D217 in der Polizeikontrolle...

Sei doch einfach froh, daß nichts passiert ist.

Wäre die Ladung eine volle Fuhre Sand gewesen, hätte das bei einem Ausweichmanöver oder

einer Vollbremsung böse ins Auge gehen können.

Du hast vergessen die Bremse zu aktivieren.... dein Fehler... das passiert dir nicht so schnell wieder.

Übrigens ist es den Unfällen egal wo sie passieren und wie weit man fährt.

Gruß

Jörg
 
Bei ‘ner festgesetzten Anhängerbremse hier über die verhältnissmäßigkeit zu sinnieren halte ich ganz einfach für unverhältnissmäßig, tut mir leid aber mir fehlt gerade ein wenig verständniss für Dein gejammer.

Plötzlich bremsen muss man meistens nicht auf topfebenen Aspalt sondern gerne gibts an genau den Stellen Schlaglöcher mit schmierigem Dreck oder Rollsplitt und dann ist es ganz hilfreich wenn auch der Anhänger mitbremst. Nicht nur bei ‘nem verhältnissmäßig leichtem D217.

Damit will ich nicht sagen das ich nicht auch schon mal häufiger vergessen hab den Splint von der Rückfahrsicherung vor Fahrtantritt zu ziehen. Wenn‘s dann dafür nur ‘n Ticket und keinen Schaden gibt dann sollteman sich doch eigentlich noch darüber freuen können. Natürlich geht das meistens gut aber in nicht so optimalen Situationen sollte man schon ein wenig Sicherheitsreserve haben.

Gruß

Klaus
 
Harry 3:

Wenn Du ein Verkehrsrechtschutz hast, würde ich einen Anwalt befragen ob er nicht eine Strafmilderung erreichen kann.

Wenn Du keinen hast  machts wenig Sinn.

                                                         Gruß  Harry

Und genau das ist der Grund das unsere Gerichte/Staatsanwälte überlastet sind und "echte" Verfahren monate dauer.

Zahl die Kröten und speichere es unter Lehrgeld oder Erfahrung (=Summer aller reinfälle) Fertig.

Gruß

Andy
 
Gelobt sei die Rechtschutzversicherung, deren steigende Beiträge und die Juristen die

sich über das Geld von jedem geschriebenen Briefchen freuen!

Was bringt es einen Juristen zu konsultieren, wenn man selbst weiß, dass man "Schuld" ist?

Der wird die Sachlage auch nicht um 180 Grad drehen können, geschweige denn das

Bußgeld heruntersetzten, dafür gibts den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Die schreiben lieber schön ihre Briefchen hin und her um dann ihre Rechnungen 

zu schreiben.

Meine Meinung, Gruß Fred
 
Ich glaube nicht, dass das "Strafmaß" verhandelbar ist.

Wir sind in Deutschland leider nicht auf dem Basar, es gilt halt der "Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog". 

Beispiel: Wenn ich ohne Gurt fahre und erwischt werde, dann zahle ich "brav" 30 Euro. Das nennt sich dann

geringfügige Ordnungswidrigkeit.

Aber was hier im Fall vorliegt nennt sich dann  bedeutende Ordnungswidrigkeit und ist mit Punkten bewährt,

es kommt ja ein Fahren ohne Betriebserlaubnis in Betracht.

Also, fassen wir zusammen:

Es wurde gefahren, obwohl wichtige Betriebseinrichtungen vom Fahrzeugführer selbst, außer

Kraft gesetzt wurden.

Es muss davon augegangen werden, dass er als Kfz-Führer vor dem Antritt

der Fahrt sein Gespann auf volle Straßenverkehrstüchtigkeit geprüft hat, mindestens einmal drumrum

gegangen ist und das Gespann dementsprechend auf Mängel / fehlende Einrichtungen überprüft hat.

Dies hat er als Kfz-Führer zu leisten.

Naja, jetzt widersprech doch mal, gib aber das Ergebnis hier bekannt.

Mal sehn was raus kommt, wäre für alle Mit-Lesenden interessant.

Grüße ins Land, Fred, 

P.S. Und nur zur Kenntnis, das soll keine Kritik sein, ich bin auch 

auf den Ausgang des "Verfahrens" gespannt, also gib Nachricht.
 
Hallo Fred,

ich seh das ähnlich. Wenn ein gewiefter Anwalt da noch was rausholen kann, wird aus der 118€-Rechnung vielleicht

eine für 75€.

Das Verfahrens- und die Anwaltskosten, belasten den Steuerzahler (also uns alle) und die Versicherung,

die sich das Geld über die Beiträge zurück holt.

Das ganze für ein paar gesparte Euro.

Was den Punkt in Flensburg angeht, verstehe ich eh nicht, wie man so viel anhäufeln kann.

Ich bin auch nicht als Schnecke unterwegs und habe so manche "bis zu 20kmh-zuviel Tickets" kassiert. 

Bei Punkten, die für den FS gefählich werden, muß man sich schon daneben benehmen und unblehrbar sein.

Gruß

Jörg
 
Hallo zusammen,

Ich wiederhole mich: Einen Anwalt würde ich nur nehmen, wenn Du eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung  hast. Der Anwalt wird Dir auch sagen ob es sich

lohnt auf Milderung zu hoffen oder ob es aussichtslos ist.Du hast nun mal eine Ordnungswidrigkeit begangen,

Selbst einen Anwalt zu nehmen würde ich auf keinen Fall.Es bringt Dir überhaupt nichts wenn Du ev. eine kleine Milderung erreichst und dem Anwalt das

4 fache bezahlen mußt. Allein ein Brief schreiben kostet bei denen ca. 150€. Die haben andere Sätze als die Preise in der Landwirtschaft.

Halt uns auf jeden Fall auf dem laufenden.

Gibts ja den Witz:  Ein Bauer muß seinen Anwalt bezahlen: 100€ " Das ist aber verdammt teuer" sagt der bauer.  "Ja Kopfarbeit" sagt der anwalt.

Einige Zeit später muß der Bauer dem Anwalt eine Fuhre Mist für seinen Garten bringen. Er verlangt ebenfalls 100€. Der Anwalt sagt "Lieber Bauer das ist

aber sehr teuer"  " Tja" erwiedert der Bauer "Kopfarbeit Herr Anwalt,oder glauben sie meine Pferde haben den Wagen mit dem Hintern gezogen"

                                                                      Gruß   Harry  

 
 
Hobbybauerrereload:

Man sollte immer bei erhalt eines Bußgeldbescheides sofort Einspruch erheben. So hält man sich die Tür offen und kann in aller Ruhe reagieren und sich mit seinem Anwalt etc. beraten. Macht man nichts, wird die Strafe vollstreckt. Gibt man die Schuld auch noch zu, gibt es keine Change mehr heraus zu kommen.
Völliger Blödsinn, denn wenn man sofort Wiederspruch einleitet wird zb  ein Verwahrngeld bei einer Kleingkeit sofort zu einen Bußgeldverfahren. Dieses zieht auch höhere Gebühren mit sich.

Falls der Betrag überschaubar ist und es doch in nasatz mit den Vorwürfen stimmen kann und keie pukte ins Spiel kommen, würde ich mir gut überlegen ob sich das Lohnt.
 
Also das war ein Pingeliger Polizist ich hoffe Du kommst aus der Sache mit einen kleinen Verweis raus.

Punkte bei der Geschichte die ja ein Witz ist Anwalt nehmen die Kassen sind leer.

Ihr glaubt nicht was ich in den Jahren seitens der Behörde für Auflagen bekommen habe(siehe Bilder)

Im ganzen ging es wenig um die Sache sondern nur um die Kohle

Großes Daumendrücken aus dem Norden das alles gut geht
 
Abend zusammen, 

Also ich bin auch ehrlich und sage das ist unverhältnismäßig hoch! Definitiv, aber ich weis was es bedeutet an etwas Schuld zu sein. 

Hatte mit dem PKW vor 4 Jahren einen Unfall, war zu schnell bin beim abbiegen aus der Kurve gerutscht und hab einen anderen Wagen gerammt. Und dafür habe ich ebenfalls 3 Punkte und NUR! 160 € Geldbuße bekommen. Und da gebe ich offen zu das das von mir mehr als sch.. war und ich wirklich zu schnell war, dann finde ich diese Strafe für so etwas wie es hier beschrieben wurde übertrieben. Ich habe meine Strafe verdient hingenommen und bezahlt und war froh das nicht mehr passiert ist. Seitdem bin ich um einiges vorsichtiger geworden es war mir eine Lehre. 

Ich bin der Meinung da hätte eine Verwahrungen und oder eine kleine Geldbuße völlig ausgereicht! aber wie gesagt die Polizei hat da selbst etwas "Spielraum" wenn sie der Ansicht sind das es besonders gefährdend ist kann man wenig daran ausrichten. Nochdazu waren ja alle nicht bester Laune,  naja jedem seine Meinung. ;) 

Gruß Alex 
 
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