Einachsanhänge ohne Zulassung fahrbar ???

Ralf212

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Tach zusammen,

ich fahre einen D212 19 km/h schnell, mit schwarzem Kennzeichen.

Kann mir jemand beurteilen ob ich einen Anhänger ohne Zulassung (ohne TÜV) ziehen darf ?

Beste Grüsse
Ralf Mattig
 
Wenn es sich um einen Tüvpflichtigen Anhänger handelt, darfst du diesen ohne Tüv nicht ziehen, sollte dich die Polizei anhalten musst du mit einer Strafe rechnen, je länger der Tüv abgelaufen ist, desto höher die Strafe.
Also Tüv drauf machen lassen und es kann nichts passieren, den Preis für dieTüvabnahmekann ich dir aber leider nicht sagen.
Mfg ED16II
 
Wenn du am Anhänger hinten ein 25 km/h Schild dran hast, und auch nicht schneller als 25 km/h fährst, brauchst du den Anhänger nicht zulassen.
 
Richtig, drei vorraussetzungen müssen gegeben sein:

1. ein "25 km/h" Schild muss hinten am hänger angebracht sein
2. es darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden
3. Ein kennzeichen von einer auf den Besitzer des Hängers zugelassener Zugmaschine muss am Anhänger wiederholt werden,

das heißt wenn der D dein einziger Schlepper ist gehst du zur Zulassungstelle und lässt dir ncohmal ein Nummernschild machen das das Kennzeichen wie dein Schlepper hat. Da muss dann kein Stempel drauf, nur das Schild hinten an den Hänger schrauben
 
...womit wieder ED16II‘s Beitrag richtig ist.

Zulassungsfrei ist und bleiben Hänger bis 6 km/h und Hänger mit grüner Nummer bis 25 km/h hinter Schlepper mit grüner Nummer bei land- und/oder forstwirtschaftlicher Nutzung.
Unter www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/betriebumwelt/nav/204/article/10032.html gibt‘s ne nette Übersicht, die bundesweit gilt, denn die StVZO und das GüKG sind Bundesgesetze.

Alles andere ist Wunschdenken und Augen zudrücken von der Rennleitung - wenn was passiert, hilft das vor Gericht aber keinem!

Beste Grüße von der Weser
633fritz
 
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