Anhänger und Strafen

Frankyboy73

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Mal ne frage: Ein Bekannter war am Samstag im Wald Holz machen. Hat seinen Anhänger geladen, vorne und hinten 2 Hölzer rein und dann einen Meter hoch geladen (wer macht das nicht??) und ist dann aus dem Wald gefahren. Allerdings nicht so weit den schon auf dem Feldweg standen die Herren in Blau und haben ihn angehalten. Und wurden natürlich fündig: Keinen Spangurt (fehlende Ladungssicherung) selber schuld!!! dann aber kommt es, Anhänger überladen da er über die Bordwandhöhe geladen hat, könnte ja was seitlich rausrutschen (noch nie gehört) und falscher Reifendruck (auch noch nie gehört) macht in der Summe 100€ + 3 Punkte. Kann das sein????

Falls das real ist wie ist das dann mit Ladewägen, hab dort ja gar keine Bordwand.

Frank
 
über die bordwände darf man natürlich laden, es muss nur gesichert sein. der reifendruck darf nicht über dem maximaldruck des herstellers liegen. 100 euro und 3 punkte ist gerechtfertigt für die fehlenden gurte, der rest ist quatsch

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mfG Benedikt, Kassenwart des GrvM
www.GRVM.de.ms
 
wie ich das verstehe,wurde der Kollege auf einem Feldweg angehalten,nicht auf einer für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Strasse.

Ich hätte an seiner Stelle keinen Pfennig bezahlt,auf diesen Rechtsstreit hätte ich es ankommen lassen.

Was haben die Schupos auf dem Feldweg verloren?
 
Sind da gerade kräftig wegen Ladungssicherung und ähnlichem unterwegs.

Solange vor dem Feldweg keine Schranke ist sheint es rechtens zu sein

h
 
Wir sichern seit einigen Jahren unser Holz mit 2 Spanngurten und einem zusätzlichen Netz somit sind wir immer auf der sicheren Seiten! Den schlafende Hunde soll man ja nicht wecken!

Mfg Felix
 
Hallo,

              "wie ich das verstehe,wurde der Kollege auf einem Feldweg angehalten,nicht auf einer für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Strasse.

              "Ich hätte an seiner Stelle keinen Pfennig bezahlt,auf diesen Rechtsstreit hätte ich es ankommen lassen.

              "Was haben die Schupos auf dem Feldweg verloren?

wenn der Weg ohne Tor oder Schranke direkt in den öffentlichen Strassenbereich übergeht dürfen die das,

einer ist mal auf seinen Hof angrenzend zur Strasse mit seinem Motorrad ohne Helm gefahren dafür durfte er zahlen ...

Gruß Fred
 
Hallo,

Fred hat Recht. Solange es ein öffentlich zugängliches Gelände ist, sprich ohne Zaun, Tor und Schranke, hat man sich auch dort so zuverhalten, daß niemand gefährdet bzw. belästigt wird. Es könnten ja evtl. Fussgänger gefährdet werden. Deshalb gilt: Ladungssicherung, poröse Reifen, falscher Luftdruck ist auch ein Thema auf Feldwegen ( sofern die Ordnungshüter dort hinkommen ). Aber wenn was passiert ist man haftbar.

Im Nachbarort ist mal jemandem der Führerschein abgenommen worden. Er hat auf seinem Feld Silage aufgeladen. Auf dem angrenzenden Feldweg kamen einige Pferde vorbei. Die Pferde scheuten vor dem Trecker, es kam zum Streitgespräch. Die Reiter meinten er müsse beim Silage laden auf dem Feld anhalten und die Pferde passieren lassen, er meinte er könne auf seinem Feld machen was er wolle. Es kam zur Anzeige. Führerscheinentzug für ein Jahr plus Strafe. Begründung: Auch beim Fahren auf dem Acker muss man sich so verhalten, das niemand gefährdet oder unzumutbar belästigt wird. Aus dem Streitgespräch kam wohl auch noch Beleidigung dazu.

Gruß

844XLA
 
Im Frühjahr hab ich ein Anhänger mit Holz gehohlt. Das waren 12 RM, mit 1,5m langen Kanthölzern hoch geladen und dann noch ein bissle drüber hinaus (1 Reihe in der Mitte und dann Lnks und Rechts hochkant reingestellt). Dann Hab Ich es mit einem Spanngurt von Vorne, Übers Holz, bis Hinten Gespannt. Dann wars fest, Polizei hat mich auch überhohlt, hat die aber nicht Interessiert, daher denke Ich auch, dass es an der fehlenden Ladungssicherung gelegen hat.

Gruß

Michael

PS: Den Anhänger hab ich mit nem 844XL gezogen, der hat aber trotzdem ganz schön geblasen...

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