jemand auch ein solches Problem.

Grüße und schönes Wetter

aus Bayern
 
6 kmH bekommt mann nicht mehr...

du darfst mit H Kennzeichen alles machen. solange du keine Oldtimer Versicherung hast. die grenzt zum teil sehr viel ein. so habe ich das mal gelesen...

Mfg Marco
FORTSCHRITT IST BEWEGUNG
Fortschritt die Macht aus dem Osten
 
Moin 

mit einem H Kennzeichen darf man nix hinter den Schlepper hängen ausser der Anhänger hat auch ein H Kennzeichen dann darf man aber wieder nix aufladen,  ist sonst alles Steuerhinterziehung, also normal anmelden etwas Versicherung etwas Steuer und man kann machen was man will. 
 
ottostar:

Moin 

mit einem H Kennzeichen darf man nix hinter den Schlepper hängen ausser der Anhänger hat auch ein H Kennzeichen dann darf man aber wieder nix aufladen,  ist sonst alles Steuerhinterziehung, also normal anmelden etwas Versicherung etwas Steuer und man kann machen was man will. 
Moin, was wird hier schon wieder für ein Mist erzählt. Selbstverständlich dürfen hinter Fahrzeugen mit H-Kennzeichen Anhänger mitgeführt werden auch mit Ladung. Wenn das mitführen eines Anhängers nicht erlaubt wäre lt. Zulassung müsste die Anhängerkupplung demontiert werden.

Ein H-Kennzeichen am Anhänger lohnt sich erst wenn der Anhänger ein größeres zGG als ca. 5000Kg hat

Wenn jemand beim Versicherungsbeitrag sparen will gibt die Versicherung natürlich vor was man mit dem Fahrzeug alles machen darf bzw. was nicht erlaubt ist.

Da es sich in diesem Fall nicht um LoF handelt muß der Anhänger zugelassen werden mit regelmäßiger HU-Abnahme im 1 oder 2 jährigen Rythmus, ist abhängig vom zGG, desweiteren ist der Anhänger steuerpflichtig und haftpflichtversicherungspflichtig

mfG Heiko
 
Schlepper mit schwarzem H- Kennzeichen  sind Haftpflicht versichert und müssen abhängig von der Höchstgeschwindigkeit (bis 40 Km/h alle zwei Jahre, darüber jährlich) zum TÜV. Für den Anhänger gilt das gleiche. Außerhalb des LoF-Zwecks gibt es keine zulassungsfreien Anhänger. Hier also eigenes Kennzeichen (kein schwarzes Wiederholungskennzeichen, das gibt es nicht !) und eigene Versicherung.

Achtung Fußangel ! Bitte das Fahrerlaubnisrecht beachten ! Die FE Klassen "B + BE" sind hier schnell am Ende. Denn "L + T" sind zweckgebunden an die LoF

Da geht dann nur noch FE "C1 + C1E oder CE79" Oder aber FE "C + CE"
 
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