Benni433
Bekanntes Mitglied
Hallo,
weiß jemand zufällig, ob es eine Untergrenze der Grundstücksgröße gibt, bei der die BG einen nicht "Zwangsverpflichten" kann.
Ich würde mir nämlich gerne eine kleine Wiese (vielleicht 200-2000qm) kaufen oder pachten um diese als Außenlager für Holz, Steie, Baumaterial etc. nutzen zu können.
Da ich keine Landwirtschaft habe und auch nicht haben möchte, wollte ich wissen, ob man als Besitzer oder Pächter einer derart kleinen Fläche nicht in die BG oder änliches eintreten zu muss.
Grüße
Benni
weiß jemand zufällig, ob es eine Untergrenze der Grundstücksgröße gibt, bei der die BG einen nicht "Zwangsverpflichten" kann.
Ich würde mir nämlich gerne eine kleine Wiese (vielleicht 200-2000qm) kaufen oder pachten um diese als Außenlager für Holz, Steie, Baumaterial etc. nutzen zu können.
Da ich keine Landwirtschaft habe und auch nicht haben möchte, wollte ich wissen, ob man als Besitzer oder Pächter einer derart kleinen Fläche nicht in die BG oder änliches eintreten zu muss.
Grüße
Benni