Betriebserlaubnis

Herbert411

Mitglied
Registr.
7 Oktober 2017
Beiträge
14
Hallo

Weche Wege muß ich gehen, was muß ich haben (Reihenfolge) um meinen IHC Baggerlader, der Keine Papiere mehr hat zu der Betriebserlaubis zu kommen.Wie muß der Zustand des B.L. sein? TÜV fertig oder?

Darf ich mit einer 6KM Plkette über öffentliche Sraßen fahren ohne BE.

Kenne mich da garnicht aus und möchte keine Hunde wecken!

Wäre froh wenn man mir dies ohne Fremdwörter erkären kann.

MFG Herbert
 
moin Herbert,

frag mal dei Sachverständigen bei Tüv oder Dekra wegen Betriebserlaubnis

einfach 6 Km/h Schild anhängen und auf die Straße ist nicht zulässig, sollte der Bagerlader tatsächlich auf 6Km/h gedrosselt sein mußt Du das auch mit entsprechenden Papieren nachweisen und der einzige Vorteil den das bringt ist das der Baggerlader führerscheinfrei auf der Straße bewegt werden darf, der Baggerlader ist bis 20 Km/h als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassungsfrei auf der Straße fahren.

www.bfga.de/files/newsletter-07-13.pdf

mfG Heiko
 
Schönen dank für die Richtigstellung,

Was muß ich machen um Ersatzpapiere zu bekommen? Verlusterklärung abgeben ? wo

woher kann ich den die Papiere beziehen.zB.Bundesverkehtsamt?

Was muß ich angeben Fahrgestell Nr. was noch mehr?

MFG

Herbert
 
Moin Herbert,

geh zur Zulassunhsstelle un dfrage dort nach.

E sollte Bundesweit zwar einheitlich geregelt sein, aber den Berichten nach gibt es offenbar verschiedene Auslegungen je nach

Landkreis.

Gruß

Jörg
 
Auch für eine zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschine muss man eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen Bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen läuft das ja üblicherweise über die Landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht. Bauunternehmen haben da vergleichbare Möglichkeiten für ihre Fahrzeuge. ‘n Bekannter hat sich verschiedene Angebote eingeholt um mit seinem alten Bagger als Privatmann legal auf der Straße fahren zu dürfen. Die Preise sind einfach nur abschreckend! Da war "Vollabnahme" und Zulassung deutlich günstiger.

Die 6Km/h Regelung gibt es soweit ich weiss auch nur noch für Bestandsfahrzeuge und dann mit entsprechender technischer Umrüstung und Abnahme.

Mit dem Baggerlader würde ich bei der zuständigen Prüforganisation (meistens der TÜV) einen Termin vereinbaren. Das muss nicht immer bei der Prüfstelle sein. Manchmal geht das auch beim Landmaschinenhändler im Ort. Üblicherweise sind die dann auch schon entsprechend vorbereitet und haben alle nötigen Unterlagen (Betriebserlaubniss des Herstellers usw.) schon vorliegen oder können die Online abfragen. Dann erstellt der Prüfer alle notwendigen Papiere und mit denen kann das Fahrzeug dann bei der Zulassungstelle angemeldet werden. Wir haben hier einen sehr kooperativen TÜVler wenn es um ältere Schlepper geht. So einen wird es andernorts auch geben und auch für ‘ne Baumschine wie ‘n Baggerlader. Also einfach mal beim TÜV nachfragen.

Gruß

Klaus
 
Hallo,geh erst mal aufs Landradsamt-,Zulasungsstelle,schilder dein Anliegen,dann machst du eine Eidesstattliche Erklärung die schreiben dann Flensburg an,erkundigen sich ob er schon mal zugelassen war.Ich habe 57,-Eur bezahlt,habe alle Nummern und Schilder fotographiert,die Frau vom Landradsamt hat alles abgeschrieben und nach drei Wochen bekam ich Bescheit.Bin dann zum Tüf,vorher alles gemacht am Schlepper,mit der vollabnahme vom Tüf auf die Zulasungsstelle meine Papiere die neue Zulassung ausstellen lassen,Nummernschilder geholt 46eur für zwei Schilder,und das wars.Mein McCormick hatte auch nichts mehr an Papieren und fährt nur ca.20 km/h. Ist nicht so schlimm wie es sich anhört.Viel Erfolg ,Gruß Mchorsti.Wenn du noch Fragen hast rufe an, 01759760887.
 
An alle die mir gute Vorschläge und Hilfe leisteten vorerst Danke

Werde im Winter mal alles Durchprüfen,  die Lichtanlage Bremsen usw und dann zum Str.Verkehsamt fahren.

MFG

Herbert
 
Zurück
Oben Unten