Anhänger mit Klasse 3 fahren

MarkusderHesse

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hallo forum,

habe ja für meinen ihc einen kleinen anhänger gesucht und jetzt durch zufall einen von unserem bauern geschenkt bekommen.

es ist ein alter 2-achser mit kutschbock.

sieht noch ganz gut aus und nur der sitz und die bremse(keine auflaufbremse, nur drehkurbel neber sitz) müsste noch gemacht werden.

bevor ich jetzt mich aber ans restaurieren machen will, kommem mir bedenken bzgl.meines

führerscheins...

ich habe ja noch die rosa pappe vom 15.03.1989, den ich jetzt umschreiben will.

kann ich dann unter der klasse "l" an meinen traktor auch mehrachsige hänger bewegen?.

wäre echt dankbar für eine hilfe, will nicht umsonst den hänger restaurieren.

gruss markus
 
Hi,

also mit der neuen Klasse L kannst du den Hänger ruhig fahren, allerdings nur bis 25 km/h und nur mit Folgekennzeichen des Schleppers. Die Klasse L beschränkt nur die ZGM auf 32 km/h (wie heißt das noch so schön??) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH.). Auch vom Gewicht haste nix zu befürchten, weil du darfst mit bis zu 40 to. und bis zu 20,75 m Länge fahren (vorausgesetzt man überschreitet die Achslast, und die zul. Gesamtgewichte der Fahrzeuge nicht. Hab mit meiner Klasse L damals als ich 16 war unsern 1055 mit Zweiachs- Langholzanhänger (Stammlängen bis ca. 18 m) gefahren. Und bin auch etliche Male angehalten worden. Hat nie jemand was wegen dem Führerschein gesagt.

Wobei ich sagen muss das ich mir nicht sicher bin ob du nicht sogar die Klasse T bekommst, weil du den Führerschein vor 1990 gemacht hast, aber wie gesagt da bin ich mir nicht ganz sicher!!!!!!!!!!!!

Hoffe ich konnte ein bisschen helfen

Gruß Mario
 
hallo mario,

ich danke dir für die schnelle antwort.

dann bin ich ja auf der sicheren seite und kann mich an die restauration vom hänger stürzen /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif

gruss und danke

markus
 
Also Wenn er m öchte kann er die T bekommen! da er vorm 01.03.1999 die Klasse 3 gemacht hat! habe 98 meine Klasse 3 gemacht und habe jetzt die T
 
Hallo zusammen,

wenn die Klasse T beantragt wird benötigt man einen Nachweis, das dieser Landwirtschaftlich benötigt wird, entweder man ist selber Landwirt oder ein landwirt stellt einem eine Bescheinigung aus, formlos. ansonsten ist nicht. Anhänger mit Folgekennzeichen nur wenn Zugmaschine Grünes Kennzeichen hat, ansonsten benötigt dre Anhänger ein eigenes Kennzeichen, Fahrzeugschein usw.

Bitte alles beachten.

Weiterhin viel Spaß bei der Restauration.

Gruß

Norbert

 
Beim Bekannten haben die das angeboten wo er sein verloren hat das er die Klasse T mit rein bekommt! und so BLÖD wie der ist lehnt der ab! ich habe mit nen Nachweis von nen Bekannten Bauern die T bekommen
 
danke für die hilfe,

anmelden werde ich ihn sicher, bin leider kein landwirt.

mein vater hat zwar ackerland, aber leider nicht genug und derzeit auch verpachtet.

bei uns im lahn-dill-kreis muss man glaube ich auch mitglied in der berufsgenossenschaft sein um eine grüne nummer zu bekommen, daher ist mein schlepper auch mit einer schwarzen nummer angemeldet.

naja, auf jeden fall kann ich jetzt beruhigt an mein projekt anhänger gehen und meine erfahrungen sammeln.

gruss markus
 
Hallo

Also ich hab beim umschreiben ein schrib vom ortslandwirt bekommen das ich den t brauch und dann haben die mir den ohne zu murren umgetragen.

Mfg Timo
 
Moment mal,

SCHWARZE Nummer, 2 ACHSER-HÄNGER und KLASSE T?!?!

Das geht nicht!

Da ist irgend ein C-Schein fällig - sprich lieber mit den freundlichen Jungs und Mädels Deiner Führerscheinstelle (und grüß Frau Walter -Bauamt- beim LDK von den alten Kollegen aus OWL)...

Beste Grüße von der Weser

633fritz
 
Hallo zusammen,

also, wenn ich mal meine Meinung kundtun darf.? Die Sache mit dem Führerschein sehe ich nicht als das ganz große Problem an, auch Fritz, trotz der 4 Achsen im Zug, und zwar, weil der Schlepper und Anhänger unter 25 km/h laufen werden. Ich vermute mal stark, dass aufgrund der Geschwindigkeit dit Klasse T auch bei schwarzen Kennzeichen reichen wird analog dem Helfer im Tiefbaubetrieb der mit nem Kehrbesenschlepper nen 2-achsigen Werkzeugwagen mitnimmt.?

Bei uns im LK sind 25 km Anhänger in Gewerbebetrieben trotz Befragen des LK_Mitarbeiters nicht zugelassen worden, ob die Rückfrage eine Schutzbehauptung ist, weiß ich nicht, aber selbst GALA-Bauer und Gemeinden fahren mit Schlepper und 25km Kipper ohne die Kipper anzumelden.

Die eigentliche Frage zielte aber doch auf die Restaurierung des Anhängers hin.

Nach Deiner Beschreibung würde ich da zuerst die Frage stellen, ob es sich bei der Bauweise des Anhängers lohnt und ob die Aufwendungen wirklich zu einem echten Nutzwert des Anhängers führen.

Wenn ich so höre, dass es sich um einen Anhänger handelt, der noch keine Bremse hat, dann würde ich an der Stelle die ersten Fragen stellen: Was soll der Anhänger tun, wieviel will ich aufladen? Wie weit will ich fahren? Bin ich in flachem oder bergigen Gelände?

Wenn ich mir über alle diese Fragen im Klaren bin dann wäre es für mich aus Gründen der Sicherheit immer noch erste Priorität, einen Anhänger so auszustatten, dass ich in jedem Fall auf der sicheren Seite bin.

Eine fehlende Bremse kann ebenso schlimme rechtliche Konsequenzen haben, wie das vermeintliche Fahren in der falschen Führerscheinklasse, nur dass es dabei keine Auslegung oder Interpretations-Spielräume gibt und auch evtl. die eigene Sicherheit gefährdet wird

Karsten
 
Klasse T und L sind doch nur für LuF (Land und Forstwirtschaft inkl. so Sachen wie GaLabau.)

Steht in der "Rosa Pappe" unter Klasse 5 auch so drin. (Zumindest bei mir.)

Bei schwarzer Nummer an der Zugmaschine gilt auch die Regelung mit dem Folgekennzeichen nicht. In dem Fall also nur Anhänger mit eigener Haftpflichtversicherung (also auch Zulassung und regelmäßiger Hauptuntersuchung beim TÜV.)

Vorsicht wenn man die grüne Nummer über ‘n "Bekannten" und dessen LWBetrieb bekommt. Im Schadenfall wird das nicht nur für einen selbst teuer. Für den Landwirt heißt es dann u.U. das er künftig auch nur noch mit schwarzer Nummer (inkl. aller Steuern, Versicherungsprämien und TÜV Gebühren) fahren darf.
 
hallo,

danke für die vielen antworten.

also den anhänger brauche ich um 1-2 raummeter holz aus dem wald zu fahren und hauptsächlich geschnittenes holz zu mir zu fahren.

ich denke mal wenn er 2 tonnen insgesamt laden kann reicht mir das.

strecken bei uns im wald sind hauptsächlich flach oder nur ganz geringe gefällstrecken.

wie gesagt der hänger ist ein geschenk, er hat aber halt leider keine auflaufbremse sondern nur eine alte handkurbel(für den damaligen kutscher).

der hänger sieht aber von der grundsubstanz noch gut aus und gefällt mir hinter dem ihc ganz gut.

nur das rückwärtsfahren fällt mir noch schwer, wollte ihn meinen hof 90° einfahrt und nach 25!!!! minuten habe ich aufgegeben.

2 nachbarn waren dann auch schon da...

einen einachser kann ich sehr gut fahren, naja üben, üben, üben.

ich werde einfach mal sehen wie sich der hänger mit den jeweiligen beladungen fährt und auch bremst.

ansonsten kann ich ihn ja immer noch verkaufen...

werde nächste woche mal meinen neuen führerschein beantragen und die leute mal befragen /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif .

gruss markus
 
Hallo, da muss ich doch auch mal meinen Senf dazugeben! :) Die Frage nach dem Führerschein ist richtig und wichtig, hat aber erst mal nichts mit irgendwelchen Kennzeichenfarben, Nutzungsformen usw. zu tun. Hast Du die alte rosa Pappe mit Klasse drei, dann darfst Du nut drei Achsen fahren. Lässt Du ihn umtragen auf EU-Lappen, dann darfst Du vier Achsen fahren. JETZT kommen erst die ganzen besonderern Regelungen für Grüne Nummer (Folgekennzeichen, wobei das auch nicht dran muss), usw zum tragen. Wichtig ist für Dich auch, das Dein Schlepper keine große UNGEBREMSTE Anhängelast haben dürfte. Also: mit dem neuen Lappen und entsprechender Zulassung darfst Du diesen schönen Hänger fahren! Aber ob Du noch viel Aufladen kannst???

Gruß Sven!
 
Original-Beitrag von fuenfdreidrei:

Klasse T und L sind doch nur für LuF (Land und Forstwirtschaft inkl. so Sachen wie GaLabau.)

Steht in der "Rosa Pappe" unter Klasse 5 auch so drin. (Zumindest bei mir.)

Bei schwarzer Nummer an der Zugmaschine gilt auch die Regelung mit dem Folgekennzeichen nicht. In dem Fall also nur Anhänger mit eigener Haftpflichtversicherung (also auch Zulassung und regelmäßiger Hauptuntersuchung beim TÜV.)

Vorsicht wenn man die grüne Nummer über ‘n "Bekannten" und dessen LWBetrieb bekommt. Im Schadenfall wird das nicht nur für einen selbst teuer. Für den Landwirt heißt es dann u.U. das er künftig auch nur noch mit schwarzer Nummer (inkl. aller Steuern, Versicherungsprämien und TÜV Gebühren) fahren darf.

Hallo,

das heißt also das wir unseren Kipper auch extra Zulassen müssen?

Denn der Schlepper läuft auf schwarze Nummer und ist mit 25kmh zugelassen, also darf ich kein Folgekennzeichen montieren wie bei einer grünen Nummer?

Habe diesbezüglich schon mal den Leuten von der Dekra angeschrieben, bekam aber noch keine Antwort.

Grüße Tobias
 
genau so ist es Tobias.

ich finde das mit der Ganzen Führerschein Regelung ist eine einzige Geld macherrei.

ich habe Jetzt den T schein , darf also ab 18 40 Tonnen bis 60 Kmh bewegen, aber keinen Auflaufgebremsten PKW anhänger über 750Kg Fahren wen ich den B mache? (den mit Dem B Schein das man nur bis 750kg fahren)

Mit dem C1 und C1E wird es ab Mitte September 08 noch Harriger , dan mus man noch zusätzliche Stunden Jährlich machen.(zum Glück falle ich noch vor die Regelung)

und das mit dem L Schein , man lernt dort keine Praxis Kennen nur Fragebögen aber man kan danach mit Schweren Gerät in den Straßenverker.

Gruß Jonas.

(Gehört nicht zum Thema aber muste Raus^^)
 
Kann ich dir nur zustimmen, die neue Führerscheinregelung ist der letzte Dreck.

Mache jetzt auch gerade meinen Autoführerschein. Hab zwar schon den T, der mich dazu berechtigt ein 20,75m Gespann mit 40t zu fahren. Aber um mehr als einen 750kg Anhänger hinterm Auto zu führen muss ich extra noch ne teure Führerscheinerweiterung machen. Dass man keine 7,5 Tonner mehr fahren darf kann ich ja noch verstehen, aber so ein Anhänger?
 
---Offtopic ---

... und daher freue ich mich, dass ich meinen alten 3er theoretisch am 30.12.1993 machen konnte - denn ab dem 01.01.1994 galt die neue Regelung mit 3,5 t zGG usw.

---Offtopic ---

@Tobias:

Folgekennzeichen nur bei land- und Forstwirtschaft und grüner Nummer, leider. Es ist eben eine Privilegierung und da sind die Grenzen recht eng.

@Markus:

Hier ein Auszug aus Seite 34 der verlinkten Datei:

Fahrerlaubnis Klasse T

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse T wird ein sogenannter Stufenführerschein erteilt. Das Mindestalter zum Erwerb beträgt 16 Jahre. Die Erteilung setzt eine theoretische und praktische Prüfung voraus.

16- und 17-jährige Personen dürfen mit dieser Fahrerlaubnis nur lof Zugmaschinen

sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen – auch

mit Anhängern – mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h führen.

Mit Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen ohne weitere Prüfung lof Zugmaschinen – auch mit Anhängern – mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h gefahren werden. Dabei sind die Bestimmungen der StVZO über Zulassungspflicht der Anhänger, Bremsen, Zuggesamtgewicht und Abmessungen einzuhalten.

Die Fahrerlaubnis gilt ausschließlich zum Einsatz der vorgenannten Fahrzeuge für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke.

Personen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, erhalten bei einem Umtausch des Führerscheins auf Antrag ohne zusätzliche Prüfung auch die Fahrerlaubnis der neuen Klasse T.

Heißt für mich übersetzt:

Schwarze Nummer mit Klasse T oder L fahren geht nicht - egal ob Schlepper oder Anhänger - und sind nur für lof Fahrten gedacht. Alles andere ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Da muss dann schon Klasse 3 oder 2 bzw. B, C, C1 oder C1E herhalten.

Wer‘s besser weiß, möge mich korrigieren!

Beste Grüße von der Weser

633fritz

P.S.: Fragt doch mal den Fahrlehrer, war doch grade einer am BE oder C1E machen, oder?

http://www.lsv.de/lsv_all_neu/presse/broschueren/allgemein/berufsgenossenschaft/blbpdf04.pdf
 
hallo forum,

danke für die zahlreichen antworten.

habe das hier noch entdeckt :

Schlüsselnummern

bzgl. den schlüsselnummern nach müsste es dann auch gehen ausserhalb der lof einen zweiachsigen hänger zu ziehen.

bzgl. zulassung ohne papiere habe ich beim zuständigen tüv angefragt, der sagte mir ich solle erst bei der zulassungsstelle anrufen.

dort wurde mir gesagt(ehrlich!!) : die fahren doch alle ohne zulassung rum, solle ich auch machen, nur beim unfall wäre es halt ein problem... . habe der dame auch gesagt das ich den traktor mit schwarzer nummer fahre...

naja, also bin ich wieder zumn tüv und dort habe ich jetzt die auskunft bekommen den hänger erst leer irgentwo zu wiegen (ggf.steinbruch) und mit diesem wiegeprotokoll zum tüv und dann eine achsllast zu ermitteln...

weis zwar noch nicht wie das gehen soll, aber naja ..

werde es erleben /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif

gruss markus
 
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