BG-freie landwirtschaftliche Fläche

Benni433

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18 Oktober 2012
Beiträge
70
Ort
63628 Bad Soden-Salmünster
Hallo,

weiß jemand zufällig, ob es eine Untergrenze der Grundstücksgröße gibt, bei der die BG einen nicht "Zwangsverpflichten" kann.

Ich würde mir nämlich gerne eine kleine Wiese (vielleicht 200-2000qm) kaufen oder pachten um diese als Außenlager für Holz, Steie, Baumaterial etc. nutzen zu können.

Da ich keine Landwirtschaft habe und auch nicht haben möchte, wollte ich wissen, ob man als Besitzer oder Pächter einer derart kleinen Fläche nicht in die BG oder änliches eintreten zu muss.

Grüße

Benni
 
Hast Du schon mal von Villenbesitzern gehört, die in der BG sind? Ich nicht. Es kommt auf den Zweck an. Du kannst privat 100.000 m2 haben. Wenn Du die Wiese als Rasen benutzt, brauchst Du keine BG zahlen. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Berufsgenossenschaft. Für diese sind nur Abgaben fällig, wenn du einer entsprechenden Tätigkeit nachgehst. Nur Landbesitz alleine reicht da nicht. 

Bei Deinem Vorhaben sehe ich allerdings das Problem, dass es Dir nicht gestattet wird einfach so irgendwo Holz, Steine und Baumaterial zu lagern. Bzw. könnte sich da irgendwann jemand dran stoßen. Kommt natürlich immer drauf an wieviel es ist.

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
 
moin, wenn die BG spitz kriegt das Du landwirtschaftliche Nutzfläche besitzt werden die schon an Dich herantreten und ganz penetrant versuchen Dich zwangsweise zur BG-Mitgliedschaft zu verpflichten. Ich habs vor ein paar Jahren erlebt das die BG nicht glauben wollte das ich ca. 4000m² private Hoffläche ohne landwirtschaftlichen Hintergrund besitze und pflege, mein Ackerland ist verpachtet. Kostete mehrfachen Schriftverkehr und viele Telefonate. Zur Zeit habe ich Ruhe, mal sehen wie lange.

mfG Heiko
 
@724AS

Bei Dir gibt es aber Ackerland, welches ihr wohl früher mal im Rahmen einer LW genutzt habt, oder?Deswegen sind die auch auf dich zu gekommen. So wie ich Benni verstehe, hat er mit LW nichts am Hut.

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
 
moin,

hast Du richtig verstanden. Benni möchte aber auch Landwirtschaftliche Fläche erwerben, egal ob pachten oder kaufen, und die BG wird im Rahmen des Datenaustausch über den Besitzerwechsel informiert und wird auf jeden Fall an ihn herantreten und versuchen ihn als Mitglied zu verpflichten. Dann ist es Aufgabe von Benni der BG zu bewisen das keine Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der BG vorliegt und wenn er nachweislich die Fläche nicht landwirtschaftlich nutzt wird er auch von der BG-Mitgliedschaft verschont.

Man muß bedenken die BG ist letztenendes aus wirtschaftlichen Gründen auch an möglichst vielen Mietgliedern mit möglichst viel Fläche interessiert um ihren Fortbestand zu sichern denn täglich geht landwirtschaftlich genutzte Fläche über in Bereiche für Wohnungs- und Gewerbebau, Straßenbau und Naturschutz....

mfG Heiko
 
Hallo Benni433

Ich weiß nicht wie es bei euch ist aber ein außenlager für Holz Steine und Baumaterial

ruft bei uns sofort die Untere Naturschutzbehörde auf den Plan.

Gruß aus Hessen an den Rest der Roten Welt
 
Ja Du kannst Dich befreien lassen.

Bis zu einer Größe von 25 ar ist eine Befreiung möglich. Nicht bei Spezialkulturen Weinbau,Beerenobst Spargel u. a.

Nicht wenn Du auf dem Grundstück fremde Personen beschäftigst. Wenn eine fremde Person z.Bsp. das Grundstück mäht.

Die Holzlagerung ist bei uns erlaubt,allerdings nicht mehr als 40 Rm. Auch hier mußt Du Dich bei deiner Gemeinde vorher erkundigen das kann sehr verschieden sei.

                                                                                Gruss Harry
 
...ich würde für solch eine Nutzfläche die BG mit in Boot ziehen u. eintreten! Was kannste denn im Jahr sparen? 50, 70, oder 100.- ?? Gerade wenn du die Fläche als Holz-, oder Steinelager nutzt u. evtl. mal darauf arbeitest, z. B. spalten, sägen, verladen, etc. und es passiert dir, oder jemand anderem etwas, bist du am Ende froh in der BG gewesen zu sein...

gruß

__________________________
Gaggenau / Neuss / Freising
 
Für sowas gibt es dle private Unfallversicherung.  Es ist ja keine Landwirtschaft und Holz und das andere Gedönz wird da zum privaten Zweck gelagert. Da zahlt die BG bei einem Unfall nicht.

Gruß Uli 
 
Danke für die vielen hilfreichen Antworten.

Ich werde dann erstmal zur Gemeinde gehen und fragen, ob es irgendwelche Probleme wegen Umweltschutz, etc. geben kann, wenn ich da das Material lagern will.

Grüße

Benni
 
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