Auwärter Ackerwagen EB 2,7 "gelöst"

discohuehner

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1 Januar 2026
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Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe vor einen Auwärter Gummiwagen (Ackerwagen) vom Typ EB 2,7 zu kaufen. Aber so wie es aussieht sind keine Papiere mehr vorhanden. 

Da ich aber mit schwarzem Kennzeichen unterwegs bin, brauch ich eine TÜV Abnahme hierfür.

Hat vielleicht irgend jemand noch solche Papiere die er mir kopieren könnte?

Vielen Vielen Dank

Grüße
 
Moin,

ein paar mehr Infos wären hilfreich, wann ist der gebaut worden? Wenn der vor Bj. Juli 1961 ist, hat der keine ABE. Bilder wären auch nett.

Mit wem schreibe ich eigentlich?-;)

Gruß

Frank
 
Hi 

also kurz zu meiner Person:

Mein Name ist Thomas ich habe einen IHC MC Cormick D432 mit Fritzmeier M210 Verdeck.

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Hier ist das Typenschild des Anhängers den ich kaufen wollte.

Kann mir dabei jemand helfen, da ich wie schon oben geschrieben habe für diesen Hänger TÜV brauche und die original Papiere nicht mehr vorhanden sind.

Gruß Thomas
 
Hallo Thomas, hast du es schon mal beim Hersteller direkt probiert? Die Firma Paul Auwärter gibt es noch, allerdings sind die nicht mehr in Möhringen sondern schon lange in Neuhengstett. Aber der Anhänger war ja schonmal zugelassen, also muß der TÜV auch Papiere zu dem Hänger haben. Sprich mal mit einem TÜV-Prüfer und zeig dem das Bild vom Typenschild und der Prüfplakette.

Telefon: +49 (0)7051 - 92 48 66 0

Mobil: 0173-3087255

E-Mail:

info@anhaenger-auwaerter.de

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 

  8:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 17:00 Uhr

 Freitag:

  8:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Gruss Klaus
 
Hi ,

ich möchte kurz erklären , warum auf dem Typenschild ein TüV-Stempel ist.

Wenn seinerzeit für solch ein LoF-Anhänger eine Betriebserlaubnis erstellt wurde , hat der Prüfer einen TüV-Stempel auf Typenschild geklebt, Danach musste man mit der vorausgefüllten Betreibserlaubnis innerhalb von 18 Monaten nach TüV-Prüfung zur Zulassungsstelle und die Betriebserlaubnis "abstempeln" lassen und den Namen des ersten Besitzers eintragen. Geschah das nicht , gab es in Folge dessen auch keine Betriebserlaubnis. Heute kann die damalige ungestempelte Betriebserlaubnis als Grundlage für ein neues Gutachten zur Erlangung einer ABE benutzt werden , aber der Wagen muss dann die heutigen Vorschriften erfüllen und in verkehrssicheren Zustand sein.

Hab das bei mir selbst an mehreren Anhängern so machen müssen. Mein Vater hat zwar die ungestempelten Betriebserlaubnisse gehabt , hat diese aber niemals bei der Zulassungsstelle abstempeln lassen. Das war nicht so clever...

Gruß Tom
 
Hi , mein Tip kauf dir einen 1 Achs Kipper , hab letztens erst wieder von zwei Unfällen mit den alten Zweiachsern gelesen wo s Bergab dahin ging .

Zumal werden die kleinen Schlepper noch mit Frontlader nachgerüstet , wo dann gar nix mehr auf der Hinterachse ist . 

Schön sind auch die neuen Video s anzusehen wo mal etwas Feuchter wird , sitzen sie gleich fest . 

Sonderlich Erfahrung steckt heute auch nicht dahinter . 

Gruss Karl 
 
Hallo,

also ich persönlich habe die Einachser, die ich noch so hatte, alle weg

getan. Dieses ewige kurbeln der Stützräder. Ein Zweiachser kann auf weichem

Untergrund besser abgestellt werden und man kann ihn auch mal eben weiterziehen

ohne Stützrad. Sitzt der Anhänger fest, kann eine Kette zwischen Schlepper und Anhänger

gespannt werden, um ihn rauszuziehen. Man braucht dann nicht unbedingt einen zweiten

Schlepper. Der Schlepper braucht natürlich immer ein Heckgewicht und der 

Anhänger muss top in Ordnung sein. Allerdings wohnen wir auf dem platten Lande.....

Gruß

Casi
 
so das mit dem auwärter anhänger hat sich erledigt man brauch ein vollgutachten beim TÜV dafür. 

In der Datenbank des KBA sind leider keine Daten für dieses Model hinterlegt.

D.h. man müsste auf eine geeichte Waage man müsste die Abstände, Längen etc. ausmessen.

Meines erachtens einfach nicht Lohnenswert, deshalb habe ich mich von diesem Wagen verabschiedet.

Trotzdem danke für eure Tips und Hilfen.

Ach übrigens bei Auwärter Ersatzteile hatte ich auch nach gefrage bezüglich einer neuen ABE aber ich bekam nur zur Antwort, dass ich das mit dem TÜV regeln müsse.

Übrigens der Typ war nicht EB 2,7 sonder ER 2,7

Euch allen ein schönes Wochenende und super toll das es so ein Forum gibt. Weiter so.

Gruß Thomas
 
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