Frage an die Profis!

Arnold D432

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4 Mai 2013
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67360 Lingenfeld
Hallo zusammen,

Ich hoffe ihr habt Weihnachten gut überstanden?! Nach einem intensiven Gespräch nach dem weihnachtsessen stell ich mal eine vielleicht seltsame frage...

Ein bekannter von mir hat mir erzählt das er früher sein traktor auf grünen nummerschilder gefahren hat. Nachdem er aber die Landwirtschaft aufgegeben hat hat er die schlepper auf schwarze Nummer angemeldet. Allerdings hat er keine schwarzen Schilder sondern immernoch die grünen da es die gleichen nummern Blieben!? Ist das regelkonform und was ist wenn der Kumpel mal von der Polizei angehalten Wird? 

Ich bin mal gespannt auf eure Meinung,  und was ihr davon Haltet! 

Gruss thomas 
 
Dein Kumpel kann den Schlepper nicht auf schwarzen Kennzeichen angemeldet haben denn sonst hätte er die grünen Kennzeichen nicht mehr drauf! Hat er es doch irgendwie hinbekommen weil die Zulassungsstelle gepennt hat und hat nun keine Zulassung mehr in denen Kennzeichen mit grüner Schrift vermerkt sind ist die Sache wohl nicht ganz korrekt! Ich denke eher dein Kumpel hat einfach nur Meldung beim Finanzamt bzw mittlerweile Zoll gemacht dass er keine Landwirtschaft mehr hat und Kfz Steuer entrichten muss und zwar GANZJÄHRIG! Die Steuer kann auch jeder Landwirt mit grüner Nummer entrichten wenn er zb mal Tätigkeiten ausübt die nicht in Zusammenhang von LoF stehen!
 
ja...entweder grün oder schwarz...

mit grüner Nr. könnte man Steuern zahlen und z.b. außerhalb der LoF-Zwecke damit fahren. Geht monatlich oder auch ganzjährig problemlos. Aber ich glaub ohne Landwirtschaft wird das nix.
 
Hallo, bei mir ist es auch so, ich habe grüne Nummer auf dem Schlepper und bezahl brav meine Steuer, logischerweise ganzjährig. Der Zoll hat wohl genügend Zeit um die zugelassenen Schlepper auf Schwarz oder Grün zu kontrollieren, jedenfalls hatte meiner eh und je grüne Kennzeichen. Der Zoll war aber der Meinung ich hätte keine Landwirtschaft ( egal ob BG Betriebsnummer und Landratsamt Nummer für Landschaftspflege), ich muß Steuer bezahlen. Trotz Einspruch gegen den Steuerbescheid, Einspruch wurde abgewiesen, Steuer ist zu bezahlen. Na ja, ich sehs so, die 238.-€ im Jahr machen mich nicht arm und ich darf jetzt mit gutem Gewissen auch Sonntags fahren.

Gruss Klaus und immer noch Frohe Weihnachten
 
Wenn dir die Nachteile des H-Kennzeichen nichts ausmachen, kannst du selbstverständlich ummelden. Ersparnis: 48.-€ im Jahr ergibt 4.-€ im Monat.

Gruss Klaus
 
...Einschränkungen im LOF u. gewerblichen Bereich, wo man schnell ist, bei einer Fuhre Holz, etc. für einen Bekannten!

gruß

__________________________
Gaggenau / Neuss / Forstern
 
Genau was Thorsten schreibt ist dann der Fall. Aber wenn du natürlich nur spazieren fahren willst und sonst keine anderen Tätigkeiten machst, kannst du ein H-Kennzeichen beantragen.

Gruss Klaus
 
Kenne auch einen Bekannten der die grüne Nr beibehalten hat , da er aber gewerbsmässig einen Brennholzhandel betreibt zahlt er trotzdem Steuer.

                                                                                           Harry
 
Okay, auch wenn das jetzt nicht direkt zum eigentlichen Thema passt:

1. Wie berechne ich die KfZ Steuer für einen Trekker wenn dieser nicht mit LOF zugelassen werden kann? Also klassische schwarze Nummer

2. Wenn ich einfach nur Brennholz aus dem Wald holen möchte, das Holz bzw. mit einem Hänger von A nach B fahre (Reisigplatz z.B.) dann würde doch theoretisch ein H Kennzeichen auch gehen, oder?
 
moin, 

sind hier immer noch so viele unwissende unterwegs???

Steuern für den Trecker werden nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Treckers berechnet. Für nicht LoF-Transporte muß der Anhänger zugelassen werden mit Steuer- und Versicherungspflicht sowie alle 2 Jahre Hauptuntersuchung

Kennzeichenfarbe ist erstmal zweitrangig,.es gibt aus verschiedenen Gründen viele mit grünem Kennzeichen die trotzdem ihr Fahrzeug versteuern müssen

Wenn das Fahrzeug grüne Nummer hat, trotzdem aus irgendwelchen Gründen besteuert wird und zu einem Zweck genutzt wird der nicht den Vorgaben zu LoF entspricht darf das Fahrzeug nicht mehr mit den Fahrerlaubnisklassen "L" bzw. "T" gefahren werden

mfG Heiko
 
724AS:

Wenn das Fahrzeug grüne Nummer hat, trotzdem aus irgendwelchen Gründen besteuert wird und zu einem Zweck genutzt wird der nicht den Vorgaben zu LoF entspricht darf das Fahrzeug nicht mehr mit den Fahrerlaubnisklassen "L" bzw. "T" gefahren werden

mfG Heiko
Diese Zweckbindung gilt aber nur ab einem gewissen Stichtag, wer noch den "alten" Führerschein vor 1999 erworben und hat umschreiben lassen, hat in der Regel L und T erhalten und in der Spalte dahinter gewisse Kennziffern.

Man kann auch hinter einem Fahrzeug mit schwarzem Kennzeichen einen nicht zugelassenen Anhänger mitführen, Bedingung ist, man ist gerade im Sinne von LoF unterwegs! Dies im Falle eines Falles dann glaubhaft beweisen können steht auf einem anderen Blatt
 
Case-5150:

724AS:

Wenn das Fahrzeug grüne Nummer hat, trotzdem aus irgendwelchen Gründen besteuert wird und zu einem Zweck genutzt wird der nicht den Vorgaben zu LoF entspricht darf das Fahrzeug nicht mehr mit den Fahrerlaubnisklassen "L" bzw. "T" gefahren werden

mfG Heiko
Diese Zweckbindung gilt aber nur ab einem gewissen Stichtag, wer noch den "alten" Führerschein vor 1999 erworben und hat umschreiben lassen, hat in der Regel L und T erhalten und in der Spalte dahinter gewisse Kennziffern.

Man kann auch hinter einem Fahrzeug mit schwarzem Kennzeichen einen nicht zugelassenen Anhänger mitführen, Bedingung ist, man ist gerade im Sinne von LoF unterwegs! Dies im Falle eines Falles dann glaubhaft beweisen können steht auf einem anderen Blatt

Hallo,

das ganze klappt nur bis 7.5 to. Beim Umschreiben muss man durch einen Landwirt nachweisen, dass man FS T braucht.

Mit schwarzem Kennzeichen und Folgeanhänger ist sehr schwierig. Du musst das ganze auch über die Schlepperversicherung abdecken können. 

Gruß
 
Hallo Leute,

ergänzend zu dem Betrag von "724AS" ( Heiko ), die HU ist ab 3,5 Tonnen ZGG jährlich fällig, bis 3,5 Tonnen alle 2 Jahre.

Habe meine beiden Anhänger deshalb auf 3,5 Tonnen abgelastet, die Kosten dann auch weniger KFZ - Steuer.

MfG der IHC-Fahrer59
 
Hallo

Hab auch anhänger mit schwarzer nummer mit 5.7t ist aber auf 40 kmh zugelassen und dann muss mann auch alle 2 jahre zum tüv.

Weil das mit dem ablasten so eine sache ist 3.5t minus eigenengewicht bist bei knapp 2 tonnen ist nicht wirklich viel und beim überladen sind die nicht zimperlich.

Mfg Timo
 
Timo22:

Hallo

Hab auch anhänger mit schwarzer nummer mit 5.7t ist aber auf 40 kmh zugelassen und dann muss mann auch alle 2 jahre zum tüv.

Weil das mit dem ablasten so eine sache ist 3.5t minus eigenengewicht bist bei knapp 2 tonnen ist nicht wirklich viel und beim überladen sind die nicht zimperlich.

Mfg Timo
moin Timo, genau sowas hat mir mein Kfz-Sachverständiger des Vertrauens auch gesagt wenn ich soweit bin und meinen Anhänger neu aufgebaut habe und diesen zulassen will soll ich zur Vollabnahme zum Ihm kommen

Begündung: der Anhänger ist ein Ldw. Anhänger und bleibt in den Papieren ein Ldw.Anhänger und diese sind bis 40 Km/H alle 2-Jahre fällig zur Hauptuntersuchung. Sonderprüfung wegen Druckluftbremsanlage ist ein anderes Thema

mfG Heiko
 
...bevor es jetzt zu kompliziert wird u. wir zu sehr ins Klein-Klein verfallen, sollten wir doch erstmal klären, wie alt der Kumpel vom Thomas ist, welche Fahrberechtigung er sein Eigen nennt u. wie groß u. schwer sein Schlepper überhaupt ist! Landwirtschaft hat er ja nun aufgegeben, somit fallen die spez. LoF-Bedingungen auch nicht mehr ins Gewicht!? Bleibt für mich nur noch schwarzes Kennz., H-Kennz., oder Brauchtumspflege (grün) übrig. Von einem Saisonkennzeichen gehe ich jetzt mal nicht aus...

Gruß

thorsten

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Gaggenau / Neuss / Forstern
 
Hallo Leute,

das scheint ja mal wieder jede Zulassungsstelle / TÜV - Stelle unterschiedlich zu handhaben.

Mir wurde das damit begründet, dass Anhänger über 3,5 t. jährlich zum TÜV müssen.

Meine Anhänger werden nicht mehr als landw. - Anhänger gesehen, sondern ganz normal als Anhänger mit offenem Kasten,

wie jeder andere PKW - Anhänger auch.

Höchstgeschwindigkeit laut Typ-Schild auf den Achsen = 20 KM/H.

Wie sehen die Herren in "Grün" das bei euch mit den 5,7tonnern mit dem Führerschein ?

MfG der IHC-Fahrer59 ( 644S-Fahrer )
 
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