Frage zur H-Zulassung

Kyf MC Cormick

Aktives Mitglied
Registr.
30 November 2013
Beiträge
26
Ort
Oberheldrungen
Seit gegrüsst,

habe mir einen IHC 844 AS zugelegt und bin jetzt am überlegen ob ich ihn mit H-Zulassung anmelde um mir steuern zu sparen oder ob ich ihn mit normalen schwarzen kennzeichhen anmelde, was ja etwas teurer ist?

gibt es denn beim H-Kennzeichen Nutzungseinschränkungen ider kann ich den schlepper da genau so nutzen wie mit schwarzen?

vielleicht habt ihr da erfahrungen und könnt mir helfen?

grüsse Lukas
 
Hallo Lukas,

die einzige Einschränkung besteht darin, dass du ihn mit H-Kennzeichen nicht gewerblich nutzen darfst. Diese Aussage hatte ich seiner Zeit auf Anfrage von der Zulassungsstelle erhalten.

VG

Michael
 
Hallo,

H-Kennzeichen war noch nie beschränkt auf Aus- und -Bewegungsfahrten. Damit war die rote 07 gemeint. 

Die Aussage von der Zula ist auch falsch. Es gibt bspw. Möbelspeditionen, die einzelne historische LKW einsetzen. Kommt auf den Einzelfall an. Wenn Du den 844 im Alltagseinsatz mit H auf dem Hof verranzen willst, wäre es nur gerecht, wenn sie Dir auf die Füße treten. Wenn Du für Dich ab und zu ins Holz fährst, mähst, pflügst, weil es Dir Spaß macht mit dem "alten" Ding, dann wollen sie Dir nix böses. In den Versicherungsbedingungen werden fast immer weitere Fahrzeuge als Alltagsfahrzeuge gefordert, dazu Mindestalter (meist 23) und bei PKW bspw. km-Beschränkungen.

Das H ist für Fahrzeuge gedacht, die nicht mehr im Alltag genutzt werden.

Gruß

Michael
 
Hallo,

wenn wir von dem was dir Leute tun auf die Gesetzgebung schließen, wirds lustig werden.

Gruß

Michael
 
Von Gesetzgeber ist es bei H-Kennzeichen keine einschränkung der Nutzung.

Das Fahrzeug muß sich nur im entsprechenden Zustand befinden. Dieser wird bei jeder HU überprüft.

Es gibt aber viele Versicherungen die, bei H-Kennzeichen, nur Oldtimerfahrten usw. versichern.
 
Danke erstmal für die vielen Antworten.

Habe mal mit meinem Versicherungs Menschen Kontakt auf genommen.

Mal sehen was der so interessantes findet, Was bezahlt ihr denn versicherungsmässig so für nen traktor in der grösse dwr 844?

Also ich will ihn nicht verranzen lassen,er wird nach und nach aufgefrischt,soll mal so schau fahren mit mal me minna ziehen....pflügen...bisschen holz mit holen und Spaß haben halt
 
Denke bei einem schwarzen Kennzeichen auch an die richtige Fahrerlaubnisklasse !
 
Klasse l reicht  ja aus. Er fährt ja nur 30 und damit darf man ja solo 40 und mit hänger sowieso nur 25. Da sollte es ja keine Probleme geben.oder seh ich da was falsch? 
 
Die LW-Führerscheinklassen sind an die LoF-Tätigkeit gebunden:

Klasse L:ab 16 Jahre
direkter Erwerb
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.Für Spazierfahrten und andere Nutzungen sind die restlichen FS zuständig incl. z. B. deren Beschränkungen hinsichtlich Gewicht des Fahrzeuges und der Anhänger.GrußJörg
 
Nein, T ist auch LoF-gebunden....

Je nach Gewicht des Treckers und Anhängers B, BE, C1, C1E, C oder CE.

Holz für den Eigenbedarf ist auch keine Forstwirtschaft.

Gruß

Jörg
 
Naja was und wie darf ich da fahren?

Habe

A   B   BE   S   M   L

Also ich hatte mal nachgefragt bei der Fahrschule,ist aber schon ne weile her,da hatte ich das so in Erinnerung das ich bis 40 kmh alles fahren darf??? Und mit hänger 25
 
Ja, darfst du, aber nur für LoF-Zwecke.

Ansonsten greifen bei dir die Bestimmungen von BE.

Die Treckerfahrer, die bei unserem Lohnunternehmer mit den großen JD und Fendt Baugrubenaushub fahren,

brauchen und haben CE.

Gruß

Jörg
 
moin Lukas,

den 844AS darfst Du mit Deinen Führerscheinklassen leider nur für LoF-Zwecke fahren und das Strauchwerk aus dem Garten wegfahren oder Holz aus dem Wald holen gelten nicht als LoF-Zweck.

Um den 844AS legal außerhalb von LoF zu fahren benötigst Du mindestens C1

mfG Heiko
 
Stellt sich aber auch noch die frage wer festlegen will was genau lof ist?

Habe mal etwas im Internet rum gestöbert.und da kommt eigentlich immer zur sprache das das Gummi paragrafen sind die sich jeder auslegen kann wie er will. 

Aber das ich für so nen kleinen traktor nen lkw Führerschein brauche das habe ich nirgends gelesen.

Nur wenn man graösser oder schneller ist dann den Führerschein Klasse T 
 
Was hast der 844 für eine zulässige Gesamtmasse?

Wenn es mehr als 3,5t sind, braucht er mindestens C1. Das wurde schon geschrieben und ist richtig so.

Was eine Fahrschule, ein Polizist, der Lama-Händler etc. erzählen mag, ist völlig wurscht. Die zahlen Dir weder den Anwalt noch die Strafe.

Bis 3,5t kann er mit B fahren. Egal, wie schnell die Kiste läuft.

Falls er einen Anhänger dranhängen will, besteht weiterer gewichtsabhängiger Klärungsbedarf. 

Definitiv: Sein privater Spaß in Wald und Flur ist nicht lof! L und T fallen aus. Und die Rennleitung ist mittlerweile immer besser geschult. Ein Blick in die Papiere und ne Abfrage, ob hinter der Adresse ein lof-Betrieb steckt und schon gibts Erklärungsnöte. Man sollte nie drauf bauen, daß die anderen dümmer sind als man selber.

Gruß

Michael
 
Zurück
Oben Unten