Anhänger für Personen.. Erlaubt?

HorschDC

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Moin

ich überlege mir ob ich mir ein alten Ladewagen für meinen Freunde und mich fertig mache. Also für eine Maitour und so weiter. Auf dem Anhänger sollen Leute transportiert werden, also wie ein Jagdwagen.

Meine Frage:

Wie ist das mit der Straßenfahrt, ist sowas überhaupt für privat Zwecke erlaubt? Was muss ich alles beachten?

Der Ladewagen soll ungefähr so aussehen wie dieser der bei Ebay drinsteht:

http://www.ebay.de/itm/Fahr-Ladewagen-umgebauter-Festwagen-Feierwagen-Planwagen-/121192837296?pt=Landtechnik_Traktoren&hash=item1c37a7f0b0#ht_234wt_1255

Schonmal Danke für eure Anworten!

Gruß

Jost
 
Das kann in jedem Landkreis anders geregelt sein. Darum kann Dir nur die für Deinen Landkreis zuständige Stelle genaue Auskunft geben.

Hier bei uns im Landkreis ist vieles möglich, da werden sogar kommerzielle Ausflugsfahrten mit Schleppern und speziellen Anhängern für Touristen Angeboten. Wagt sich aber ein solches, hier legales Gespann, über die nicht weit entfernte Kreisgrenze in den Nachbarlandkreis werden die dort von der "Rennleitung" gestoppt. Alle Mitfahrer müssen sofort absteigen und können zu Fuß oder per Taxi sehen das sie weiterkommen und für den Schlepperfahrer gibt es richtig Stress mit der Justiz. Hab auch nicht geglaubt das solche Unterschiede D‘land/Europa überhaupt noch möglich sind. Da ich aber in beiden Landkreisen regelmäßig an "Brauchtumsveranstaltungen" teilnehme durfte ich da schon meine Erfahrungen machen.

Gruß

Klaus
 
Hallo Jost !

Ich wäre mit einem Festwagen immer vorsichtig. Meiner Meinung nach ist der Transport von Personen eigentlich nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke erlaubt, wobei ich mir nicht mal sicher ob man mit diesem "Gespann" am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.

Eine Ausnahme bilden glaube ich nur Brauchtumsveranstaltungen. Dort ist dann auch die An- und Abfahrt erlaubt.

Einen Tip noch: In diversen Traktorzeitungen wird oft über dieses Theman berichtet. Dort nehmen dann auch Experten wie Verkehrsrechtanwälte und Lehrer der Polizeifachhochschule Stellung zu diesen Themen.

Wenn ich irgendetwas durcheunander gebracht haben sollte, bitte ich um Verzeihung und lasse mich gerne eines besseren belehren, IHC-MOL.
 
Grundsätzlich ist es erstmal verboten Personen auf der Ladefläche zu transportieren, es gibt auch Ausnahmen die ich hier nicht weiter beschreiben will. Jeder der seinen Führerschein gemacht hat, hat diese Vorschriften in der Fahrschule gelernt.

Wenn solche Wagen auf Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden und das mit Genehmigung der Ordnungsbehörden sind diese Fahrten mit sehr hohen Auflagen verbunden, z.B. Fahren mit Schrittgeschwindigkeit.

Mein Ratschlag zu solchen Anhängern und Touren :  Lass die Finger davon soetwas mit Deinem eigenen Trecker und Anhänger für die Freunde zu veranstalten, solange nichts passiert ist es sicher ein supertoller Spaß aber wehe Dir passiert ein Mißgeschick und jemand kommt zu Schaden. Du wirst Deines Lebens nicht mehr froh

Solche Themen wurden auch in diesem Forum schon behandelt und auch schon über Unfälle bei solche Touren berichtet. Bemühe die Suchfunktionen und lass Dich ruhig von den Bildern abschrecken und verschwende keine Gedanken mehr Dir einen solchen Anhänger zuzulegen.

mfg Heiko
 
Jo ich guck gleich mal. Ich werd mich mal weiter schlau machen was den mein Kreis dazu sagt.

Vielen Dank für eure schnellen Antworten!!

Besten Dank!!
 
Das hat erstmal nichts mit dem Landkreis zu tun. Es ist durch Bundesgesetze (StVO) verboten. Basta. 

Und dann kommen ganz viele Wenns und Abers, die Dich verwirren und wenn Du das nicht gewerblich betreiben willst (und ggf. auch dann), arm machen. 

Selberbauen kannst vergessen. Es gibt diese Bähnchen, die mit verkleideten Traktoren Touris oder Kinder durch die Städte karren. Da hängen professionelle Anhänger für Personentransport dran. So einen brauchst Du. Und der Fahrer bei gewerbl. Einsatz einen Personenbeförderungsschein. Bei mehr als 9 Personen inkl. Fahrer auch einen Bus-Schein.  

Und wenn Du hier noch nicht ausreichend abgeschreckt worden bist, guck ins Verkehrsportal. Da sitzen die Profis.

Das mit den Brauchtumsveranstaltungen wird auch immer enger gesehen. Teilweise müssen bei Umzügen Leute nebenherlaufen, die Fahrzeuge von einem Prüfingenieur begutachtet werden etc.  

Gruß

Michael
 
Hallo Jost,

Am 1. Mai ist es zu einem Unfall mit einem vollbesetzten Anhänger gekommen. Wir haben hier im Forum auch einen Beitrag dazu eingestellt. Der Anhänger ist einseitig auf weichem Boden abgerutscht, ist einen Abhang runtergerutscht und hat alle Personen abgeworfen. Das Ergebnis: 6 Schwerverletzte, 4 Rettungshubschrauber und viele Feuerwehr- und Rettungskräfte. Das ist auf einem Waldweg passiert mit einem kleinen Schlepper. Der Witz dabei ist, dass selbst die Feuerwehrfahrzeuge mit Allrad nicht auf dem aufgeweichten Boden fahren konnten und wir mit unserem 946AS und Anhänger die Leute abtransportiert haben. Im Nachgang habe ich unseren Stadtbrandinspektor gefragt, wie das dann für mich aussieht mit der Versicherung, weil wir natürlich auch keinen Anhänger für die Personenbeförderung haben. In diesem Fall (strafrechtlich) sind wir aber versichert, weil der Schlepper mit Anhänger dann ein Einsatzfahrzeug ist und unter dem Versicherungsschutz der Gemeinde und des Landes Hessen steht. Zivilrechtlich würde ein Unfall mit dem privaten (in diesem Falle Einsatzfahrzeug-) Schlepper als Nothilfe abgedeckt sein.

Und die Moral von der Geschicht: Lass Personen auf deinen Hänger nicht!

Viele Grüße,
{Hook}
 
OT: Und genau deswegen ist es auch auf den alten Traktoren egal, wieviele Plätze man eintragen lässt. Wenn es ein Sitzplatz ist, darf er belegt werden. Aber nur von Kindern über 3 Jahren.

Gruß

Michael
 
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