Eintragung von Reifen/Felgen Kombinationen bzw. Größen

Matthias-IH353

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zu diesem Thema ist unser Forum ja überzogen von Halbwahrheiten und Fehleinschätzungen.

Ich hab gestern meine größeren 12.4-24 für meinen Schmalspur eintragen lassen (Bilder in Gallerie) und damit das komplette Prozedere durchlaufen.

Ich wollte daher mal ein bischen Aufklärung leisten.

1. alles, was in den Fahrzeugpapieren steht ist sowiso save

2. Reifen, die nicht in den Papieren stehen. Hier kommen die ABEs ev. ins Spiel, da dort oft viele weitere Kombinationen enthalten sind und auch eine Freigabe haben. Das sind dann in der Regel diese Reifenlisten, die immer wieder kusieren. Ob so ein Beiblatt bei einer Fahrzeugkontrolle ausreichend ist, wenns mal hart auf hart kommt.

3. Grundsätzlich ist es besser, wenn das im Fahrzeugschein steht

4. Reifenkombination, die nicht in den Papieren und nicht in der ABE steht und für die auch keine Blätter existieren. So war es in meinem Fall. Allerdings waren meine 12.4-24 in der ABE des Modells V-633 enthalten, der ja quasi hinten baugleich mit dem V433 und V533 ist.

5. Hier kann ev. CNH als Rechtsnachfolger eine Bescheinigung/Freigabe erstellen und nach technischer Maßgabe diese für ein bestimmtes Fahrzeug erteilen. Das Dokument ist nicht allgemein gültig, nicht übertragbar und beinhaltet die Fahrgestellnummer .

6. Mit diesem Dokument zum Tüv und es folgt ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO)

7. damit nun zur Zulassungsstelle und es werden die neuen Reifen eingetragen. Der alte Fahrzeugschein wird eingezogen und ein neuer ausgestellt

8. das wars.

9. Ich habe keine Freigabe vom Hersteller, ABE oder sonstwas. Dann wirds erst interessant. Genau das fragte ich gestern den Prüfingenieur. Das ist dann nicht prinzipiell zum scheitern verurteilt, aber dann gehts erst mal los mit Berechnung Abrollumfang und Geschwindigkeitszuwachs, über 25km/h dann die Radabdeckungen, ev. Bremsleistung bei höherer Geschwindigkeit usw. und natürlich viel mehr Zeitaufwand und damit wesentlich höhrer Gutachtenkosten

10. Aber, das was z.B. RalfG damals mal zu diesem Thema schrieb stimmt schon, eine direkte Einbeziehung des Tüvs im Vorfeld kann viel Ärger ersparen und selbstverständlich ist der Weg nach 9. auch machbar.

Dann gibts aber auch noch Punkt 11., schon im Vorfeld sorry, aber ich kann grad nicht anders. Wir montieren lustig was wir wollen vom Schubkarrenrad bis zum Radladerreifen, ignorieren alle Vorschriften und sind glücklich. In 99,9% aller Fälle wird das vermutlich ohne Konsequenzen bleiben, aber nehmen wir mal an, was hoffentlich niemals passieren würde, wir fahren auf öffentlicher Straße und ein PKW kommt ins Spiel, ev. mit Personenschaden, wir sind nicht Schuld, ein Gutachter prüft die Unfallfahrzeuge, stellt dann diese nicht eingetragenen freigegebenen Reifen fest, und man kann sicher sein, dass es dann rauskommt, dann gehts los, Zulassung erloschen, ev. kein Versicherungsschutz und dann greift ev. schonmal die Teilschuld, Strafbewehrung weil fahren ohne Zulassung, Armut usw..

Sorry, Punkt 11 soll keine Belehrung sein, nur zum nachdenken anregen und der Vollständigkeit halber.

Primär möchte ich nur ein bischen mit Aufklärung helfen, da ja das Reifenthema ein Dauerbrenner ist und immer wieder viele Fragen kommen.

Viele Grüße an alle,

Matthias
 
Mir ist ein Fall in Neuss bekannt, wo nach einer Umbereifung seitens der Prüfstelle keine Eintragung vorgenommen wurde. Banale Erklärung : Der Abrollumfang der neuen Reifen entspricht den alten Reifen im wesentlichen. Der Schlepper wurde so weiter gefahren und später so verkauft.
 
1) Dies stimmt nur bedingt! Ein Freund war die Tage auf dem Weg nach Essen zur Motorshow, Fahrwerk und Reifen am Fahrzeug waren abgenommen und eingetragen.Bei einer Großkontrolle wurde der Wagen für zu tief befunden und beschlagnahmt. Der von der Polizei bestellte Gutachter bestätigte gestern dass der Wagen zu tief sei (Mindeshöhe Kennzeichen vorn/Lichtaustrittskante Scheinwerfer passten ua wohl nicht) und die Eintragung in den Papieren hinfällig sind.

11) Stimmt auch nur wenn die falsch montierten Reifen ursächlich für den Unfall waren und/oder die richtigen Reifen den Unfäll hätten verhindern können! Ist dem nicht so, so gibt es bestenfall die gelbe Karte und man muss ein kleines Taschengeld abdrücken
 
11 Habe ich selbst schon erlebt, bekam die Vorfahrt genommen und die Felgen auf meinem Auto waren nicht eingetragen! Ich bekam keine Teilschuld weil auch die Eintragung den Unfall nicht verhindert hätten

1 War nur ein Beispiel, bei Schleppern/Fahrzeugen mit Spiralfedern (MB/JCB) könnte man trotzdem die Fahrzeughöhe durch andere Federn ändern was zb beim Trac und beim Mog mit Frontlader wohl damals nicht unüblich war, also das Verbauen anderer Federn
 
Case-5150:

1) Dies stimmt nur bedingt! Ein Freund war die Tage auf dem Weg nach Essen zur Motorshow, Fahrwerk und Reifen am Fahrzeug waren abgenommen und eingetragen.Bei einer Großkontrolle wurde der Wagen für zu tief befunden und beschlagnahmt. Der von der Polizei bestellte Gutachter bestätigte gestern dass der Wagen zu tief sei (Mindeshöhe Kennzeichen vorn/Lichtaustrittskante Scheinwerfer passten ua wohl nicht) und die Eintragung in den Papieren hinfällig sind.

...
Dann hat, dein Freund, eventuell Ansprüche gegenüber den Prüfer, der damals den Wagen abgenommen hat. Auf jeden Fall ist das ein Fall für einen guten Anwalt. ...wenn es einmal eingetragen ist, dann hat dein Freund eigentlich nichts zu befürchten.
 
Da vermute ich mal ganz stark, der Wagen ein Gewindefahrwerk hatte, oder? Bei der TÜV Abnahme wurde alles vorschriftsmäßig eingestellt, Bodenfreiheit, Lichtaustrittskanten, usw. und nach erfolgter Abnahme wurde es runter gedreht, richtig?

Dann kann man auch dem Prüfer nicht ans Bein pinkeln, denn er hätte dann, sollte dies der Fall sein, es richtig gemacht.
 
Korrekt der Wagen hat ein Gewindefahrwerk, Restgewinde als auch Abstand Radmitte bis Radlaufkante wurden im Brief vermerkt und waren auch bei der Kontrolle unverändert gegeben! Fahrzeugschein wurde eingezogen und die Kennzeichen entwertet,er kann ihn die Tage mit einem Anhänger abholen gehen
 
ihc353s:

Da vermute ich mal ganz stark, der Wagen ein Gewindefahrwerk hatte, oder? Bei der TÜV Abnahme wurde alles vorschriftsmäßig eingestellt, Bodenfreiheit, Lichtaustrittskanten, usw. und nach erfolgter Abnahme wurde es runter gedreht, richtig?

Dann kann man auch dem Prüfer nicht ans Bein pinkeln, denn er hätte dann, sollte dies der Fall sein, es richtig gemacht.
Ich war einige Jahre beim TÜVNord als PI tätig, was da teilweise abgeht, geht auf keine Kuhhaut.
 
Sehr schönes Thema.

Hätte dazu auch eine Frage. Vielleicht kann mir ja jemand hier weiterhelfen.

Möchte auf meinem D439 vorne die Größe 7,5x16 fahren ( wegen dem Frontlader)

Nun habe ich zwar eine Liste mit Reifenkombinationen die so möglich sind. Aber sind das nun die Reifengrößen oder die Felgengrößen.

Wenn das die Felgengrößen sind, welche Reifengröße darf dann aufgezogen werden?

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Gruß Manuel
 
Das sind die (alten) Reifengrößen in Zoll, wie damals bei den Diagonalreifen üblich!

P.S.: Mit dem jew. TÜV-Prüfer vorher sprechen was man vor hat u. was gesetzlich möglich ist, ist immer von Vorteil! Diese Erfahrung mußte ich auch machen...

gruß

__________________________
Gaggenau / Neuss / Freising
 
Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Bin jetzt da nicht so bewandert was Reifengrößen und Felgen am Traktor an geht.

Habe mal einen Auszug aus dem Ersatzteilkatalog.

Dort sieht man das es 6 verschiedene Hinterrad Felgen gibt. Bei mir sind im Schein aber nur ein Satz Reifen eingetragen und zwar vorne 6.00-16 AS und Hinten 11-32AS. Hinten sind auch nur die 11-32 drauf.

Ist also hinten eine 32Zoll Felge dann?

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Gruß Manuel
 
Deine Bereifung auf der Hinterachse ist 11" breit und 32" hoch. Der "Bindestrich" dazwischen besagt, das es sich um einen Diagonalreifen handelt. 11" sind umgerechnet rund 280mm breit.
 
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