bauwagen

Wir Männer fahren mit´m Tracktor zum Treffen und die Frauen ziehen den angemeldeten Wohnwagen hinter´m Auto zum Treffen.

Mfg

Karl-Heinz
 
ihc neuss:

Jaaa habe ich ja nicht,habe die bulldogs ja auf schwarze nummer, wenn es so ein Wagen geben sollte dann wird der natürlich auch gemeldet und versichert... ich meinte nur das es eine Schande und treistigkeit ist vom Staat das wenn man T Führerschein hat kein bulldog über 3,5 Tonnen fahren darf aaaaaaber wenn Grüne nummer darfst 60 kmh 40 Tonnen fahren, da soll sich doch mal einer fragen was da falsch läuft... Nur ausgebeutet wird man als auf den kleinen Mann bei dem kann man ja Geld holen, anstelle bei denen die es verstecken und dreck am stecken haben... 

Hat nichts mim Kennzeichen zum tun nur mim zweck. Lohnunternehmer z.b. haben ab und zu auch schwarze Nr. Darfste nim T fahren wegem dem Landwirtschaftlichem zweck.

Geilsten finde ich einfach mim T darfst bis 40 t fahren aber mim B nur Hänger bis max. 1750 kg . Jaja das wunderbare Deutsclsnd mid den zig Regelungen.....
 
Hallo,

es ist ein EU Führerschein und Deutschland muste sich den EU Regeln anpassen. Vorher konntest mit Klasse 3 doch fast alles fahren.

Gruß Uli
 
Moin,

man kann über die neuen Klassen ja streiten, aber die alten Klassen 1 bis 5 stammen zum Teil aus der Zeit vor dem

2ten Weltkrieg. Die Kl. 5 für Mopeds wurde 1937 für Fahrzeuge bis 20kmh (also Tecker) erweitert.

Somit wären für die modernen große Trecker von heute Kl. 2 für LKW notwendig.

Die kleineren hätten mit Kl.3 gefahren werden können.

Die Neuregelung soll dem erhöhten Verkehrsaufkommen gerecht werden.

Der größte Knackpunkt dabei ist sicher die Reduzierung von Kl. 3 mit 7,5to auf Kl. B/BE auf 3,5to. und

die Regelung, daß Anhängerbetrieb gesondert  betrachtet werden.

Ich halte diese Änderungen durchaus für sinnvoll. Ein 7,5-Tonner hat wirklich nicht viel mit einem PKW zu tun.

Da bin ich froh, wenn nicht jeder Ungeübte mit rumfahren darf, nur weil er für den Umzug 1 mal im Leben solch ein Kaliber braucht.

Nicht verstehen kann ich, daß die Kl. D/DE für Busse nicht C1/C1E bis 7,5to beinhaltet.

Die Modifizierungen für LoF hinsichtlich Mehr-Gewicht und Geschwindigkeitsbeschränkungen ermöglichen das Bewirtschaften

entsprechender Betriebe, ohne die teuren FS-Klassen zu machen. Diese Bevorzugung, die ja auch eine Beschränkung ist, halte ich für gut.

Gruß

Jörg
 
Hallo, 

Da muss ich Jörg recht geben, fur die Lof ist es so auch günstiger ,Uli so wie du schreibst ist nicht ganz richtig , wer früher einen Schlepper in der Lof fahren wollte und das Ding fuhr 40 und wog über 7,5 tonnen, der brauchte immer die Klasse 2 ,da gab es nix günstigeres. 

Gruß Michael
 
IHC_Power:

ihc neuss:

Jaaa habe ich ja nicht,habe die bulldogs ja auf schwarze nummer, wenn es so ein Wagen geben sollte dann wird der natürlich auch gemeldet und versichert... ich meinte nur das es eine Schande und treistigkeit ist vom Staat das wenn man T Führerschein hat kein bulldog über 3,5 Tonnen fahren darf aaaaaaber wenn Grüne nummer darfst 60 kmh 40 Tonnen fahren, da soll sich doch mal einer fragen was da falsch läuft... Nur ausgebeutet wird man als auf den kleinen Mann bei dem kann man ja Geld holen, anstelle bei denen die es verstecken und dreck am stecken haben... 

Hat nichts mim Kennzeichen zum tun nur mim zweck. Lohnunternehmer z.b. haben ab und zu auch schwarze Nr. Darfste nim T fahren wegem dem Landwirtschaftlichem zweck.

Geilsten finde ich einfach mim T darfst bis 40 t fahren aber mim B nur Hänger bis max. 1750 kg . Jaja das wunderbare Deutsclsnd mid den zig Regelungen.....

Noch ein wenig Aufklärung : Der LoF Zweck wurde schon eingehend erklärt. Zur Fahrerlaubnisverordnung sei noch hinzugefügt, das die Klassen "L" und "T" nationale Führerscheine sind. Sie sind nur in Deutschland gültig ! Der T-Schein ist alterbeschränkt zwischen 16 und dem 18. Lebensjahr auf 40 Km/h Geschwindigkeit eingeschränkt. Erst mit 18 Jahren darf 50 oder gar 60Km/h mit dem T gefahren werden. Das gilt auch für landwirtschaftliche Lehrlinge ! Der B/BE- Führerschein beinhaltet die Klasse L aber nicht die FE- KlasseT ! Mit der FE- Klasse B dürfen Anhänger mit maximal 750 Kg zgM gefahren werden.

Landwirtschaftlich genutzte Anhänger bei Lohnunternehmen müssen ab 6 Km/h zugelassen sein, bis 40 Km/h  nur zum TÜV. LU Fahrer die z. B. Erdaushub an Baustellen transportieren müssen eine FE Klasse CE haben; da kein LOF Zweck. Beim LU (gewerblich) genutzte Traktoren schneller 40 Km/h müssen mir einem EG- Kontrollgerät oder einem digitalen Tachographen augerüstet sein und der Fahrer neben der FE-Klasse CE auch die Ausbildung zur Berufskraftfahrerqualifikation ( 5 Module) absolviert haben.

Zum Schulungsnachweis wird die Schlüsselnummer "95" von der Führerscheinstelle in die Fahrerlaubnis eingetragen.
 
tricotrac:

IHC_Power:

ihc neuss:

Jaaa habe ich ja nicht,habe die bulldogs ja auf schwarze nummer, wenn es so ein Wagen geben sollte dann wird der natürlich auch gemeldet und versichert... ich meinte nur das es eine Schande und treistigkeit ist vom Staat das wenn man T Führerschein hat kein bulldog über 3,5 Tonnen fahren darf aaaaaaber wenn Grüne nummer darfst 60 kmh 40 Tonnen fahren, da soll sich doch mal einer fragen was da falsch läuft... Nur ausgebeutet wird man als auf den kleinen Mann bei dem kann man ja Geld holen, anstelle bei denen die es verstecken und dreck am stecken haben... 

Hat nichts mim Kennzeichen zum tun nur mim zweck. Lohnunternehmer z.b. haben ab und zu auch schwarze Nr. Darfste nim T fahren wegem dem Landwirtschaftlichem zweck.

Geilsten finde ich einfach mim T darfst bis 40 t fahren aber mim B nur Hänger bis max. 1750 kg . Jaja das wunderbare Deutsclsnd mid den zig Regelungen.....

Noch ein wenig Aufklärung : Der LoF Zweck wurde schon eingehend erklärt. Zur Fahrerlaubnisverordnung sei noch hinzugefügt, das die Klassen "L" und "T" nationale Führerscheine sind. Sie sind nur in Deutschland gültig ! Der T-Schein ist alterbeschränkt zwischen 16 und dem 18. Lebensjahr auf 40 Km/h Geschwindigkeit eingeschränkt. Erst mit 18 Jahren darf 50 oder gar 60Km/h mit dem T gefahren werden. Das gilt auch für landwirtschaftliche Lehrlinge ! Der B/BE- Führerschein beinhaltet die Klasse L aber nicht die FE- KlasseT ! Mit der FE- Klasse B dürfen Anhänger mit maximal 750 Kg zgM gefahren werden.

Landwirtschaftlich genutzte Anhänger bei Lohnunternehmen müssen ab 6 Km/h zugelassen sein, bis 40 Km/h  nur zum TÜV. LU Fahrer die z. B. Erdaushub an Baustellen transportieren müssen eine FE Klasse CE haben; da kein LOF Zweck. Beim LU (gewerblich) genutzte Traktoren schneller 40 Km/h müssen mir einem EG- Kontrollgerät oder einem digitalen Tachographen augerüstet sein und der Fahrer neben der FE-Klasse CE auch die Ausbildung zur Berufskraftfahrerqualifikation ( 5 Module) absolviert haben.

Zum Schulungsnachweis wird die Schlüsselnummer "95" von der Führerscheinstelle in die Fahrerlaubnis eingetragen.

Zum B und Hänger, das zuslässige Gesamtgewicht des kompletten Gespannes darf nicht über 3,5 to liegen aber die Lehrmasse des Autos darf nicht höher sein wie die zul. Gesamtmasse des Hängers. Das is echt ne komplezierte kacke is aber so.
 
Nicht ganz getroffen.

Neben BE gibt es B96: (Zitat aus: www.google.de/search?q=F%C3%BChrerscheinklassen+&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=nIh2VoKBMeLMyAP65Z6YDQ )

B96
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmas-se der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führer-scheinklasse B notwendig Eingeschlossene Klassen: keine

BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führer-scheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine

Gruß

Jörg
 
Was hab ich net getriffen genau so darf ich mim B fahren. BE und B 96 sind wieder extra scheine.
 
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