Erfahrungssätze für überbetrieblichen Maschineneinsatz -- wie wird da gerechnet??

!! Rubinrot !!

Bekanntes Mitglied
Registr.
1 Januar 1970
Beiträge
207
Hallo zusammen,
wenn ich als Nichtlandwirt mit meinem eigenen Schlepper bei einem Landwirt in der Ernte aushelfe berechne ich ihm z.B. den jeweiligen Stundensatz für Schlepper mit Fahrer und noch die Dieselkosten.

Entnehme ich jetzt den Stundensatz aus so einer Liste mit "Erfahrungsätze für überbetriebliche Maschineneinsätze" und rechne anhand der geleisteten Stunden den Gesamtbetrag plus Dieselkosten aus, habe ich den Betrag den ich verlangen muss.

Der Landwirt bezahlt mich bar auf die Hand, somit ist mein Schlepper, meine Arbeitszeit und mein Diesel bezahlt.

soweit sogut!

Würde ich jetzt aber dem Landwirt eine Rechnung schreiben und er mir das Geld auf mein Konto überweisen, hätte ich in dem Moment ein Einkommen das ich versteuern müsste, oder?? (ist ja dann nicht mehr "schwarz" d.h. das Finanzamt könnte es ja mitkriegen)

Jetzt meine Frage: Diese Stundensätze die da angegeben werden enthalten zwar die Mwst, gelten aber doch nur unter Landwirten. Wie sieht das jetzt für mich als Nichtlandwirt aus??

Gruß Thomas /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif
__________________
Hubraum statt Spoiler
 
wobei ja nur ein Teil des Betrages Einkommen ist, der Rest ist ja für meine Kosten, nämlich Schlepper und Diesel. Kann mich da mal jemand aufklären??

Gruß Thomas /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif
__________________
Hubraum statt Spoiler
 
Hallo

Deine erste Idee, läuft praktisch unter Nachbarschaftshilfe, da kannst Du offiziell deine Dieselkosten berechnen, deine Arbeitszeit und die Kosten für deinen Schlepper darfst du dann, ohne Entgeld zur Verfügung stellen.

Schwarzarbeit ist illegal, auserdem wärest du nicht versichert, wobei es wiederum egal ist ob du selbst Schaden erleidest oder jemandem Schaden zufügst.
Im Schadensfall kann sein das niemand merkt, das du schwarz gearbeitet hast, wenn es aber jemand mitkriegt, kommen sowohl der Landwirt als auch du in Teufels Küche.

Die zweite Idee, heißt Lohnunternehmer.

Du meldest ein Gewerbe an und schreibst eine Rechnung, dann kannst
Du alles aufführen, Maschinenkosten, Lohnkosten und Dieselkosten usw.

Die Kosten die du dann selbst hast, wie z.B. Dieselkosten, oder Versicherungen usw. werden als Betriebskosten geführt sind also deine Betriebsausgaben.

Das Geld das du dir selbst bezahlst sind steuerpflichtige Privatentnahmen.

Einfach gesagt, das Geld das du dem Landwirt berechnest ist dein Umsatz, wenn du dann alle Betriebskosten abziehst die Du hast, dann bleibt dein Gewinn vor Steuern.
Diesen Gewinn musst du dann versteuern und danach hast du das über, was du tatsächlich verdient hast. /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif

Frank
 
Hallo Thomas,

ich sehe die Sache folgendermassen: Wenn du deinen Schlepper überbetrieblich einsetzt, und du dafür eine Rechnung stellst, sind entsprechende Steuern abzuführen. Das ist in erster Linie die Einkommensteuer auf die Umsätze, die du erzielst.
Die von dir erwähnten Maschinensätze gelten sowohl für Landwirte unter sich, wie auch für alle anderen. Diese Erfahrungswerte als Berechnungsgrundlage zu nehmen, halte ich für eher ungeeignet, denn du müsstest mit anderen Kostensätzen rechnen, da sich Abschreibung als auch variable Kosten bei dir anders darstellen. Es sei denn, du machst das alles just for fun.
Also, berechnest du die Erfahrungswerte, so sind von diesen Stundensätzen noch die EkSt. zu zahlen, die sich nach deinen Umsätzen staffeln. Genauere Auskunft darüber kann dein Steuerberater geben, den ich auf jeden Fall mit einbinden würde.

Grüße
Jens
 
das heist also wenn ich Bar bezahlt werde nehme ich ganz einfach die mir entstandenen kosten, bei Rechnung muss ich dann noch meine Einkommenssteuer draufschlagen. Hab ich das richtig verstanden?

Gruß Thomas /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif
__________________
Hubraum statt Spoiler
 
Hallo

Das heißt wenn du bar bezahlt wirst ohne Rechnung, dann ist das Schwarzarbeit, solange du dabei nicht erwischt wirst und keinen Schaden anrichtest oder erleidest, ist das alles Netto und illegal.

Sobald du eine Firma anmeldest, musst du eine Buchhaltung oder eine Gewinn (Einnahmen) und Verlust (Ausgaben) Rechnung machen. daraus erechnet sich dann dein Gewinn oder im schlechtesten Fall Dein Verlust.

Frank

P.S. Schwarzarbeit mit eigenem Traktor und Maschinen, ist ein draufleger Geschäft. Laß die Finger davon !!!!!

Wenn Du wirklich Geld verdienen möchtest mit deinen Maschinen, dann solltest Du vielleicht mal einen Steuerberater aufsuchen und ein Existenzgründerseminar besuchen, gibts Kostenfrei bei vielen Kammern.
 
Zurück
Oben Unten