Blinkerkontrolllampe

Helmut der Rote

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26 Januar 2016
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04626 Ostthüringen
Hallo in die Runde,

mein 353 hat seit gestern ein Problem mit der Blinkerkontrollleuchte 1. Diese leuchtet ständig. Beide Seiten des Traktors blinken aber normal. Ich habe Anfang des Jahres die Kabel komplett erneuert wo ich einen Kabelsatz von einem Forumsmitglied gekauft habe. Also schließe ich einen Kabelbruch aus. Auch habe ich heute sämtliche Kabel wegen eventuellen Scheuerstellen abgesucht. Das war genauso negativ wie die Demontage der vier Leuchten wo ja eventuell auch ein Fehler liegen könnte.

Ich habe vor etwa einem Jahr den Blinkgeber gewechselt und da dieser für 21 Watt Birnen gedacht ist auch von 18 auf 21 Watt gewechselt.

Einen Warnblinkschalter gibt es an dem Schlepper nicht.

Mit der Suchfunktion bin ich leider auch nicht weiter gekommen.

Wer kann helfen?

Gruß Dirk
 
Hallo Dirk,

die Kontrollleuchten sind direkt mit dem Blinkgeber verbunden und beim leuchten kann es nur vom Blinkgeber kommen.

Am Blinkgeber die Anschlüsse C, C2 und C3 trennen, wenn dabei die Kontrollleuchte erlischt, noch am Blinkgeber prüfen ob an den Anschlüssen eine Spannung liegt, dann ist der Blinkgeber defekt.

Gruß Demian
 
Ich habe mal eine Frage. Wie bekommt der Schlepper ohne Warnblinker TÜV oder wird der nur auf dem Hof bewegt und ist nicht zugelassen?
 
Hallo Dirk, was mich aber staunend macht, Warnblinker muss vorhanden sein, egal welches Baujahr das KFZ ist. Ich schreibe mit Absicht KFZ, da gibt‘s keine Ausnahme und wenn nicht vorhanden muss  der Warnblinker nachgerüstet werden, sofern das KFZ am öffentlichen Strassenverkehr teil nimmet. Entweder hat dein TÜV- Prüfer 3 schwarze Punkte am Oberarm oder du bist so gut Freund mit ihm, so das er jedesmal den Warnblinker vergaß zu prüfen. Normalerweise ist so ein Thema das Metier von Zackie, diesmal war ich wohl schneller.

Gruss Klaus
 
Moin,

da bin ich jetzt auch mal gespannt wie das ausgeht. Gibts hier im Forum denn keinen, der bei Tüv oder Dekra arbeitet?

Das mit dem Baujahr bezieht sich doch nur auf z.B. das Bremslicht?! Wenn im Herstellungsjahr ein Bremslicht nicht Pflicht war, braucht das auch nicht nachgerüstet werden. Aber ohne Warnblinker?? Wer ohne Warnblinker zum Tüv geht, der kann doch sofort wieder vom Hof fahren. Zumindest ist es hier in Ostfriesland so.
 
Wir bzw. ich habe das damals bei unseren Schleppern so ende der 60 nachrüsten dürfen, was mir auch gleich noch etwas Taschengeld von den Nachbarn eingebracht hat.
 
Hm, dass macht mich natürlich stutzig. Ich habe den Schlepper 2014 im Raum Magdeburg mit gültigen TÜV erworben. Hier bringe ich ihn in eine Landmaschinenwerkstatt zwecks der HU. Den Prüfer habe ich noch nie gesehen. Keine Ahnung wie die Prüfung durchgeführt wird. 

Anhand eurer Meinungen werde ich wohl den Warnblinker nachrüsten. Er ist ja im Sommer wieder zur Prüfung  dran. Aber interessant zu erfahren wie unterschiedlich es gehandhabt wird. 

Gruß Dirk
 
Das stammt aus einem anderem Forum.

Seit 1974 ist das für diese Fahrzeuge Pflicht.

§ 53 Abs. 4 und 5

(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von
dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen,
müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben.

Sie muß wie folgt beschaffen sein:
1. Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
2. Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten
gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in
der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
3. Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt
werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.

(5) Warnblinkanlagen an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den
Vorschriften des Absatzes 4 entsprechen.
 
So es ist vollbracht. Es lag am Blinkgeber mit der Fehlfunktion der Kontrolllampe. Den habe ich gewechselt und auch gleich noch einen Warnblinkschalter mit eingebaut. War auch kein Hexenwerk. Mit Hilfe einer schönen Beschreibung der Schlepperfreunde Oberösterreich war es einfach. Außerdem hatte ich den großen Vorteil erst einen  neuen Kabelbaum verbaut zu haben den Thomas Graehlert mit Fähnchen versehen hat, welche Bezeichnung welches Kabel hat. So blieb mir die aufwändige Suche der entsprechenden Kabel erspart. Einige waren von Vorbesitzerin schon verändert worden, sodass die Kabelfarbe nicht unbedingt Aufschluss geben konnte.

Einen herzlichen Dank deshalb an Demian und auch an Klaus wegen des durchaus berechtigten Hinweis auf die Warnblinkanlage. 

Gruß Dirk 
 
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