bauwagen

ihc neuss

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14 Oktober 2012
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35088 Battenberg
Hallo, mal eine Frage an die Leute die ab und an auf schleppertreffen fahren.. was wäre in euren Augen das beste einen Wagen herzurichten wegen Polizei etc die da verschärft drauf achten mittlerweile.. ich dachte mir entweder einen 80 kmh bauwagen anzuschaffen den innendrin auszubauen und halt tüven lassen und dann fahren, wobei man den eigentlich auch Umtragen lassen muss auf Wohnwagen oder ? meine andere Idee wäre gewesen einen Lkw plattformanhänger zu kaufen Ca 7 Meter lang dort ein bauwagen Gestell drauf gesetzt auch natürlich ausgebaut etc hinten eine kleine veranda dran Art Terrasse.. der Lkw Anhänger wiegt Ca 3-3,5 Tonnen leer und müsste dann natürlich auch getüvt werden etc.. was wäre am geschicktesten ? Klar könnte ich es auf einfache Art und Weise machen richtigen Wohnwagen kaufen den dahinter zu hängen aber das nicht so meins fürs schleppertreffen.. um antworten wäre ich dankbar ;) Mfg jannik 
 
moin Jannik,

kauf dir doch einen zulassungsfähigen landwirtschaftlichen Anhänger (Kipper) den Du mit schwarzer Nummer anmeldest mit Versicherung und Steuern und TÜV-Abnahme. Darauf baust Du Dir ein Gartenhäuschen das groß genug ist um (evt. auch zu zweit) darin zu schlafen und klein genug um es auf der Ladefläche sicher mit ordentlicher Verzurrung zu transportieren. Wenn Du nicht auf Tour bist nimmst das Häuschen vom Anhänger runter und hast den Anhänger für andere Transporte wieder frei.

mfG Heiko
 
Hallo,

ich habe die "Hütte als Ladung" auch schon auf meiner todoo-Liste.

Ein Kollege von mir hat die Idee schon umgesetzt.

Um die Hütte nicht heben zu müssen (er hat keinen Kran o. ä.) hat er 2 Laschen unter den Boden geschraubt, durch die er

ein Kantholz schieben kann.

Das Kantholz ist ca. 50cm länger als die Hütte breit ist. Das hebt er dann Ecke für Ecke hoch und stellt Böcke drunter.

So kann er den Anhänger einfach unter der Hütte rausziehen.

Die Hütte seht allerdings in einer Scheune, also windgeschützt.

Gruß

Jörg
 
Was würde in dem Sinne dann dagegen sprechen die Idee mit dem Lkw anhänger umzusetzen ? Dürften doch unsere netten Beamten nichts gegen haben oder ? Mfg 
 
Hallo Jannik, 

natürlich spricht nichts dagegen den LKW-Anhänger umzubauen solange alles im rechtlichen Rahmen ist, mich persönlich würde bei dem LKW-Anhänger das hohe Eigengewicht stören da unnütz hohe Unterhaltskosten enstehen für Steuer und Versicherung sowie evt. auch noch Umbauten der Bremsanlge von Druckluft zur Auflaufbremse. Oder hast Du schon Druckluft-Anhängerbremsanlage an Deinem Trecker???

Gruß Heiko
 
Servus,

doch, da haben die Beamten schon was dagegen. Wenn Du die eien wie auch immer gearteten Wohnwagen baust und den mit schwarzen Kennzeichen anmeldet tritt der gesamte Rattenschwanz in Kraft, der hier schon oft genug diskutiert wurde. Nur ein paar Punkte:

Anhänger  nicht mehr zulassungsfrei, daher Zug mit mehr als drei Achsen (Wichtig mit altem dreier Führerschein)

kein landwirschaftlicher Fahrtzweck führt zu steuerpflicht des Traktors.

Je nach Fahrzeuggröße ist es auch bei neuen Führerscheinen problematisch, da Klasse L und T an den landwirschaftlichen Zweck gebunden sind.

Vorschlag: ich hab mir einen alten Mistbreiter als Wohnwagen umgebaut und betrreibe ihn mit Wiederholungskennzeichen mit max. 32 km/h. Wenn einer Nachfragt ist das entweder ein Schäferwagen oder ein Forstschutzwagen. somit ist der landwirtschaftliche Zweck gewahrt.

Klaus
 
Hallo, ja luftdruck alles da das wäre kein Problem.. ist ein 1246 32 kmh auf schwarze nummer, mal angenommen den Lkw Anhänger hätte ich auf schwarz und versichert angemeldet dürfte doch dann eigentlich kein Thema sein so zu fahren oder ? (Mal unabhängig von den Kosten) T Führerschein ist auch vorhanden.. Mfg 
 
745-XL:

Servus,

doch, da haben die Beamten schon was dagegen. Wenn Du die eien wie auch immer gearteten Wohnwagen baust und den mit schwarzen Kennzeichen anmeldet tritt der gesamte Rattenschwanz in Kraft, der hier schon oft genug diskutiert wurde. Nur ein paar Punkte:

Anhänger  nicht mehr zulassungsfrei, daher Zug mit mehr als drei Achsen (Wichtig mit altem dreier Führerschein)

kein landwirschaftlicher Fahrtzweck führt zu steuerpflicht des Traktors.

Je nach Fahrzeuggröße ist es auch bei neuen Führerscheinen problematisch, da Klasse L und T an den landwirschaftlichen Zweck gebunden sind.

Vorschlag: ich hab mir einen alten Mistbreiter als Wohnwagen umgebaut und betrreibe ihn mit Wiederholungskennzeichen mit max. 32 km/h. Wenn einer Nachfragt ist das entweder ein Schäferwagen oder ein Forstschutzwagen. somit ist der landwirtschaftliche Zweck gewahrt.

Klaus
moin Klaus,

mit Deiner Aussage Die Du hier triffst gibst Du öffentlich zu Deinen Anhänger (Mistbreiter) illegal im Strassenverkehr zu betreiben und kontrollierende Beamte vorsätzlich für dumm verkaufen zu können.

Zulassungsfrei mit Wiederholungskennzeichen sind ausschließlich Anhänger mit LoF-Nutzung und Bauwagen die ausschließlich als Pausenraum oder Wetterschutz auf einer Baustelle genutzt werden. Alle anderen Anhänger sind zulassungspflichtig.

Jannik hat es schon in seinem Eröffnungsposting geschrieben das er weiß das ein Umbau eines Bauwagen auch eine Nutzungsänderung zum Wohnwagen erforderlich macht und ich denke er ist sich über alles rechtliche im Klaren ist.

Die von mir vorgeschlagene Variante bzw. Janniks LKW-Anhänger sind rechtlich zulässige Anhänger mit Ladung.

mfG Heiko
 
Für Trecker-Treff wird Führerschein Klasse CE fällig, selbst mit einem schnöden Mini-Wohnwagen wirst Du die Klasse CE benötigen

Gruß Heiko
 
Guten morgen, verstehe ich das so richtig? Das es so ist das jannik mit seinem angemeldeten steuerpflichtigen traktor dann trotzdem wegen dem Gesamtgewicht Probleme mit dem Lkw Hänger bekommt auf Grund seiner führerscheinklasse? Also wäre dort der Lkw Führerschein nötig, weil für t keine lof Tätigkeit ausgeführt wird und für den normalen b das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschritten wird? Schon heftig. Habe mir da noch nie so richtig Gedanken gemacht, weil ich nur landwirtschaftliche arbeiten ausführe, ist ja schon mit dem Forst so ne sache, wenns für einen selbst ist ist noch alles ok, aber wehe verkaufst nen paar Meter. 

Mfg
 
Moin Kevin,

das ist so. L und T gelten nur für LoF-Tätigkeiten.

Wenn du mit deinem Trecker mit 8to-25km-LoF-Anhänger (also ohne TÜV, Zulassung und Versicherung)

Kartoffeln vom Acker holst, ist alles ok. Wenn du dann für deinen Nachbarn, mit dem gleichen Gespann,

Bauschutt für sein Eigenheim zur Halde fährst, begehst du mehrer Verfehlungen wenn du nur L und T  sowie B vorweisen kannst.

- Steuerhinterziehung für Trecker und Anhänger

- Führen eine zulassungspflichtigen Fahrzeuges ohne Zulassung, TÜV und Versicherung (der Anhänger)

- Fahren ohne Fahrerlaubnis

Das kann dann schon unangenehm werden. Ich hoffe nichts vergessen zu haben.

Es nützt auch nicht, wenn man für sich selber den Zweck für LoF schönredet.

Auch wenn man mit einem Schäfer/ Jagdwagen zum treckertreffen fährt, ist das kein LoF-Zweck.

Gruß

Jörg
 
Das ist von vorne bis hinten ne Sauerei...

Allerdings muss man auch bedänken, dass mittlerweile auf Baustellen viele Traktoren eingesetzt werden, gäbe es dort diese Regelung nicht könnten Lkwfahreren mit dem Klasse C Führerschein durch jedermann mit dem B Führerschein ersetzt werden wenn die Traktoren auf 40 gedrosselt sind..

Am besten ist natürlich ein Traktor mit 3,5to zulassigem Gesamtgewicht und BE Führerschein damit ist man schonmal nicht ohne Führerschein unterwegs..und bezahlt auch weniger Steuern.

Das würde aber maximal bis zum 744 Hinterrad mit ablasten funktionieren drüber hinaus sind die schlepper einfach zu schwer.

Am besten einen Polizisten dabei haben der auch mit dem Tarktor fährt und seine Kollegen beruhigen kann ; D
 
Aber um das ding zu ende zu spinnen, wenn ich für mich erdaushub vom Bau meines landwirtschaftlichen maschinenschuppen zur halte fahre ist das wieder eine lof Arbeit da ich ja den Bau auch für die Landwirtschaft baue?  Ist das so korrekt?  Sonst habe ich mich dies jahr mehrfach strafbar gemacht. 

Was auch Wahnsinn ist bezüglich der Steuerbefreiung, das es jetzt vom Zollamt gemanagt wird und es echt schwer ist diesen Status zu bekommen. Bestes Beispiel ein Kollege hat 4 hektar wiese zu bewirtschaften,  stolz seine alten trecker verkauft war ein kleiner mf und ein 744 wo das Getriebe langsam zu ende ging, sich dafür einen neuen New Holland  gekauft. Soweit die Vorgeschichte, ganz normal angemeldet, 8 wochen später kam das Zollamt, die dann sich auch nach mehreren erklärungsversuchen nicht darauf eingelassen haben und ihm nun zumuten das er die 4 hektar mit der nagelschere zu mähen. Naja Ende der Geschichte ist das den schlepper ein befreundeter berufskollege auf sich angemeldet hat
 
Hallo Kevin,

Ja das ist korrekt. Wenn Du Erdaushub für Deinen Maschinenschuppen, oder Holz,oder Steine transportierst ist das LoF Tätigkeit. denn es betrifft ja nur

unmittelbar Deinen landw. Betrieb 

                                                                      Gruß  Harry
 
Leute Leute Leute,  meint man ja nicht das die noch ganz sauber sind.. nur geldmacherei, beste wäre einfach machen und still sein und fahren, solang es gut geht ist in Ordnung dann wenn se ein anhalten dann ist‘s halt so... Könnt man sich nur aufregen über son scheis, das was einem Spaß macht da werden auch nur steine in weg gelegt.. 
 
Tut mir leid, das ist gleich 2 mal der falsche Ansatz.

- Die LoF-Begünstigungen sind Subventionen für die betroffenen Gewerbe.

  Wenn man kein derartiges Gewerbe hat, bekommt man diese Subvention nicht.

- Das Erwischt werden ist das kleinste Übel. Der Versicherungsschutz ist nicht mehr gegeben.

  Wenn etwas passiert, wird sich die Versicherung nicht mit irgendwelchen fadenscheinigen Erklärungen zufrieden geben.

  Die werden dich bis auf´s letzte Hemd ausziehen, wenn es um das Begleichen der Schadenssumme geht.

Es gibt nur einen vernünftigen Weg, wenn man keine LoF hat: Alles zulassen, versteuern und versichern.

Gruß

Jörg
 
Jaaa habe ich ja nicht,habe die bulldogs ja auf schwarze nummer, wenn es so ein Wagen geben sollte dann wird der natürlich auch gemeldet und versichert... ich meinte nur das es eine Schande und treistigkeit ist vom Staat das wenn man T Führerschein hat kein bulldog über 3,5 Tonnen fahren darf aaaaaaber wenn Grüne nummer darfst 60 kmh 40 Tonnen fahren, da soll sich doch mal einer fragen was da falsch läuft... Nur ausgebeutet wird man als auf den kleinen Mann bei dem kann man ja Geld holen, anstelle bei denen die es verstecken und dreck am stecken haben... 
 
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