Beim Händler: MwSt nicht ausweisbar -- Warum nicht?

Jochen4

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Bei einigen Händlern macht sich eine Unsitte breit: die MwSt können sie aus irgendwelchen Gründen nicht ausweisen.

Was könnte der Grund dafür sein? Könnte der Grund dafür sein, dass es eigentlich heißen müsste "Wir WOLLEN die MwSt nicht ausweisen"? Weil sonst der Gewinn zu klein ist? Riecht für mich nach Abzocke.
 
Das sind oft Gebrauchtmaschinen die im Kundenauftrag verkauft werden.

MfG Jürgen

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Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!!!!
Mc Cormick D439 Bj 1964
Ihc 423 Bj 1969
Ihc 955 Bj 1981
 
Hallo

Wenn eine Maschine von einer Behörde, Gemeinde, Privatpersonen, einige Jagdgenossenschaften oder Wasser-und Bodenverbänden usw. zurückkommen, kommen diese ohne MWST zurück. Bei solchen ist diese dann auch nicht ausweißbar und das ist keine Unsitte sondern normal.

Verkauf im Kundenauftrag ist das nicht, hier kann immer die MWST ausgewiesen werden wenn der Kunde nicht zu den oben genanten Kreisen gehört. Je nach steuerliche Veranlagerung der Betriebe mit 10,7 % oder 19%

mfg

Alwin 
 
...mensch Jochen, du siehst ja in allen Händlern nur Abzocker, Betrüger u. Leute die zu teuer verkaufen!? Manchmal ist auch alles nur Situations- , bzw. von den Umständen abhängig...

gruß

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Gaggenau / Neuss / Freising
 
Je nach Fall muss der Händler auch manchmal eine Differenzbesteuerung anwenden und kann dem Käufer dann keine MwSt. ausweisen. Abzocke ist das keine, auch wenn es oft so wirkt.

mfg Georg
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Ein bisschen Spaß muss sein, auch wenn der Spaß nur 20 fährt!
 
Und wenn es Kleinunternehmer mit weniger als 17500 € Jahresumsatz sind, die nicht für die USt optiert haben, dürfen sie auch keine USt ausweisen. Und keine Vorsteuer abziehen. Beispielsweise Nebenerwerbsteilehändler.

Gruß

Michael
 
Hallo

Kann es sein das das Leasingmaschinen/Rückläufer sind. Hier bei uns in der Nähe war mal ein Autohändler der viele Leasingrückläufer vermarktet hat und konnte bei diesem auch keine MWST ausweisen. Ist hier kein Steuerfachmann unter uns der dies beantworten kann?

MfG

Alwin
 
...Leasingrückläufer sind immer Fahrzeuge mit ausweisbarer MwSt., da sie ja von Mietfirmen wie Sixt, Avis, etc. gekauft wurden u. somit von Gewerbetreibenden. Vermietet werden sie gewerblich, oder auch oft auch an Jedermann für Zeitraum "X", aber bei Rückgabe der Fzge. nach 2, 4 , 6 Jahren gehen diese Fzge. überwiegend an Großkunden im In- u. Ausland! Differenzbesteuerte Fzge. nach §25a wären so auch gar nicht in den Markt abzusetzen. Die 19% ausweisbare MwSt. sind hier für den Verkäufer u. Käufer(?) nur ein durchlaufender Posten. Somit soll der den Markt "belebt" werden u. für immer neue Investitionen sorgen, die Steuereinnahmen bringen u. Arbeitsplätze schaffen sollen! Darum werden von den Steuerberatern u. Landwirtschaftskammern auch immer mehr LW-Betriebe dazu animiert zu optieren -> gerade wenn sie vor großen Investitionen stehen, sind von 100000.- Investsumme 19000.- sofort wieder zurück zu bekommen, schon anreiz genug! Feine Sache zu Anfang, nur muß man für alles Buch führen u. angeben, hängt alle 4 Wo. beim Steuerberater u. der legt die immer neue Investitionen u. Ausgaben (durch Kredite!?) nahe, um sofort Kohle vom Staat zurück in den Betrieb zu bekommen. Der Erzeugerpreis für die eigenen Produkte wird natürlich auch nur noch netto abgerechnet u. nicht mehr wie bei den "pauschalen Betrieben" plus 10,7%!Das Problem fengt aber erst an, wenn die Investitionen mal in einem schlechten Jahr die Einnahmen übersteigen, oder man gar nicht mehr investieren möchte, oder mal ´ne Mark nebenbei machen will....

Wo diese Minibagger u. Baumaschinen alle "von Privat" herkommen, ist mir allerdings auch ein Rätsel...

gruß

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Gaggenau / Neuss / Freising
 
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