Arbeitsscheinwerfer und Rundumleuchte

IHC-Fahrer83

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52531 Übach-Palenberg
Hallo zusammen,  ich habe da mal wieder eine Frage zum Thema Arbeitsscheinwerfer und Rundumleuchte. Ich habe an meinem Schlepper vorne und hinten jeweils zwei Led-scheinwerfer mit je 27 Watt verbaut. Und zwei Rundumleuchten mit jeweils 55 Watt.  Jetzt stellt sich die Frage wo und wie bekomme ich Klemme 30 her? Von der Batterie?  Und wie bekomme ich den Strom auf die einzelnen Schalter? Gibt es da irgendrinen Verteiler oder ähnliches?  Bitte um Hilfe.  Grüße Markus
 
Du hast also 4x 27 W und 2x 55 W, also ca. 18 A zusätzlich. Schafft das deine Lichtmaschine überhaupt?

Du legst ein Kabel von der Batterie (+) zu einem zusätzlichen Sicherungskasten. Hinter der Batterie (max 30 cm) setzt du eine Hauptsicherung und von dort weiter zum zusätzlichen Sicherungskasten. Damit hast du bereits einen Verteiler. Weil du keine Kabine und ein Verdeck hast, wirst du den Sicherungskasten irgendwo am Boden setzen müssen. Vom Sicherungskasten gehst du zu den einzelnen Schaltern und von dort weiter zu den Scheinwerfern. Von den Scheinwerfern legst du je ein Kabel zurück zur Batterie (-). Fertig. Wenn deine Krone gut leitfähig ist, dann kannst du die Masse auch auf die Karosserie legen, also die Minusleitung irgendwo an Metall legen. Daran denken, dass du bei jeder Verminderung des Kabelquerschnitts eine Sicherung setzt.

Ich finde es immer von Vorteil, wenn man noch ein Relais setzt, damit die Scheinwerfer nur gehen, wenn die Zündung eingeschaltet ist.
 
Hallo,

ich habe auf 33 A Lichtmaschine umgestellt.

Habe  drei Fragen zu deiner hilfreichen Antwort.

1: Wie dick muss das Kabel von der Batterie zum Sicherungskasten sein und wie groß sollte die Sicherung hinter der Batterie sein?

2. Was für einen Sicherungskasten/Verteiler sollte ich nehmen. Finde keinen?

3. Wie dick sollten die Kabel vom Sicherungskasten zum Schalter und zu den Verbrauchern sein und wie stark die Sicherungen für die jeweiligen Verbraucher?

Vielen Dank für eine Antwort.

Grüße

Markus
 
Hallo Markus,

Leider kann ich deine Fragen nicht so pauschal beantworten. Der Kabelquerschnitt ist von einigenFaktoren abhängig wie der Kabellänge, dem "gewünschten" maximalen Spannungsabfall, der Anzahl der gleichzeitigen Verbraucher, etc. Die folgenden Antworten sind daher meine persönliche Sicht der Dinge mit viel eingebauter Sicherheit.

Zu 1.:

Ich rechne mit einer Kabellänge von 5m. Das sollte dir in jedem Fall reichen, um von der Batterie an jeden gewünschten Einbauort für den zusätzlichen Sicherungskasten zu kommen. Für dieses Hauptkabel reichen dir 6 qmm Querschnitt aus, ich würde dir 10 qmm empfehlen. Dann hast du Sicherheit und auch noch Reserve, falls weitere Verbraucher hinzukommen sollten.

Die verwendete Hauptsicherung soll eine Überbelastung des neuen Kabelstrangs verhindern. 25 A sollten für deine Zwecke absolut in Ordnung sein. Diese wird max. 30 cm hinter die Batterie gesetzt.

Zu 2.:

Als Verteilung kannst du etwas in dieser Art verwenden:

www.amazon.de/Votronic-Plus-Distributor-mit-Ber%C3%BChrschutz-schwarz/dp/B00CMDBDH2/ref=sr_1_1?s=automotive&ie=UTF8&qid=1427276489&sr=1-1&keywords=sicherungsverteiler+flachstecksicherung

Es gibt auch noch viele andere, aber das sollte erstmal ausreichend sein. Da du keine Haube hast, solltest du ein wasserdichtes Gehäuse bauen, wo dieser Verteiler rein kann.

Zu 3.:

Für den Anschluss der Verbrauchen reichen 2,5 qmm. Damit kannst du immer paarweise die Leuchten anschließen. Ich persönlich sichere jeden Verbraucher einzeln ab, damit mir nachts beim Arbeiten nicht alles dunkel wird, weil sich eine Sicherung verabschiedet hat. Aber das ist sicher Geschmackssache. Als Sicherung sollte pro Verbraucher 5 A oder 7,5 A ausreichend sein. Hier lieber etwas weniger nehmen.

Wie gesagt ist das meine persönliche Empfehlung. Ich bin kein Elektriker und kein Mechatroniker! In meinem Leben habe ich schon einiges verkabelt und weiß, wo meine Grenzen sind. Bisher hat aber alles wie gewünscht funktioniert und abgebrannt ist auch noch nix. Wenn Spezialisten hier im Forum mit dem Geschriebenen nicht einverstanden sind, dann bitte einschreiten. Meiner Meinung nach habe ich aber - wie immer - massig Sicherheit eingeplant und einiges geht bestimmt auch schlanker.

Viele Grüße,
{Hook)
 
Hallo Hook,

danke für deine Antworten. Würde auch so ein Verteiler gehen?

http://www.ebay.de/itm/KFZ-Sicherungshalter-6-fach-mit-Status-LED-fur-Flachstecksicherungen-/251848193894?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item3aa3527766

Grüße

Markus
 
Hallo die Frage der Zulässigkeit und der Notwendigkeit von gelben Rundumleuchten auf einem normalen Traktor, stellt sich mir auch immer wieder. Es wird wohl nur noch eineFrage der Zeit sein bis die Herrn mit der Schirmmütze kontrollieren ( was ja Ihre Haupttätigkeit ist ) ob die Rundumleuchte funktioniert und auch Ihre berechtigte Notwendigkeit besitzt.

Gruss Klaus

§52 StVZO:

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

 

1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

 

2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

 

3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
 
IHC-Fahrer83:

Hallo Hook,

danke für deine Antworten. Würde auch so ein Verteiler gehen?

http://www.ebay.de/itm/KFZ-Sicherungshalter-6-fach-mit-Status-LED-fur-Flachstecksicherungen-/251848193894?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item3aa3527766

Grüße

Markus
Ja, das sollte ausreichend sein. Denk bei der Kabelzuführung an die passenden Kabel(ring)schuhe. Ich empfehle dir unisolierte zu kaufen und diese mit Schrumpfschlauch zu überziehen.
 
Die rechtliche Seite ist sicherlich zu beachten. Dafür empfehle ich allen Interessierten diesen Artikel. Dieser beschreibt sehr genau, warum es generell verboten ist, gelbes Blinklicht anzubringen und zu betreiben, wo die Ausnahmen liegen und welche gesetzlichen Vorschriften dazu existieren. Geschrienben ist der Artikel von einem Polizeioberkommissar.  Er wird sich damit als auskennen.

www.bernd-huppertz.de/Fachartikel%20Download/1993-7.pdf
 
Hallo, also ich würde an deiner Stelle vier dranbauen, das wirkt harmonischer, erst Recht wegen der Optik.

Gruss Klaus
 
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