Artikel in Traktor Classic über private Nutzung FS L/T

Hallo Heiko,

mal ganz ehrlich , welcher Landwirt weiß mit seiner Zeit nichts anzufangen und stellt aus lauter Langeweile mal eben den Pflug um die Ecke ; ))

Gruß Uli 
 
Das er nur L und T hat hatte ich irgendwie überlesen.
Dann darf er damit natürlich nicht zum Bäcker.

Aber es gibt ja bestimmt genug andere Aufgaben in Haus und Hof, die einen LoF-Zweck haben und wo er dann den Schlepper trotzdem mal fahren darf...

Viele Grüße

Benni
Wenn man offiziell keine Land- oder Forstwirtschaft betreibt, dann kann eine Fahrt niemals einen LoF-Zweck erfüllen, also ist sie nicht erlaubt.
Es bleibt dann wirklich nur, den LKW-Führerschein zu machen, wenn der Schlepper schwerer als 3,5 Tonnen ist.
 
Moin aus´m Teufelsmoor.

Es ist nun so, das unser ältester Sohn grade mal 17 Jahre alt ist. Er war laut Aussage der Fahrschule fest davon ausgegangen das Er unseren Schlepper einfach mal so mit zur Schule nehmen könnte! Aufgrund eines Artikels in der Schlepperpost habe ich nicht nur Ihn sondern auch die Fahrschule erstmal aufgeklärt das die Scheine L und T definitiv Zweckgebunden sind und der Junge nur zum Heumachen, Pflügen oder Holz holen für den Landwirt unseren Schlepper bewegen darf.

Wir haben ja nicht mal Landwirtschaft! Ich selbst brauch den Schlepper zum Holz holen, Sand fahren, Oldietreffen und viele weitere Dinge. Auch einfach nur , weil´s Geil is IHC zu fahren!!

So, und nu nochmal warum ich es für Quatsch halte, wie diese Regelung steht.

Ein 16 jähriger darf in der Maisernte für Lohnunternehmer mit 300PS, über 40 tonnen Gewicht und einer Geschwindigkeit von teilweise 60 Km/h auf Deutschen Strassen fahren! Er darf aber nicht den kleinen Schlepper des Vaters mit 40 PS und einer Geschwindigkeit von 27 Km/h und schwarzem Kennzeichen zum Bäcker oder zum Oldietreffen bewegen!!! Versteht ihr was ich damit meine?

Ich habe den alten klasse 2 Führerschein. Fahre täglich Lkw. Mit Tieflader, 3-Achser, mit Ladekran. Ich weiß was Verantwortung heisst! Nur der Staat weiß es, glaube ich, nicht!

Sicherlich kann man einen Unterschied machen ob ich mit 40 Km/h oder auf Autobahnen mit 80 Km/h Unterwegs bin. AAAber....40 Tonnen sind nunmal 40 Tonnen! Und diese Jungs die auf den Schleppern sitzen, fahren manchmal ohne auf die Uhr zu schauen. Heisst...Lenk und Ruhezeiten sind keine Femdwörter....aber...es wird schon gehen! Damit will ich beileibe nicht alle über einen Kamm scheren. Aber sicherlich gibt es dort schwarze Schafe.

Unser Sohn arbeitet auf einem Hof als Mädchen für alles. Neben seiner grade begonnenen Ausbildung zum Zimmerer. Er hat sehr viel Spaß an der Landwirtschaft. Ist meines erachtens auch sehr vernünftig. Hab ihm auch immer wieder eingebläut..mach langsam! Sonst wird´s teuer!!! ;-)

Auf die Dauer hilft nur Cormick Power!
 
Ein 16 jähriger darf in der Maisernte für Lohnunternehmer mit 300PS, über 40 tonnen Gewicht und einer Geschwindigkeit von teilweise 60 Km/h auf Deutschen Strassen fahren

Siehe meinen Beitrag vom 12.10.17 um21.58 Uhr abgesendet. 16 Jahre und 60 Km/h wäre nicht legal !

Ich kann deinen Unmut verstehen aber wo sollte man eine Grenze ziehen für die private Nutzung eines Schlepperes mit einer Gesamtmasse größer 3,5 Tonnen ?

Gruß Zackie 
 
Case-5150:

(3) Außerdem berechtigt 5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen

1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege, 2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege, 3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten, 4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung, 5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen, 6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und 7. Winterdienst.

Meine Fr### da ist doch wohl für alle Lebenslagen mehr als reichlich Auswahl, nicht alles dass da noch steht "Sonntags spazieren fahren "

Also wie ich das lese, steht da bei jedem Unterpunkt irgendwas mit Betrieb oder Tätigkeit, AUßER bei Punkt 2:
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
Das klingt für mich so, als ob dass eindeutig auch für Privatpersonen gilt, die KEINEN Betrieb etc. haben.
Also sollte damit eigentlich auch der 16jährige Sohn mit dem privaten Traktor die heimischen Grünabfälle wegfahren dürfen.
Oder seht ihr das anders?

 
Mardel:

Benni433:

Hallo,

um mal zum Thema zurück zu kehren.

Ich bin der Meinung, dass die aktuelle FS-Regelung völlig in Ordnung ist.

Wenn jemand meint, dass er unbedingt einen 1455 braucht, um damit zum ALDI zu fahren oder dem Nachbar die neue Einbauküche vom IKEA zu holen, dann soll er doch bitte auch einen Führerschein dafür machen.

Ich glaube nicht, dass sich im Harley Davidson Forum jemand beschwert, dass er für seine Harley einen Motoradführerschein braucht, obwohl für sein Mofa auch der normale B genügt.

Und für das Hobby sollte doch ein auf 3,5t abgelasteter 833 mit einem 3,5t Anhänger ausreichen.

Das kann man mit BE fahren und wenn man viel zu transportieren hat, fährt man halt zweimal.

Da freuen sich der Fahrer und das Fahrzeug.

Viele Grüße

Benni
Moin,

ich finde, der Vergleich mit der Harley und der Mofa hinkt. Das sind schließlich zwei vollkommen unterschiedliche Fahrzeuge bezogen auf Leistung und Gewicht.

Passender wäre: Du darfst mit nem Führerschein Klasse X (hab‘ ich grad erfunden) eine Harley fahren, solange Du damit Pizza an Rentner auslieferst. Willst Du aber eine Jacke aus der Reinigung holen, brauchst Du den Motorrad-Führerschein A. Hier wird also der Zweck der Fahrt an die Fahrerlaubnis gebunden, obwohl es sich um ein und dasselbe Fahrzeug handelt.

Also wegen mir soll man mit dem T ruhig immer alles fahren dürfen.

Hallo,

erstmal freut es mich, dass hier zwischen den persönlichen Beschimpfungen doch noch ein paar gute Beiträge zum Thema gekommen sind.

Das mit der Harley und den Mofa ist genau der richtige Vergleich, wie ich finde. Entweder kann ich das Fahrzeug fahren, oder eben nicht. Falls das nicht klappt, gibt es ja auch keinen Führerschein ausgehändigt. Und selbst der ist keine Garantie, dass nie etwas passiert und alles perfekt beherrscht wird. Fahren ist wie alles im Leben eine Sache des Übens und Lernens (auch aus Fehlern). Während der paar Fahrstunden lernt keiner alles.

Wie viele Jugendliche reißen sich in der FS zusammen, um den Führerschein zu bekommen und fahren dann nach bestandener Prüfung wie bekloppt durch die Gegend? Oder wer regelt, dass sich der 18 jährige Sohn mit gerade bestandenem Führerschein nicht in Papis Porsche, Ferrari etc. setzt und mit 300 oder noch schneller über die Autobahn knallt? Richtig, keiner. Dafür gibt es nämlich kein Regelung, mal vom Motorradführerschein abgesehen, der erst mal nur bis maximal 48 PS gilt, was ich auch als sinnvoll erachte.

Ich würde einen passenden Führerschein für den Schlepper machen, jedoch stimmen für mich hier die Relationen im Preis nicht. Ich fahre auch Motorrad und habe hierfür den passenden Führerschein gemacht. Das war allerdings eine Sache von 900€ in Verbindung mit dem Autoführerschein. Selbst wenn es 1500 gewesen wären, ok, dann ist es eben so. Das ist ja alles noch halbwegs erschwinglich. Beim LKW Schein reden wir ja von mehreren tausend Euro. 

Einen Kurs über Ladungssicherung zur Pflicht zu machen, würde ich auch noch als sinnvoll sehen. Ein Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist schließlich auch Vorraussetzung für den Führerschein.

Gruß Christoph
 
Moin!

Richhdich....der LKW-Führerschein kostet ordentlich Kohle! Da liegt der Hase nämlich auch im Pfeffer!

Ich befürchte, das unsere Szene zum Aussterben verdammt ist. Okay....dauert noch ein paar Jahre. Aber, es werden immer weniger die mit einem Schlepper zum Treffen fahren dürfen.

Dann hab ich mir das von Benni nochmal durch gelesen. Ist es nicht eigentlich so, das die Gesamtmasse des Zuges entscheidend ist? Also ich meine es darf 3,5 tonnen nicht überschreiten,oder?

Mein 423 wiegt 1,6t. Dann hab ich noch einen Welger Kipper der max.3,8t tragen darf. Uuuups...schon zu viel!



Seis drum!



Auf die Dauer hilft nur Cormick Power!
 
Moin,

Dank meiner Zeit bei der BW bin ich zwar immerhin Inhaber der zivilen FS Klasse C1E. In Bezug auf die Themen FS Klassen L,T und Nutzung, schwarze/grüne Nummer, Anhänger mit Folgekennzeichen und 25km/h Plakette etc etc hatte ich mich, im Jahre des Herrn 2015, sehr ausgiebig mit TüV, Hochzollamt Hessen, Übergeordnete Führerscheinstelle Hessen auseinander gesetzt. Hintergrund ist das ich rund 3ha Land mein "Hobby" nenne, bestehend aus See, Ackerfläche, Wiese, Bäumen und Hecken etc. Insgesamt also zwar eher klein aber dafür von allem etwas und mit bloßer Hand neben dem Job etc. nicht zu bewältigen.. Auch so mehr als genug Arbeit -.-

ggf. ist dies nach Bundesländern (vorallem grüne Kennzeichen) wieder verschieden aber hier KURZ die Aussagen die ich zum Thema zusammengetragen habe. Dabei bin ich kein Landwirt-/Forstwirt im gewerblichen Sinne und mein D-430 ist versteuert also auf schwarze Kennzeichen als "Zugmaschine" zugelassen.

- Grünes Folgekennzeichen (25km/h) für Anhänger nicht zulässig! Wobei hier selbst die Polizei etc. das meist nicht weiss oder drüber wegsieht. Allerdings ist es seit ein paar Jahren unter anderem fahren ohne Versicherungsschutz. Wenn was passiert keine Bagatelle! Die Regelung das Anhänger welche mechanisch mit der Zugmaschine verbunden sind, in diesem Moment über die Zugmaschine versichert sind, gilt nicht mehr. Nachdem ich 1 Jahr lang versucht habe meinen kleinen Drehschemel (3,3t) zulassen zu können, alle Typenschilder, Fahrgestellnummer etc. vorhanden... hab ich jetzt altes grünes Folgenkennzeichen dran. Irgendwann hat man die Schnauze voll. Fazit: Grüne Kennzeichen und damit 25km/h Regelung setzen ein angemeldetes LoF Gewerbe welches sich nach Flächen und Anbau etc. bestimmt, voraus. Mir wurde auch mitgeteilt das die aktuell noch teilweise verbreiteten grün zugelassenen Zugmaschinen aus Gründen von "Opa kannte einen aus dem Bauernverband etc." Grauzonen sind die nach und nach auslaufen. Grün zugelassene Zugmschinen dürfen übrigens auch nur für den dafür vorgsehen Zweck, hier wohl am meisten LoF, eingesetzt und bewegt werden. Ansonsten ebenfalls nicht versichert!

- Führerscheinklasen L,T: Diese sind allein an den Einsatzzweck und nicht an ein angemeldetes Gewerbe gebunden. So zählt bei mir zum Beispiel Klasse L beim Heckenschnitt oder Kartoffeln fahren. Fahre ich Bauschutt für den Nachbarn greift bei mir C1E.

@Nils Mc Cormick: Bzgl. der Führerscheinklassen zählt die zulässige Gesamtmasse. Anders sieht es mit den Anhängelasten aus dem Fahrzeugschein aus. Hier zählt die real angehängte Masse gebremst (O.1) bzw. ungebremst (O.2). Wer absolut sicher sein will sollte seinen Anhänger also vor der Fahrt immer abwiegen^^ ist hier übrigens nichts eingetragen bedeutet dies "unbestimmt/nicht bekannt" und ist mit 40t gleiczusetzten.. Würde ich meinem D-430 aber nicht antun wollen :-D

Hoffe ich konnte was dazu beitragen ...

Grüße Alex
 
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