...Leasingrückläufer sind immer Fahrzeuge mit ausweisbarer MwSt., da sie ja von Mietfirmen wie Sixt, Avis, etc. gekauft wurden u. somit von Gewerbetreibenden. Vermietet werden sie gewerblich, oder auch oft auch an Jedermann für Zeitraum "X", aber bei Rückgabe der Fzge. nach 2, 4 , 6 Jahren gehen diese Fzge. überwiegend an Großkunden im In- u. Ausland! Differenzbesteuerte Fzge. nach §25a wären so auch gar nicht in den Markt abzusetzen. Die 19% ausweisbare MwSt. sind hier für den Verkäufer u. Käufer(?) nur ein durchlaufender Posten. Somit soll der den Markt "belebt" werden u. für immer neue Investitionen sorgen, die Steuereinnahmen bringen u. Arbeitsplätze schaffen sollen! Darum werden von den Steuerberatern u. Landwirtschaftskammern auch immer mehr LW-Betriebe dazu animiert zu optieren -> gerade wenn sie vor großen Investitionen stehen, sind von 100000.- Investsumme 19000.- sofort wieder zurück zu bekommen, schon anreiz genug! Feine Sache zu Anfang, nur muß man für alles Buch führen u. angeben, hängt alle 4 Wo. beim Steuerberater u. der legt die immer neue Investitionen u. Ausgaben (durch Kredite!?) nahe, um sofort Kohle vom Staat zurück in den Betrieb zu bekommen. Der Erzeugerpreis für die eigenen Produkte wird natürlich auch nur noch netto abgerechnet u. nicht mehr wie bei den "pauschalen Betrieben" plus 10,7%!Das Problem fengt aber erst an, wenn die Investitionen mal in einem schlechten Jahr die Einnahmen übersteigen, oder man gar nicht mehr investieren möchte, oder mal ´ne Mark nebenbei machen will....
Wo diese Minibagger u. Baumaschinen alle "von Privat" herkommen, ist mir allerdings auch ein Rätsel...
gruß
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Gaggenau / Neuss / Freising