Das alte Thema Steuer / Kennzeichenfarbe

Dennis999

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2 Juni 2009
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Hallo Leute,

ich bin noch am überlegen wie ich den Traktor anmelden soll.
Die Bescheinigung vom Ortslandwirt wäre bei uns wohl nicht das Problem,
aber ob ich mir das antun soll?? So viel Land wie manchmal gefordert haben wir dann doch nicht.

Ich habe nun von einem Bekannten erfahren, dass er seinen Schlepper grün angemeldet hat und trotzdem die Steuer zahlt. Das Finanzamt wollte irgendwelche Nachweise über Einnahmen usw. das war ihm zu viel Schreibkram (am Ende sind die dann doch wieder nicht zufrieden), daher zahlt er Steuer und fährt trotzdem grün.
Die Versicherung läuft aber auf Landwirtschaft, da er ja grünes Nummerschild hat.

Habt ihr davon schon gehört??
Gibt es die Möglichkeit??

Er meinte „Mach das doch auch so, dann nerven die Dich nicht und Versicherung ist günstiger“. Man darf natürlich den Schlepper dann nur Landwirtschaftlich einsetzen wegen dem Versicherungsschutz, ist klar.

Gruß
Dennis
 
Die Kfz-Steuer ist zwar eine bundesweite Steuer, die auch von der Beitragshöhe her bundeseinheitlich erhoben wird, aber die jeweiligen Befreiungen von der Kfz-Steuer ist Ländersache.
Daher muss sich jeder beim Finanzministerium seines Bundeslandes erkundigen, wie die Bestimmungen für eine Steuerbefreiung lauten.
Erfahrungsgemäß ist es dagegen eine ziemlich dämliche Idee, direkt das zuständige Finanzamt zu fragen. Die dort gegebene Auskunft kann, muss aber nicht korrekt sein.

Bei uns in Rheinland-Pfalz ist es so, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe für Schlepper eine Steuerbefreiung (grünes kennzeichen) erhalten, wenn sie diese Schlepper AUSSCHLIEßLICH für land- und forstwirtschaftliche Zwecke nutzen.
Auch Hobby-Tierhalter gelten als landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne der Befreiung von der Kfz-Steuer, WENN sie Einnahmen erwirtschaften. Es muss KEINE Erwerbsabsicht im Sinne des Einkommenssteuerrechtes vorliegen.
Wer also aus Spaß an der Freude 15 Schafe hält und hin und wieder mal ein Tier verkauft, gilt als landwirtschaftlicher Betrieb zumindest im obigen Sinne. Eine Steuerbefreiung für einen Schlepper steht einem solchen Hobby-Schafhalter dann zu, wenn die bewirtschaftete Fläche mit - sagen wir mal - 2-3 Hektar so groß ist, dass sie ohne Schlepper kaum auszumähen und sauber zu halten ist. Anzahl und Größe des(r) Schlepper(s) muss natürlich auch zur Größe der bewirtschafteten Fläche passen.
Der Grund für diese Regelung in Rheinland-Pfalz ist politisch schlicht darin begründet, dass Hobby-Tierhalter helfen, in Gegenden mit kargen Böden und deshalb immer weniger Landwirtschaft die Landschaft offen zu halten. Ließe man das ganze nicht mehr genutzte Grünland verbuschen, wäre eine massives Artensterben die Folge, denn unsere Flora und Fauna ist nur so bunt und zahlreich, weil die Landschaft ein Flickenteppich aus Acker, Grünland und Wald ist. Nur Busch und Wald dagegen wäre Monokultur, das ist ökologisch und politisch nicht erwünscht.

ACHTUNG: Wenn es um das Bauen im Außenbereich oder um die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder den Bezug von Flächenprämien geht, gelten jeweils (!!!) gaaaanz andere Bestimmungen.
So erhält z. B. nur der Erwerbslandwirt, der einen wesentlichen Teil seines Familieneinkommens mit der Landwirtschaft erwirtschaftet das Privileg, im Außenbereich bauen zu dürfen (aber erst nach Erteilung einer Baugenehmigung!!)
Der Hobbytierhalter mit geringen Einnahmen braucht an sowas gar nicht zu denken, keine Chance...

Aber eine grüne Nummer für seinen Schlepper bekommt er - zumindest in Rheinland-Pfalz - trotzdem.
Es ist naheligend, dass das in Bundesländer mit einer wirtschaftliche besser gestellten Landwirtschaft (wie z.B. in Niedersachsen) evt. völlig anders gesehen wird.

Bekanntermaßen darf man sich mit einem Trecker mit grüner Nummer nicht auf Veteranen-Traktortreffen nicht erwischen lassen.
 
Also…
Er hat ihn mit Schreiben vom Ortslandwirt grün angemeldet und als dann vom Finanzamt der Bogen kam zum ausfüllen, hat er angekreuzt „keine Steuerbefreiung“ und schon hatte er einen Schlepper mit grüner Nummer für die günstige Versicherung und zahlt trotzdem die Steuer bzw. muss keine Nachweise für grün erbringen. Wie gesagt, er darf ihn natürlich nur landwirtschaftlich nutzen…

Gruß
Dennis
 
Moin, ich komme aus Niedersachsen und hier bekommt man keine grüne Nummer mehr, wenn kein Erwerb/Lw vorhanden ist.

Ich habe noch einen D4005 der bis jetzt auf grün gelaufen ist, vor einer Woche habe ich ein Brief vom Finanzamt bekommen und sollte darlegen, ob ich noch Lw oder ähnliches habe. Da das nicht der Fall ist muss ich jetzt auf schwarz ummelden. Hier suchen die systematisch nach alten grünen Nummern.

oli
Gruß aus Niedersachsen
 
3 HA Wald oder Wiese reichen bei uns in Brandenburg aus, Fahre Grün, und steuerfrei, das Die Versicherung unbedingt günstig ist, kann ich mit meinem Beitrag an die Aachen Muenchner nicht sagen. Es gab aber keine Möglichkeit ihn billiger zu versichern. Da ich vorher keinen Trecker auf mich angemeldet hatte.

Jedenfalls reichen 3 HA Ackerland, /Wiese, oder Wald aus, und so viel muss man da keinen schreibkrams machen, wer dazu zu faul ist, oder wer zu viel Geld übrig hat....der ist selber schuld! Schliesslich bezahlen wir ja genug an Vater Staat, siehe meinen 3er Golf TD, was der alleine an steuern kostet, da kann mit der Staat schon mal den Trecker erlassen, würde ich sagen!

in diesem Sinne. MFG, Conny
 
Hallo,
ich habe bisher 2 Schlepper mit grüner Nummer in Baden-Württemberg auf mich angemeldet, ohne dass ich einen Nachweis für das Finanzamt erbringen musste. Ein Bekannter von mir hat keinen landwirtschaftlichen Betrieb, lediglich ein 8 ar großes Gartengrundstück im Außenbereich. Auf Nachfrage beim FA wurde ihm gesagt, dass dies ermögliche, seinen Unimog mit grüner Nummer anzumelden.
Gruß Christian
 
das ist überall anders! nen bekannter hat nen 1046 und hat 1 HA wiese angeben! das reichte nen Kollege hat nur 800 qm garten angegeben! und ich habe 4 Ha! ackerland! und habe grüne nummer ohne nen Nachweis oder so

Mfg Marco
Fortschritt die Macht aus dem Osten
 
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