Hallo, das Beiblatt ist sicher eine gute Argumentationshilfe falls es der Prüfer mal wieder ganz genau nehmen sollte. Bin am Samstag beim TÜV gewesen, bzw. der TÜV war bei uns im Ort, die Sache ging recht Problemlos über die Bühne. Auf Nachfrage bezüglich der Reifengröße (Eintrag im Fahrzeugschein ) und tatsächlich montierter Größe und der Verweis auf ein am Schlepper angebrachtes Schild mit allen freigegebenen Größen und Kombinationen, war seine Antwort: solange der Reifen auf der richtigen Felge montiert ist, ist alles in Ordnung und es muß nichts nachträglich eingetragen werden. Übrigens war ich mit Fronthydraulik und angebautem Schneepflug zur Prüfung, das nur so am Rande, weil es im Forum Mitglieder gibt die damals behaupteten, das eine Fronthydraulik Eintragungspflichtig wäre.
Gruss Klaus