Anhänger Betriebserlaubnis

Yamcor

Bekanntes Mitglied
Registr.
21 Februar 2010
Beiträge
72
Hallo zusammen,

nachdem ich mich nun durch die Suchfunktion gehangelt habe, mache ich doch einen Thread dazu auf, weil ich da nicht durchsteige.

Ich habe einen alten Bergmann Ladewagen ergattert.
Auf dem Deichsel ist ein Typenschild, da steht: Baujahr 196-.
Die letzte Ziffer ist definitiv nicht eingestanzt.

Muß ich den zulassen-

1. bei grüner Nummer auf dem Traktor?
2. bei schwarzer Nummer auf dem Traktor?

Zur Zeit habe ich noch eine grüne Nummer auf dem Schlepper,
das könnte sich aber bei Ablehnung durch das Finanzamt ändern,
deshalb die Frage nach beiden Fällen.

Gruß

Norb
 
Guten!

Bei grüner Nummer am Traktor reicht ein Folgekennzeichen am Anhänger aus (Versicherungsschutz über die Zugmaschine).
Mit schwarzer Nummer musst du den Anhänger separat anmelden und versichern.
Also erstmal die Antwort vom Finanzamt abwarten und dann weitersehen.

Ostergrüße aus der Eifel, Jan
 
Hallo,

aber was ist in beiden Fällen mit diesem Passus.

" Für das Vorhandensein der Betriebserlaubnis ist der Fahr- zeughalter verantwortlich. (Anhänger, die v o r dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr ge- kommen sind, brauchen keine Betriebserlaubnis zu haben, § 72 StVZO)

Auf dem Anhänger fehlt ja die letzte Ziffer, es ist nur 196- eingestanzt

Die Frage ist also: Muß bei schwarzer Nummer der Hänger auch dann zugelassen werden, wenn er älter als 1960 ist.

Gruß

Norb
 
Hallo
Ich würde auch die 0 einschlagen . Bei schwarzer Nr. mußt Du ihn Bauraht abnehmen lassen und versichern .

Gruß Matthias

-Sammler und Jäger sind wir doch alle -
 
Erstmal danke für Eure Postings.

Sollte es auf eine schwarze Nummer rauslaufen,
dann bin ich gespannt, wie ich den Hänger ohne Betriebserlaubnis
über den TÜV bekomme.

Am Dienstag werde ich mal bei den Herren Prüfern vorbeischauen und
das anfragen.
Ist vielleicht ganz sinnvoll, bevor man eine große Restaurierung startet.

Firma Bergmann habe ich schon angeschrieben wegen der BE.

Werde über beides berichten.

Gruß

Norb
 
Hallo,

fahre einfach zum TÜV mit dem Ladewagen und schildere dort dein Problem, die werden dir schon sagen was sie brauchen. Was auch wichtig ist das auf der Achse ein Typschild ist.

Gruß 523 + 1706
 
Hallo,

so, war beim TÜV. Ich habe unter der Bedingung gefragt, daß der Wagen eine eigene Zulassung bekommen soll, also Traktor mit schwarzem Kennzeichen.

Der Wagen ist älter als 1961, somit muß eine BE vom TÜV erstellt werden.
Diese wird dann nach dem Maßstäben von 2010 erstellt.
Danach muß der Wagen auflaufgebremst sein. Ab 3,5 Tonnen muß er sogar druckluftgebremst sein.
Weil mein Wagen keine Auflaufbremse hat, sondern lediglich eine Steckhebelbremse(zur manuellen Betätigung auf dem Traktor), kann er keine BE erhalten.
Einzig das Fahren unter grüner Nummer ist damit noch erlaubt.

Wenn ich nun einen 3,5Tonner im Anhängerverleih hole, dann komme ich damit wahrscheinlich günstiger weg, als wenn ich das ganze Jahr einen Anhänger unterhalten muß.
Ich fahr nur einmal im Jahr punktuell meine 10 Raummeter abholen.

Dann stellt sich die Frage, wie die Kugelkopfzugvorrichtung am Traktor anzubrinegn ist. An der Ackerschiene ist das wohl ein bisschen viel??

Wagen ohne BE zu verkaufen

Gruß

Norb
 
habe die selbe Auskunft erhalten, es geht mir genau so und hab so mit das selbe Problem.
Eben so ein Wagen ohne BE zu verkaufen !!
Aber wenn ich das alles mit 6 Kmh fahre, dann ist es wieder zu lässig.
Was für ein Irrsinn.
 
Das ist halt deutsche Gründlichkeit.

Hatte angedacht, mir einen 3Tonner aus dem PKW-Anhängerverleih zu holen.
Könnte man ja mit dem PKW abholen und dann das Holz mit dem Schlepper fahren.
Aber der Verleih hat nur bis 2 Tonnen.

Weiß im Moment auch nicht so recht, was ich machen werde. Da geht das ganze Geld, was man mit dem Holz spart, 2 mal wieder fürs Equipment drauf.

Vielleicht klappts ja noch mit meiner grünen Nummer, weil wir noch ein paar Hektar Wald haben.

Gruß

Norb
 
Zurück
Oben Unten