Anhänger zulassen

tom ihc 724

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94522 Wallersdorf
Hallo Freunde

ich brauche eure Hilfe und zwar,

ich habe einen 8 Tonner 2 Seitenkipper von meinen Onkel gekauft.

Nun meine Frage mein IHC 724 hat ein schwarzes Kennzeichen,

und vom Kipper habe ich nichts, das heist keine Betriebserlaubnis weil er hat ja das folge Kennzeichen von den Schleppers meines Onkels dran.

wie kann ich das mit den Kennzeichen machen das er auf mich läuft bzw Versichert ist wenn ich mit meinen IHC ihn zieh?

Bekommt mann eine Betriebserlaubnis für den Kipper? Typenschild ist noch dran und die Zuggabel ist komplett neu.

Hersteller ist ROHR in Straubing die Firma gibt es noch aber bauen nur noch LKW Aufbauten und Tankfahrzeuge.

wenn ich ein folge Kennzeichen von meinen IHC nehme dann ist er nicht Versichert oder,?

wer kann mir weiterhelfen wie ich es machen soll?

ich habe schon ein paar gefragt vom TÜV, und Zulassungsstelle aber es kennt sich keiner aus und jeder verzählt was anderes.

Gruß tom
 
Du musst den Anhänger zulassen und versteuern. Einfach ein schwarzes Kennzeichen anbauen geht nicht (Steuerhinterziehung)!

 

Für die Zulassung des Anhängers benötigst Du eine Betriebserlaubnis.

 

Jeder Anhänger, der in öffentlichen Verkehr genutzt wird benötigt eine Betriebserlaubnis.

 

Landwirtschaftliche Anhänger, die vor 1961 in betrieb genommen wurden, benötigen keine Betriebserlaubnis, solange sie in einem landwirtschaftlichen Betrieb, für landwirtschaftliche Zwecke, genutzt werden, mit ein 25km-Schild gekennzeichnet sind und mit einer Geschwindigkeit von max. 25km/h bewegt werden.

 

Zum erlangen einer Betriebserlaubnis benötigt man für den Anhänger eine Abnahme nach §21.

In den alten Bundesländern darf das nur der TÜV und in den neuen Bundesländern nur die DEKRA.

 

Dafür muss der Anhänger sich im einwandfreien Zustand befinden und alle Typenschilder müssen vorhanden sein. Des Weiteren benötigst Du eine Bremsberechnung für deine Bremsanlage, Unterlegkeile usw.

 
 
Wenn es die Firma noch gibt, ist die doch der erste Ansprechpartner. 

Für die Uralt-Anhänger ohne BE gibt es auch die Möglichkeit des (ich glaube grünen) Folgekennzeichens bei schwarzer Nummer am Traktor. Es bleibt aber die Einschränkung auf lof-Betrieb des Anhängers.

Aber das steht hier ja nicht zur Debatte.

Gruß

Michael
 
Hallo Tom,

wenn du keine Papiere hast, kannst du beim TÜV eine BE erhalten.

Wenn am Anhänger ein Typenschild ist, wird die Sache deutlich vereinfacht.

Zumindest auf den Achsen sollte sich ein Typenschild befinden.

Dann gibt es eine Einzelabnahme.

Mit der BE kannst du ihn zulassen incl. versteuern und versichern und alle 2 Jahre zum TÜV.

Ich habe das mit meinem Anhängerumbau (Bauwagen->Pritsche) vor einigen Jahren gemacht.

Frag am besten bei TÜV nach, die sagen dir, was sie haben wollen.

Gruß

Jörg
 
Hallo,

Du darfst den Anhänger auch zulassungsfrei hinter einem Schlepper mit schwarzem Kennzeichen fahren wenn es eine LoF-Tätigkeit ist. Evtl muss das Folgekennzeichen in schwarz sein.

Das schwarze Schlepperkenzeichen bedeutet nur das du Steuern für den Schlepper bezahltst. Diesen darf man übrigens bei LoF-Tätigkeiten mit Führerscheinklasse T fahren.

mfg Michael
 
heiner 387 das ist der gröste quatsch überhaupt was du sagst . der erste post war zu hundert prozent richtig . haste in der kneipe gehört wa !!??
 
das ist er.

 Baujahr ist er 1960, es war mal ein Zahnstangenkipper

ich nehme mal Kontakt mit ROHR dem Hersteller auf

weil ich bin jetz dan am Haus baun und es gibt viel zu fahren, und da will ich auf der sicheren Seite sein, mein Onkel meinte ich soll sein grünes Kennzeichen dran lassen und sollte mal was sein dann hätte ich ihn mir nur ausgeliehen von ihm. aber wenn ich für unser Haus am Kies oder egal was am fahren bin ist es keine LoF Tätigkeit es ist blöd

wenn ich ihn wie ein Autoanhänger zulasse dann geht es nach Gesamtgewicht, wenn ich es richtig verstanden habe muss ich auch alle 2 Jahre zum Tüv

 

Mal schaun wie ích es mach.

jetz bin ich erstmal  2 Tage unterwegs

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Hallo Tom,

du kannst natürlich auf Risiko setzen, wobei das Erwischt werden das bei weitem kleinste Übel ist.

Das kostet nur eine überschaubare Summe Geld und ggf. eine Ahndung wegen führen eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges ohne Zulassung.

Deutlich kritischer wird es bei einem Schadensfall.

Da hast du keinerlei Versicherungsschutz.

Für nicht LoF-Tätigkeit bleibt nur der Weg den Anhänger regulär zuzulassen. Alles andere ist Murks.

Und vergiß nicht, du brauchst dann auch den passenden Führerschein. Klasse L ond T sind LoF-gebunden.

B und BE gehen bei der Fuhre nicht.

Gruß

Jörg
 
Moin,

wenn er Bj. 1960 ist, wir nie eine BE für den Anhänger erstellt worden sein. dann wirst Du das ganze Prozedere beim TÜV durchlaufen müssen.

Grüße

Frank
 
Also ein Grünes folge Kennzeichen vom Onkel nutzen und 

wenn du von der Rennleitung angehalten wirst Gehört der Kipper 

und die Ladung dem Onkel .

Grüße 

Frank
 
Hallo Frank,

ich sehe nicht den tieferen Sinn der vorgeschlagenen Aktion.

Auch wenn die Fuhre dem Onkel gehört, wird daraus keine LoF-Fahrt.

Die Zulassungs-, Versicherungs-, Steuer- und TÜV-Pflicht besteht weiterhin.

Gruß

Jörg
 
hallo

ja das ist der, der wo zum verkauf stand, alle 3 sind verkauft und  neue stetzl sind da:-)

auch wenn ich ihn gekauft habe von meinen onkel deswegen ist er auch verkauft:-)

das ist alles sehr schwierig.

Mein Bruder, Vater und ich besitzen Führerschein CE usw das is kein Problem
 
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