Bremslicht Ihc 633

IHC 633 for Ever

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22 August 2009
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63849 Leidersbach
Hallo Zusammen,

ich habe in der Suchfunktion die unterschiedlichsten Meinungen und Stellungnahmen zun Thema Bremslicht beim IHC 633 25km/h gelesen.
Mir ging es in der letzten Woche auch so das ich einen "neuen Wagen"
an den Traktor angeschlossen habe,und siehe da kein Bremslicht am Traktor geht. Ich als erstes Sicherungen kontrolliert,alles OK, als nächstes am Stecker gemessen aber auf Klemme 54(6) kein Saft, danach die Rücklichter aufgeschraubt und was finde ich ? Nichts ( hierzu muss ich anmerken das der Vorbesitzer die Dreifach Rücklichter, Licht, Blinker und Bremslicht verbaut hat) weder ein Birnchen noch ein Kabel war vorhanden. Als nächstes habe ich mich auf die Suche nach dem Bremslichtschalter gemacht, aber wieder nichts gefunden.

Danach habe ich im Net gegoogelt und dieses Forum gefunden und konnte auch hier lesen das ein IHC Bj.76 mit 25km/h Zulassung kein Bremslicht benötige.
So jetzt aber meine Frage gibtes diese Aussage in irgent einer schriftlichen Form?
Nächstes Problem ist nämlich folgendes am Mittwoch war TÜV fällig ( kam ins Haus) und mein Schwiegervater hat dem TÜV-Menschen in meinem Auftrag erzählt Bremslichtschalter defekt wird repariert daraufhin hat mein gutes Stück auch TÜV bekommen.
Aber nun steht natürlich im Bericht Bremslicht defekt etc.
Ich benötige also irgent einen Nachweis das ich kein Bremslicht brauche.
Die andere Alternative währe Nachrüsten habe aber weder Schaltplan noch Ahnung wie.

MFG

RB
 
hallo zusammen,

also ganz ehrlich, ich glaube, so einfach kommst du aus der Nummer nun doch nicht mehr raus, und zwar:

1. Es sind an dem Schlepper 3-Kammer-Leuchten verbaut und es gibt einen Grundsatz, dass alles was verbaut ist, auch funktionstüchtig sein muss. Wenn der Prüfer nicht merkt, dass es 3-Kammer-Leuchten sind, Dein Glück, aber er hat es ja offensichtlich gemerkt, sonst hätte er es als Mangel nicht erkannt.

2. Von der Pflicht zum Bremslicht sind meines Wissens alle Fahrzeuge bis 25 km befreit, alles darüber muss ein Bremslicht haben.

3. Der Prüfbericht des TÜV ist meines Wissens für die nächsten 2 Jahre zu verwahren und auf Verlangen auch vorzulegen (auch wenn er zuhause lagert)
Sollte es zu einem Unfall oder so kommen wird sicher nochmals nachgeschaut, wie der Schlepper bei der letzten HU darstand, also weg sind die Prüfberichte nicht.

4. Meines Wissens stellt ein nicht funktionierendes Bremslicht einen schwerwiegenden Mangel dar, der dazu führt, dass die Plakette versagt werden muss. Wenn der Prüfer nun doch auf eine Wieder-Vorführung verzichtet hat und eine Plakette aufgeklebt hat, dann hat er dieses sicher nur deshalb getan, weil man ihm die baldige Instandsetzung verbindlich zugesichert hat.
Wenn dieses nun nicht gemacht wird, halte ich dieses für eine naja....... dem Prüfer gegenüber, denn dessen Vertrauen wird dann mit Füßen getreten und er riskiert damit Ärger im Job, wenn es rauskommt.

Das halte ich nicht gerade für fair.

Also meine Empfehlung, instandsetzen, nachrüsten oder erneut zum TÜV fahren und dann den Sachverhalt klären, so weiterfahren würde ich glaube ich nicht.

Hoffe geholfen zu haben.

Karsten (der jedes Jahr mehrere HUs auch für fremde Fahrzeuge durchführt)
 
Hallo Case 633,

so in etwa sehe ich die Sache auch.
Ich persönlich würde ja am liebsten Nachrüsten, habe im Net Bremslichtschalter für knapp 10 Euronen plus Versand gefunden.
Problem ist nur wie und wo baue ich ein???? Da ich in der Nähe des Bremspedals nichts gefunden habe.

Kann jemand evtl. ein Foto seines Bremslichtschalters ins Forum stellen?
Oder gibt es ein Mitglied, dass Bremslicht nachgerüstet hat??

MfG

R B
 
Hallo Zusammen,

ersteinmal vielen Dank für die promte Beantwortung.
Ich denke ich habe jetzt verschiedene Alternativen die ich mir erst eimal durch den Kopf gehen lasse (am besten in der Sonne mit nem kühlen Weizen).
Ich werde mich später noch einmal melden und bekannt geben wie ich mich entschieden habe, ich sehe zwei Möglichkeiten
1. Nachrüsten
2. Umbau Rücklichter

MfG

R B
 
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