eine Anhängerfrage

Hammadi

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22145 Hamburg
Moin moin,

habe mal wieder eine Frage:

Ich sehen an vielen Anhängern die grünen Kennzeichen. Diese sind oft wiederholungskennzeichen, d.h. gleiche Nummer wie am Trecker.

Nun hat z.b. mein Bauer 3 Traktoren (2 IHC , 1 JD). Darf er den Anhänger mit jedem Trecker fahren oder nur mit dem mit der Wiederholungsnummer ?

Der Anhänger hat zudem das 25er Schild angebappt, er düst aber immer mit fleissigen 40km/h+ durch die Gegend 

ist das ales so korrekt ?
 
 Der Hänger hat das Wiederholungskennzeichen von dem Schlepper zu tragen der am meisten davor hängt,der Hänger kann aber dann trotzdem mit jedem anderen Schlepper gefahren werden!Der Anhänger hat zudem das 25er Schild angebappt, er düst aber immer mit fleissigen 40km/h+ durch die Gegend 
ist das ales so korrekt ?Wenn er so verfährt dann hätte er sich sowohl das 25er als auch das Folgekennzeichen sparen können,denn unterm Strich ist der Straftatbestand der gleiche!
 
Hallo,

Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis (Hänger) , Steuerhinterziehung (nicht zugelassener Hänger) das kann teuer werden .

Mit welchen Traktor er die Hänger zieht ist eigentlich egal da alle Traktoren sicherlich versichert sind.

Solange mit dem Hänger LOF gemacht wird kann er es bis  25 km/h auch legal tun.

Leider hatte ich heute auch so einen Hirnie vor mir mit knapp 50 auf einen CLASS und 2 obervolle (zwei Schotten) eiernde 25 km/h Hänger dahinter,

dann heisst es nur schnell dran vorbei, möchte hinterher nicht auch noch Zeuge eines Unfalls werden wenn eine Vollbremsung angesagt ist.

(Manche lernen das wohl nie, lernresistent was weiß ich.)
 
also  wir ham auch die gleiche nummertafeln wie am schlepper weil wir sie ja für LOF benutzen is es ja Legal solang mann halt mit 25 fährt 

also was freddy_844 geschriben hat war richtig
 
Das Folgekennzeichen muss identisch mit EINEM Schlepper sein, der auf dem Hof läuft.Ganz einfach, wenn der Hänger auf 25 zugelassen ist, darf er auch nicht schneller fahren - dann lass mal was passieren.Mitn dem Anpappen von 25er Schildern umgeht man auch gerne die Anmeldung des Hängers, obwohl man schneller fährt.
 
Fast jeder "neue" Schlepper läuft 40 oder 50.Fast kein alter Anhänger darf schneller als 25, ich denke 90% der neuen Schlepper mit alten Anhängern fahren zu schnell.Ich auch! Das es nicht richtig ist wissen wir alle.Normalerweise ist der Gesetzgeber da gefragt und den Betrieb der alten Anhängern an den neuen Schleppern zu verbieten.Ich habe auch manchmal einen Luftdruckgebremsten 12t Anhänger mit 25 km/h Schild dran hängen. Der durfte früher auch 60 oder 80 am LKW laufen.Nur weil der "Bauer" ein 25k/h Schild dran pappt ist es OK.Er spart sich TÜV und BSU. Ist das OK?
MfG Hannes 
 
Jm010265:

Normalerweise ist der Gesetzgeber da gefragt und den Betrieb der alten Anhängern an den neuen Schleppern zu verbieten.  
Was meinste was dass für nen Aufschrei gäbe? Und wozu auch,die 25km/h sind ein Zugeständnis für die Bauern,man bräuchte halt nur mal konsequent durchgreifen bei Kontrollen! "Uns" hat die BAG die Tage aus dem Verkehr gezogen ua weil auf dem Ladewagen keine Plane war (etwas weltfremd die gute Leute von dem Verein),das linke Rücklicht beschädigt war und der Fahrer schneller als 25km/h mit dem nicht angemeldeten Anhänger fuhr (dies war ansich das Hauptproblem und deswegen kommt in nächster Zeit auch Post!)
 
Soweit ich das weiss ist zusätzlich noch das Problem, dass die 25 Km/h teilweise auch nur Auflaufbremse haben und die darfst du nur hinter Schleppern fahren, die bauartbedingt nicht schneller als 32 Km/h laufen.

Bei druckluftgebremsten 1. Anhänger darfste dann einen auflaugebremsten dahinter hängen bis 25 Km/h.

MfG Jürgen
 
Juergen D439:

Soweit ich das weiss ist zusätzlich noch das Problem, dass die 25 Km/h teilweise auch nur Auflaufbremse haben und die darfst du nur hinter Schleppern fahren, die bauartbedingt nicht schneller als 32 Km/h laufen.Bei druckluftgebremsten 1. Anhänger darfste dann einen auflaugebremsten dahinter hängen bis 25 Km/h.MfG Jürgen
Moin,das ist heute nicht mehr so, man darf hinter jedem Schlepper zwei auflaufgebremste 25km/h Anhänger fahren, hat sich aber natürlich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten.Dann wird da immer was durcheinander geschmissen, zugelassene Anhänger sind haftpflichversicherungspflichtig, aber nicht unbedingt steuerpflichtig! Achtet auch mal auf der Autobahn darauf, wieviele Auflieger mit grüner Nummer fahren!GrüßeFrank
 
HalloDanke,Jetzt weis ich auch was LOF heist. Ich bekomme bald ein alten Hänger geschenkt,für lang Holz zu befördern.Mein Kumpel hat sich ein Haus gekauft wo ein Scheune dabei ist und in der Scheune ist der Hänger,kein Rost nur eingestaubt.Jetzt meine FrageWenn mein D324 Bj.1957 fertig ist und ich melde ihn mit normalen schwarze Nummerschilder an,wie ich das so bei euch gelesen hab darf ich den Anhänger mit den selben Nummerschild vom mein D324 und ein schild mit 25 Km/h so fahren ohne Versicherung und Steuern zu bezahlen und ohne Tüv, ist das richtig??So weit ist mein D324  www.bilder-space.de/fotoalbum/9896-
 
Nein!

Siehe FZV!

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

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 (1) Fahrzeugehttp://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_03.php# dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.​
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 (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind​
  1. folgende Kraftfahrzeugarten:​
    1. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
    2. einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
    3. Leichtkrafträder,
    4. zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
    5. motorisierte Krankenfahrstühle,
    6. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
    7. Elektronische Mobilitätshilfe
  2. folgende Arten von Anhängern:
    1. Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,​
    2. Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,​
    3. fahrbare Baubuden, die von http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_03.php#KFZ mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,​
    4. Arbeitsmaschinen,
    5. Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,​
    6. einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,​
    7. Anhänger für Feuerlöschzwecke,
    8. land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
    9. hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.​
Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.​
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 (3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.​
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 (4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_03.php#nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.​
 
Selbst wenn du ein schwarzes Kennzeichen am Traktor hast und an deinen Anhänger ein Folgekennzeichen hinhengst, (Obwohl der Anhänger ja Tüv bräuchte weil keine LOF) wird dich so gut wie nie jemand aufhalten mach ein 20 KMH Schild hin und schau das der Anhänger natürlich nicht kaputt ist und Lichter und alles Funktioniert. Straßensicherheit sollte er schon haben was einem alleine der gesunde Menschenverstand rät.

dann kannst du dir das sparen. So hat es ein Kumpel auch gemacht und hat viel mit dem Landratsamt telefoniert, letztendlich meinten die auch wer lange frägt der muss das machen... Seine Anhänger würden jeder Zeit TÜV bekommen auch mit einem alter von über 50 Jahre, sie sind halt Top in Schuss darauf achte er besonders. 

NATÜRLICH ist das nicht der richtige Weg, mein Vorredner hat völlig recht! Musst du für dich selbst entscheiden.  

lg alex 
 
MoscheDanke für die Aufklärung.Wenn ich den Hänger hab ,dann schau ich natürlich nach das die Rückleuchte funktionieren und ich klaube neue Reifen braucht er auch.Noch ein schönen Tag 
 
Was möglich ist:

Wenn dein  Nachbar Landwirtschaft hat, kannst Du für ihn z.B. Pflastersteine fahren, wenn er sie zum Pflastern seines Hofes benötigt.

Der Anhänger deines Nachbarn muss dann das Folgekennzeichens von einen seiner Schlepper tragen.

Versichert werden, muss der Anhänger aber weiterhin über deine Schlepperversicherung.
 
@IHcraft

Das ist schön zu wissen. Dann kann ich auch wieder die alten 8T wieder "offiziell" :-) fahren und kein schlechtes Gewissen mehr haben.

Jürgen.
 
..... man bräuchte halt nur mal konsequent durchgreifen bei Kontrollen! .....
Das macht die "Rennleitung" hier in der Region seit ca. zwei Jahren - aber sowas von Konsequent! Es ist schon fast erschreckend wieviel zugelassene (Nummernschild mit Plaketten) Güllefässer, Pressen usw es hier auf einmal gibt.
Nachdem sich ‘rumgesprochen hat was 40 mit ‘nem 25km Schild im Wiederholungsfall kosten ist es auch normal das Schlepper >100Ps mit 25 durchs Dorf fahren.
Kann nur jedem raten sich da genau an die Vorschriften zu halten. 
 
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