Anhänger hinter einem 323

LPG Walter

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8 Januar 2012
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01728 Pirna
Hallo zusammen.

Heute benötige ich mal Eure Hilfe oder Meinung. 

Ich habe ja inzwischen den IHC323 meines Schwiegervaters übernommen, der leider verstorben war. Habe zwischenzeitlich neuen TÜV am Trecker gemacht und kleinigkeiten repariert. Dazu gehört z.B. Spurstangenköpfe, Spurstangen, teilweise Elektrik, usw. Der Zoll war ja auch so freundlich und hat die grüne Nummer entzogen. :-( Da ich jetzt für den Trecker auch Steuern zahlen muss, will ich ihn auch oft einsetzen und bewegen. Dazu will ich mir einen Einachs Anhänger zulegen. Bis jetzt hatten wir einen Zweiachs Anhänger. Dieser ist aber zu ungelenk und auch etwas groß von den Maßen her. 

Meine Vorstellung ist ein Einachs Kipper mit Auflaufbremse mit ca.4.0 - 4.5to zgG. Ist das dem 323 zuzumuten? 

Was hängt Ihr so hinter Euren 323? 

Was dürfte ich hinter den 323 eigentlich anhängen? In den Papieren ist ja nichts vermerkt. Meine Überlegung ist, bei Auflaufbremse, dass einfache des gG des Traktors. Ja, ich weiß, dass trifft bei landw. Zugmaschinen nicht so zu.

Könnt Ihr mir diesbezüglich eure Erfahrungen mitteilen, dass wäre Super.

Danke schon mal und noch schöne Ostern.

LG Tilo
 
Der Zoll war ja auch so freundlich und hat die grüne Nummer entzogen. :-( Da ich jetzt für den Trecker auch Steuern zahlen muss

Frohe Ostern Tilo;

Das heißt für dich im Klartext : Zulassung mit schwarzem Kennzeichen und für den Anhänger eine eigene Zulassung mit eigenem Kennzeichen und eigener Haftpflichtversicherung. Ein schwarzes Folgekennzeichen gibt es nicht. Steuern darfste dafür auch noch bezahlen und alle zwei Jahre zur HU. Und das ganze bitte mit der richtigen Fahrerlaubnisklasse (FE) .  Zum Beispiel mit der FE "BE" Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen ZGM und Anhänger mit 3,5 Tonnen ZGM (zulässige Gesamtmasse)

Gruß Zackie

P.S. : Zur eigenen Sicherheit und der deiner Mitfahrer sollte solch ein Anhänger natürlich gebremst sein.
 
Hallo Zacki

Das mit der schwarzen Nummer war mir schon klar.TÜV,Steuern,Versicherung auch. Aber damit bin ich dann unabhängig und kann fahren was ich will. Führerschein technisch ist mir das egal. Habe den Vorteil alles fahren zu dürfen von Fahrrad mit Hilfsmotor bis 60 to Schwerlast.

Das der Anhänger gebremst sein sollte habe ich ja auch schon geschrieben. Die Frage ist halt nur welche Gewichtsklasse?
 
Hallo Tilo,

es kommt darauf an wo Du fahren willst. In der Ebene kann Du 10 t dran hängen, aber wenn es Berge bei Dir gibt würde ich nicht mehr als 2 t dran hängen. Ich geh jetzt mal von unseren Bergen aus. Berg ruter bremst zwar der Hänger, aber wenn Du Berg hoch anfahren mußt und es klappt nicht weil der Traktor vorne hoch kommt, oder der Anhänger ist so schwer daß er die ganze Fuhre rückwärts runter zieht, dann hilft nur jemand mitzunehmen der schnell die Bremse am Hänger zieht. Ich hatte da mal schon echte Probleme bie 20% Steigung und leerem Hänger.

Tschüß,

Bernd
 
moin Tilo,

was der kleine Trecker so bewegt kriegt kann ich jetzt schlecht einschätzen, bei Auflaufbremse und 25km/h darfst Du nach der Gesetzeslage zwei Anhänger mit jeweils 8Tonnen anhängen und über die Straßen donnern.

mfG Heiko
 
Moin Tilo;

Bei einem Zugfahrzeuggewicht von etwa 2,0 Tonnen sollte der gebremste Anhänger nicht schwerer sein wie 2,0 Tonnen zulässige Gesamtmasse (ZGM). Damit bist du auf der sicheren Seite unterwegs. Was steht denn in den Fahrzeugpapieren des Schleppers ? Welche ZGM ist denn da eingetragen ?

Gruß Zackie
 
Guten morgrn.

Danke für Eure Antworten. Bezüglich der Berge muss ich sagen, dass wir hier zwar welche haben aber nicht so extrem. Das zgG des Traktors ist mit 3980 kg eingetragen. Also würde ich mit meiner Vorstellung von 4to Auflaufgebremster Einachser nicht schlecht liegen.

LG Tilo
 
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