Matthias-IH353
Bekanntes Mitglied
zu diesem Thema ist unser Forum ja überzogen von Halbwahrheiten und Fehleinschätzungen.
Ich hab gestern meine größeren 12.4-24 für meinen Schmalspur eintragen lassen (Bilder in Gallerie) und damit das komplette Prozedere durchlaufen.
Ich wollte daher mal ein bischen Aufklärung leisten.
1. alles, was in den Fahrzeugpapieren steht ist sowiso save
2. Reifen, die nicht in den Papieren stehen. Hier kommen die ABEs ev. ins Spiel, da dort oft viele weitere Kombinationen enthalten sind und auch eine Freigabe haben. Das sind dann in der Regel diese Reifenlisten, die immer wieder kusieren. Ob so ein Beiblatt bei einer Fahrzeugkontrolle ausreichend ist, wenns mal hart auf hart kommt.
3. Grundsätzlich ist es besser, wenn das im Fahrzeugschein steht
4. Reifenkombination, die nicht in den Papieren und nicht in der ABE steht und für die auch keine Blätter existieren. So war es in meinem Fall. Allerdings waren meine 12.4-24 in der ABE des Modells V-633 enthalten, der ja quasi hinten baugleich mit dem V433 und V533 ist.
5. Hier kann ev. CNH als Rechtsnachfolger eine Bescheinigung/Freigabe erstellen und nach technischer Maßgabe diese für ein bestimmtes Fahrzeug erteilen. Das Dokument ist nicht allgemein gültig, nicht übertragbar und beinhaltet die Fahrgestellnummer .
6. Mit diesem Dokument zum Tüv und es folgt ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO)
7. damit nun zur Zulassungsstelle und es werden die neuen Reifen eingetragen. Der alte Fahrzeugschein wird eingezogen und ein neuer ausgestellt
8. das wars.
9. Ich habe keine Freigabe vom Hersteller, ABE oder sonstwas. Dann wirds erst interessant. Genau das fragte ich gestern den Prüfingenieur. Das ist dann nicht prinzipiell zum scheitern verurteilt, aber dann gehts erst mal los mit Berechnung Abrollumfang und Geschwindigkeitszuwachs, über 25km/h dann die Radabdeckungen, ev. Bremsleistung bei höherer Geschwindigkeit usw. und natürlich viel mehr Zeitaufwand und damit wesentlich höhrer Gutachtenkosten
10. Aber, das was z.B. RalfG damals mal zu diesem Thema schrieb stimmt schon, eine direkte Einbeziehung des Tüvs im Vorfeld kann viel Ärger ersparen und selbstverständlich ist der Weg nach 9. auch machbar.
Dann gibts aber auch noch Punkt 11., schon im Vorfeld sorry, aber ich kann grad nicht anders. Wir montieren lustig was wir wollen vom Schubkarrenrad bis zum Radladerreifen, ignorieren alle Vorschriften und sind glücklich. In 99,9% aller Fälle wird das vermutlich ohne Konsequenzen bleiben, aber nehmen wir mal an, was hoffentlich niemals passieren würde, wir fahren auf öffentlicher Straße und ein PKW kommt ins Spiel, ev. mit Personenschaden, wir sind nicht Schuld, ein Gutachter prüft die Unfallfahrzeuge, stellt dann diese nicht eingetragenen freigegebenen Reifen fest, und man kann sicher sein, dass es dann rauskommt, dann gehts los, Zulassung erloschen, ev. kein Versicherungsschutz und dann greift ev. schonmal die Teilschuld, Strafbewehrung weil fahren ohne Zulassung, Armut usw..
Sorry, Punkt 11 soll keine Belehrung sein, nur zum nachdenken anregen und der Vollständigkeit halber.
Primär möchte ich nur ein bischen mit Aufklärung helfen, da ja das Reifenthema ein Dauerbrenner ist und immer wieder viele Fragen kommen.
Viele Grüße an alle,
Matthias
Ich hab gestern meine größeren 12.4-24 für meinen Schmalspur eintragen lassen (Bilder in Gallerie) und damit das komplette Prozedere durchlaufen.
Ich wollte daher mal ein bischen Aufklärung leisten.
1. alles, was in den Fahrzeugpapieren steht ist sowiso save
2. Reifen, die nicht in den Papieren stehen. Hier kommen die ABEs ev. ins Spiel, da dort oft viele weitere Kombinationen enthalten sind und auch eine Freigabe haben. Das sind dann in der Regel diese Reifenlisten, die immer wieder kusieren. Ob so ein Beiblatt bei einer Fahrzeugkontrolle ausreichend ist, wenns mal hart auf hart kommt.
3. Grundsätzlich ist es besser, wenn das im Fahrzeugschein steht
4. Reifenkombination, die nicht in den Papieren und nicht in der ABE steht und für die auch keine Blätter existieren. So war es in meinem Fall. Allerdings waren meine 12.4-24 in der ABE des Modells V-633 enthalten, der ja quasi hinten baugleich mit dem V433 und V533 ist.
5. Hier kann ev. CNH als Rechtsnachfolger eine Bescheinigung/Freigabe erstellen und nach technischer Maßgabe diese für ein bestimmtes Fahrzeug erteilen. Das Dokument ist nicht allgemein gültig, nicht übertragbar und beinhaltet die Fahrgestellnummer .
6. Mit diesem Dokument zum Tüv und es folgt ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO)
7. damit nun zur Zulassungsstelle und es werden die neuen Reifen eingetragen. Der alte Fahrzeugschein wird eingezogen und ein neuer ausgestellt
8. das wars.
9. Ich habe keine Freigabe vom Hersteller, ABE oder sonstwas. Dann wirds erst interessant. Genau das fragte ich gestern den Prüfingenieur. Das ist dann nicht prinzipiell zum scheitern verurteilt, aber dann gehts erst mal los mit Berechnung Abrollumfang und Geschwindigkeitszuwachs, über 25km/h dann die Radabdeckungen, ev. Bremsleistung bei höherer Geschwindigkeit usw. und natürlich viel mehr Zeitaufwand und damit wesentlich höhrer Gutachtenkosten
10. Aber, das was z.B. RalfG damals mal zu diesem Thema schrieb stimmt schon, eine direkte Einbeziehung des Tüvs im Vorfeld kann viel Ärger ersparen und selbstverständlich ist der Weg nach 9. auch machbar.
Dann gibts aber auch noch Punkt 11., schon im Vorfeld sorry, aber ich kann grad nicht anders. Wir montieren lustig was wir wollen vom Schubkarrenrad bis zum Radladerreifen, ignorieren alle Vorschriften und sind glücklich. In 99,9% aller Fälle wird das vermutlich ohne Konsequenzen bleiben, aber nehmen wir mal an, was hoffentlich niemals passieren würde, wir fahren auf öffentlicher Straße und ein PKW kommt ins Spiel, ev. mit Personenschaden, wir sind nicht Schuld, ein Gutachter prüft die Unfallfahrzeuge, stellt dann diese nicht eingetragenen freigegebenen Reifen fest, und man kann sicher sein, dass es dann rauskommt, dann gehts los, Zulassung erloschen, ev. kein Versicherungsschutz und dann greift ev. schonmal die Teilschuld, Strafbewehrung weil fahren ohne Zulassung, Armut usw..
Sorry, Punkt 11 soll keine Belehrung sein, nur zum nachdenken anregen und der Vollständigkeit halber.
Primär möchte ich nur ein bischen mit Aufklärung helfen, da ja das Reifenthema ein Dauerbrenner ist und immer wieder viele Fragen kommen.
Viele Grüße an alle,
Matthias
