Bitte um technische Beratung

peda-online

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23 Dezember 2009
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Hallo,
habe gerade meinen Starkstromspalter kleinbekommen und mich entschlossen den neuen als Anbaugerät zu kaufen.
Ich finde die Drillkegelspalter (z.B. Posch...) ganz interessant, aber ich frage mich ob diese 1:1 Belastung nicht etwas heftig für Zapfwelle und alles was dran hängt ist! (man merkt den Fachmann, nichtwahr?)
Desweiteren ist an meinem 844S links die untere Scheibe in der Türe eingeschlagen und an der rechten Türe spaltet sich die Gummidichtung und die Scheibe ist auch bald raus...
Ist es zulässig diese Fensterflächen mit einem Blech zuzuschweißen oder muss da wieder Glas rein?
Wenn da wieder Glas (ich würde Plexiglas nehmen) rein muss wo bekomme ich die Dichtung dafür her?
Wenn ihr mir weiterhelfen könnt , wäre ich über jede Antwort froh!
mfg
Peda
 
Hallo Peda...meinst du wirklich einen Kegelspalter???
Meines Wissens nach sind die Dinger von der Berufsgenossenschaft geächtet...(wenn es nicht stimmt...schreiben!)
Es gibt doch auch Kombigeräte > Zapfwelle/Kraftstrom.
Mein Nachbar hat sich vor 3 Jahren einen gekauft und zockelt nun mit seinem 18 PS Hatz + Spalter in den Wald...prima Sache.
mfG Stefan
 
Hallo,
Ja ich meine Tatsächlich einen Kegelspalter!
Aber wenn dann richtig, keinen Eigenbau mit "Unfalleinladung" sondern z.B. einen Posch mit Notaus und Sicherungsbügeln...
 
Ob sie noch verkauft werden dürfen, weiß ich nicht, aber sie werden noch verkauft, z.B. noch bei Ebay...
Würde mich jetzt aber auch interessieren, ob sie noch verkauft und genutzt werden dürfen oder nicht!
Ich finde das Prinzip halt sehr interessant und weniger anfällig als Hydrauliksysteme...
Würde mir einen zulegen, wenn mir das nicht den Schlepper zerschießt...
Bei den selbständigen Tischlermeistern ist das mit der (Holz) BG so, dass solang keine Angestellten eingestellt sind alle Meschienen genutzt werden dürfen, ob sicher oder nicht... die BG greift erst, wenn Angestellte ins Spiel kommen, was bei mir ja nicht der Fall wäre...
Kann aber auch sein, dass sich das hier ganz anders verhält.
Hat jemand Infos dazu?
mfg Peda
 
@ Alfred
Hallo Alfred....bin auch der Meinung,das die Dinger nicht mehr zulässig sind.

@ Peta sicher bekommst du solche Dinger bei E-Bay..usw. die wollen die alle loswerden.../styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif wg. UVV.............
ne im Ernst kauf Dir lieber was vernünftiges....eines Tages steht die BG vor der Tür..(wenn Du Eigenbesitz hast) ...bei mir wollte der Type alles sehen...
was meiner Meinung auch ja i.O. ist...(Sicherheitsfachkraft i.d. Fa...:-( )
und Du hast Ruhe und bist auf der sicheren Seite..oder?
mfG Stefan
 
uuppss...habe es gerade erst mal genau durchgelesen....(WER LESEN KANN ; IST STARK IM VORTEIL....jaja,,ich weiß)

bei der BG ist es eben so: wenn du eine LOF Fläche hast,ist automatisch auch die BG mit im Boot.
Egal,ob Du alleine oder ein Angestellter...
Wenn Du in eine Staatliche fläche reingehst...sehe ich das auch so...siehe
MS-Führerschein..(NRW) ohne solche Sachen lassen die dich nicht mehr in den Forst (s.o NRW)...
Stefan
 
ok, dann also kein kegelspalter!
und wie sieht das mit der fensterfläche aus die ich zumachen will?
in den türen, untere hälfte, was ich daraus sehe hätte ich schon überfahren...
böse! nein im ernst das ist doch kein relevantes sichtfeld oder?
noch was:
mein schlepper läuft zur zeit noch auf der zulassung vom vorbesitzer, der hat grüne nummern, ich werde aber schwarze nehmen müssen... mache ihn deswegen ja gerade tüv-fertig...
im fz-schein stehen keine angaben über anhängelasten, was darf ein 844s allrad denn hinten dran hängen wenn er "schwarz" fährt. ;-)
suche parallel nämlich noch nach nem ordentlichen anhänger und da wäre ein zgG schon interessant zu wissen...
mfg
Peda
 
Genau kann ich es dir leider nicht sagen, aber ich denke, dass man aufjedenfall zumindest einen 8 Tonnen Hänger (auflaufgebremst) mitführen darf. Drulu hast du ja denkich mal keine und wenn du nicht erweitern willst ist alles andere eigentlich egal :)

mfg
 
Schwarzes Steuerpflichtiges Nummernschild:

erstmal grundsätzlich: nur Anhänger, die ebenfalls mit eigenem schwarzen Kennzeichen versehen sind, damit ebenfalls steuerpflichtig sind und sie müssen ebenfalls über ne gültige HU verfügen.
Hänger mit grünem Folgekennzeichen ziehen ist strafbar.

mit Grünem Nummernschild ist dies natürlich ohne weiteres möglich, dafür ist der "Privatnutzen eingeschränkt, sprich nur Fahrten der Landwirtschaft erlaubt.
 
Ich habe Druckluft, sowohl einkreis als auch zweikreis!
ich liebäugel gerade mit nem Anhänger für abrollcontainer (18t zgg),
den würde ich dann für meine zwecke umbauen...
ich bevorzuge Lkw-anhänger weil die leichter mit papieren zu beschaffen sind, mir bringt der schönste lof-hänger nichts wenn er keine papiere hat.
 
Die Kegelspalter sind 100%ig nicht mehr zugelassen, d.h. wenn was passiert, zahtl die BG nicht.
Dazu stand mal ein ausführlicher Beitrag im Landwirtschaftl. Wochenblatt.
 
Hallo,
ich habe gerade heute meinen neuen Hydraulikspalter mit 13 t ausprobiert. Der geht super. Im Urlaub hatte mein Pensionswirt nen Kegelspalter von Posch.
Ich würde nicht tauschen.
Sobald das holz nicht glatt ist spaltet der kegel nicht mehr gut. und du musst immer Meterenden zum Spalten haben. Viel kürzer geht nicht.
Belastung für die Zapfwelle sehe ich nicht so kritisch. Er hatte einen 35 Ps Güldner im Standgas davor.
Übrigens will er sich auch einen Hydraulikspalter holen.
MfG Jürgen

Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!!!!
 
Thema Kegelspalter ist doch immerwieder recht interessant.Ich habe meinen selbergebaut und möchte ihn nicht missen.Das mit dem reissen ist allerdings richtig.Hab immer eine Einhandsäge dabei falls die Faser nicht reisst.Bin trotzdem ungefähr doppelt so schnell wie hydraulisch.Hatte bis jetzt immer den 324 davor und das funzte ganz gut.Mit dem Meterholz stimmt auch.Obwohl es für die dinger auch einen Kurzholztisch gibt.
Dafür habe ich aber meinen Hydraulikspalter(ebenfalls Eignbau)
Gruss Thomas

Hier der Kegelspalter[error_image]www.forumromanum.de/member/forum/images/47/user_334647/normal_908567.jpg[/error_image]
 
Moin,
was meint Ihr warum die Kegelspalter auch Witwenmacher genannt werden? Von so einem Teil würde ich die Finger lassen, aber das Thema ist ja wohl auch schon abgehandelt.
Ob Du die Scheiben zumachen darfst? Am besten Du schnackst mal mit Deinem TÜV-Onkel, was der davon hält.
Grüße
Frank
 
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