Frage zu 733

Hubbel

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74939 Zuzenhausen
Hallo Leute

Ich hab mal ne Frage

Und zwar Ich will mir einen 733 kaufen. Darf ich den mit den Führerschein Klasse B fahren oder brauch ich da einen anderen

Gruß Hubbel
 
Wenn du einen alten hast (so vor 1999 gemacht) und den 7,5tonner noch fahren darfst, dann geht das sicherlich.

Ansonsten nur bis 3,5 Tonnen zgM.
 
Wenn der 733 mit höchstens 32 km/h eingetragen ist darfst du ihn fahren, da in Klasse B auch Klasse L mit drin ist... das heißt Trecker mit einer höchstgeschwindigkeit von 32 km/h mit anhänger darfst du nur 25 km/h und keine druckluftgebremsten anhänger

Mfg

Hendrik
 
Original-Beitrag von >D324 Power:

Wenn der 733 mit höchstens 32 km/h eingetragen ist darfst du ihn fahren, da in Klasse B auch Klasse L mit drin ist... das heißt Trecker mit einer höchstgeschwindigkeit von 32 km/h mit anhänger darfst du nur 25 km/h und keine druckluftgebremsten anhänger

Mfg

Hendrik

Warum keine Drucklufthänger?

Der Führerschein ist immer auf Geschwindigkeit und Gewicht bezogen.

Was spricht dann gegen eine DRULU Bremse?

Die gibt es auch an 6t Hänger schon
 
Original-Beitrag von jungbau:

Original-Beitrag von >D324 Power:

Wenn der 733 mit höchstens 32 km/h eingetragen ist darfst du ihn fahren, da in Klasse B auch Klasse L mit drin ist... das heißt Trecker mit einer höchstgeschwindigkeit von 32 km/h mit anhänger darfst du nur 25 km/h und keine druckluftgebremsten anhänger

Mfg

Hendrik

Warum keine Drucklufthänger?

Der Führerschein ist immer auf Geschwindigkeit und Gewicht bezogen.

Was spricht dann gegen eine DRULU Bremse?

Die gibt es auch an 6t Hänger schon

Hallo jungbau,

man darf mit der Klasse L keine luftdruckgebremsten hänger bewegen da man für die luftbremsanlage keine ausbildung bei der fahrschule hinterlegt hat so wie es bei Klasse T ist...ich weiß selber das es leider quatsch ist...ich darf mein 744 mit Klasse L bewegen troz Druckluftanlage...doch sobal ein tieflader ect. dahinte rist der mit luft gebremst wird ist es wieder fahren ohne führerschein...reinster führerscheindschungel..

Mfg

Hendrik
 
Hallo Hendrik (und natürlich auch alle anderen!),

lass Dir versichert sein, Du darfst mit Deinem 744 einen druckluftgebremsten Tieflader auch mit Klasse L fahren. Es gibt nur einige Bedingungen:

- nur für LoF-Zwecke (Beispiel: Du leihst Dir bei einem Baumaschinenverleih nen Bagger aus, um damit auf Deinem Acker nen Entwässerungsgraben zu ziehen und überführst diesen mit dem Tieflader)

- der Anhänger muss zulassungsfrei sein - also 25Km/h-Schild

- er darf nur mit 25 Km/h Höchstgeschwindigkeit gefahren werden, auch wenn das Zugfahrzeug schneller fahren kann

Mit der Führerscheinklasse hat die Drulu rein gar nichts zu tun, es gibt in Deutschland keine Führerscheinklasse, die es verbietet irgendeine Bremsart zu benutzen.

Laut Fahrschüler-Ausbildungsordnung müssen für die FS-Klasse L übrigens 12 Doppelstunden Grundstoff und (GANZ WICHTIG!) zwei Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff besucht werden. Und genau in diesem sollte der Fahrlehrer dann auch auf die Druckluftbremsanlage eingehen. Du hast also auch bei Klasse L eine Ausbildung in Sachen Druckluftbremsanlage /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif

Hoffe jetzt ist alles Klar!

MfG

Mario
 
Hallo,

habe mir meinen roten Lappen auf Karte umschreiben lassen und gleichzeitig die Klasse T beantragt. Gabs auch ohne Probleme. Habe zwar noch nie in meinem Leben auch nur eine Fahrstunde zu Luftdruck etc. erhalten darf aber jetzt alles was in der Landwirtschaft an Zugmaschinen eingesetzt wird bis zu 60 km/h bzw. Arbeitsmaschinen bis 40 km/h fahren. So entgeht man jeglichem Ärger mit der Rennaufsicht.
 
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