Fragen zum TÜV und Zulassung

Bazer

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1. Unser IHC 553 hatte TÜV bis 2001, danach sind wir nie mehr zur Abnahme gewesen. was müsste jetzt mit dem gemacht werden? Eine einfache Abnahme oder gar eine Neuzulassung?

2. Hier im Forum gibt es ja einige Leute, die ihren Schlepper nur zum Holzen oder anderweitig privat nutzen, hat der dann eine grüne Nummer oder muss der eine schwarze haben?
 
Wenn der IHC noch angemeldet ist braucht er keine Neuabnahme, wenn er aber abgemeldet ist dann braucht er eine Neuabnahme. Und ne grüne Nummer bekommst du nur wenn du Land(glaube 2 Hektar) hast und in der Berufsgenossenschaft Mitglied bist. Bei uns im Saarland ist so. Wie das in anderen Bundesländern gehändelt wird weiß ich nicht.

MfG Klaus
 
Berufsgenossenschaft ist nicht relevant, es muß ein Landwírtschaftlicher Betrieb im Sinne der Landwirtschaftkammer sein.
 
Und wo haben die Lohnunternehmer alle ihre grünen Nummern her ?

Kenne da so manchen der kein Land hat
 
Hallo,

bei uns (Hessen) ist es so, das man entweder einen Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb haben muß, oder aber der Schlepper muß für Lohnarbeiten in einem Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt werden. Alles andere zählt nicht. Auch die Mitgliedschaft in der BG ist nicht zwingend.

Als Lohnunternehmer muß man aber eine Bescheinigung des (der) Betriebe beibringen in dem der Schlepper für Lohnarbeiten eingesetzt wird. Das ist besonders am Anfang kaum möglich. Welcher zukünftige "Kunde" stellt einem schon so eine Bescheinigung aus.

Auf jeden Fall ist es nicht mehr so einfach wie früher eine Grüne zu bekommen. Mittlerweile wird da schon heftig nachgefragt.

Gruß

Martin
 
bei uns mußt du Land haben! wieviel ist egal! mein Motorsägenhändler hat nen 1046 oder 55 weiß jetzt nicht sogenau! der hat nur 1 Hecktar! ich bzw meine Eltern haben 4! und in die BGS brauch ich nicht eintretten! darf mein Natürlich nur für Private Zwecke nutzen!für Geld bzw Lohnarbeiten dar ich nicht! was nätürlich keiner Kontrolieren könnte! kann ja immer für mich sein was ich fahre
 
Hallo die Steuerbefreiung gilt auch für Lohnarbeiten für Land- oder Forstwirtschaft

Siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__3.html

Problematischer sieht es bei den Leuten aus die ihren Schlepper tatsächlich nur zum Holz holen haben, ohne einen Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb zu betreiben.

Gruß Axel
 
Ich werde es auf jeden Fall versuchen eine Grüne zu bekommen.

Habe in meinem Gewerbeschein Landtechnisches Lohnunternehmen dazutragen lassen und werde versuchen dem Mann beim Finanzamt zu erklären das der Trend wieder zu kleinen Traktoren bei Lohnunternehmen geht.
 
Man kann, insofern der Schlepper min. 30 Jahre alt ist, ihn auch zur Bruachtumspflege anmelden. Dann läuft der auch Steuerfrei. Nur wie sich das verhält, wenn man damit Geld verdient kann ich nicht sagen.
 
meint ihr nicht die Größe des Schleppers ist egal?! in Schleswig Holstein sollen MAN Schlepper im Lohnbetrieb laufen! mit 4 und LKW 6 Zylinder Motore!bin der Meinung mal gehört zu haben 6 Stück soll der haben!
 
Hallo,

das Grüne Kennzeichen wirst Du problemlos bekommen, Du darfst dich natürlich nicht erwischen lassen wenn Du irgendwelche Arbeiten für Privatpersonen oder Gewebebetriebe ausführst, solltest Du ein Gewerbebetrieb angemeldet haben kann das Finanzamt evtl. auch über deine geschriebenen Rechnungen eine Steuerhinterziehung nachweisen.
 
Ein Lohnunternehmer zählt als Landwirtschaftlicher Betrieb, solange er arbeiten für Land und Forstwirtschaftliche Betriebe ausführt.

Anders sieht die sache mit biogas aus, hier ist eine schwarze nummer oder eine teilversteuerung nötig, da das nicht als Landwirtschaftlicher Betrieb zählt. Hier wird auch Klasse T beim Führerschein ungültig.

In unserer Ecke Rüsten Die Lohnunternehmer alle Schlepper mit Fahrtenschreiber nach, da fast die meisten schlepper schon 50 laufen.

Die sache das Lohnunternehmer noch mit grüner nummer fahren

wird sich schnell erledigt haben, da das mit den Gewerbefahrten wegen biogas kaum noch auseinanderzuhalten ist.

Überigens gilt das auch bei Nachbarschaftshilfe bei einer Biogasanlage.

Das sind gewerbefahrten und müssen versteuert werden!
 
Jungbau du sprichst mir aus der Sehle. Mittlerweile wird das Scharf kontrolliert.

Da ich Hauptberuflich in einem Erdbewegungsbetrieb Arbeite und wir mit unseren Lkw richtig Konkurenz bekommen durch Schlepper mit Kipper und GRÜNEN KENNZEICHEN kann ich das auch nur Begrüßen im Sinne der Arbeitsplatzerhaltung. Denn, als Unternehmer habe ich etliches an Auflagen und Vorschriften etc. Man denke nur an das Fahrpersonalgestz. Wenn ich stehtn muss und meine Pause machen muss, düst der Schlepper mit 40 km/h munter seine Runden und fährt so einiges mehr an Touren.

Anderseits ist es Verständlich, das man versucht, Leistungsfähige Schlepper noch mehr auszulasten.
 
Hallo

Die Grünen Schilder bekommst du in Hessen nur wenn du in der Landwirtschaft mindestens 1500 EUR Umsatz nachweisen kannst.Wie es in anderen Bundesländern ist weis ich nicht.

Mfg Sigi aus Hessen
 
So, nun soll es bald endlich zur Abnahme gehen. Aber ich hab noch so einige Bedenken:

Da immer der Gruppenschalthebel rausspringt hab ich da ne Feder mit Kabelbindern drangemacht, welche ich dann in dir Öse vom Absteller einhake. Sind solche Konstruktionen zulässig?

Die Vorderen Reifen sind nicht mehr die besten, nicht porös sondern ziemlich glatt gefahren. Man kann noch das Profil gut erkennen. Stört das vileicht den Prüfer?
 
Neuabnahme gibt es seit 1.3.2007 nicht mehr, kannst also eine normale HU machen. meiner war seit 96 abgemeldet und ist ohne mängel durchgekommen.

2tens. habe mir einen gewerbeschein als landtechnischer lohnunternehmer geholt, bin zur zulassungsstelle und habe gesagt grünes kennzeichen. habe meinen gewerbeschein zur sicherheit mitgehabt, hat den onkel aber nicht interessiert.er hat mir nur den antrag auf steuerbefreiung in die hand gedrückt.den habe ich mir mitgenommen, zuhause ausgefüllt und mit einer kopie des gewerbescheins ans finanzamt geschickt.2 wochen später kam die bestätigung das der antrag genehmigt ist.

gruß michael
 
Habe meinen Eicher nach 15 Jahren wieder angemeldet, war aber abgemeldet, das heißt, es muss eine Vollabnahme gemacht werden, auch großer Tüv genannt, dann kann man ihn wieder zulassen. Für grüne Nummer muss eine gewisse Landwirtschaftliche Grundfläche vorhanden sein, je nach Bundesland verschieden. Mit Schwarzer Nummer kannst du halt alles machen, Lohntransporte, Landwirtschaftliche Arbeiten und am Sonntag durch die Gegend fahren. Mit Grüner Nummer nur Landwirtschaftliche Arbeiten. Und mit einem H- Kennzeichen darftste gar nichts, da kannste durch die Gegend fahren, keine Transporte und keine Arbeiten auf dem Acker, fahrten zu Treffen und in die Werkstatt. Die Informationen sind Aktuell, habe vor gut fünf Monaten den Eicher von H-Kennzeichen auf Scharze Nummer umgemeldet. Und eine grüne Nummer zu bekommen ohne eigenen Grund z.B eine Wiese oder etwas Wald ist in Bayern ganz schwer. Hoffe ich konnte helfen.
 
So, nochmal.

Einen großen Tüv, Neuabnahme oder wie man es sonst nennen möchte ist seit dem 01.05.2007 nicht mehr erforderlich. Sie wird aber gerne noch vom Tüv gemacht bzw. Verkauft wenn ein unwissender Kunde meint das er diese Abnahme braucht.

Klar, kostet ja auch das doppelte.Selbst die Zulassungsstellen haben das zum Teil noch nicht mitbekommen.Eine ganz normale Hauptuntersuchung reicht also auch wenn das Fahrzeug, wie in meinem Fall seit 1996 Stillgelegt war.

2tens auch mit einem grünen Kennzeichen und Steuerbefreiung kann man alles machen, sollte man allerdings etwas ausserhalb der Land und Forstwirtschaft vorhaben reicht ein Anruf oder Fax an das zuständige Finanzamt mit dem hinweis das andere Transporte mit dem Fzg. gemacht werden sollen.

In diesem Fall müssen denn für den Zeitraum der nicht Land/Forstwirtschaftlichen Nutzung Kfz Steuern entrichtet werden.

Leider geht das aber nur Monatlich und nicht nur für die Tage an denen es wirklich erforderlich wäre. Wichtig ist auch in diesem Fall den Anruf bein Finanzamt vor Fahrtantritt zu tätigen.

So, macht was draus

Gruß Michael
 
Zu den Reifen: der Gesetzgeber schreibt 1,6mm Profiltiefe vor, und das gilt auch für Traktoren. Ob du dich mit deinem Traktor mangels ausreichend Profil auf einer feuchten Wiese schon bei 1 grad Steigung festfährst interessiert den Tüv nicht wirklich.

Deine Gruppenschalthebelkonstruktion dürfte den Prüfer auch nicht Interessieren, scheint mir nicht wirklich Sicherheitsrelevant.Die wenigsten Prüfer wissen was sie bei Traktoren prüfen sollen also beläuft es sich meist auf Ölverlust, Lenkungsspiel,Radlagerspiel vorne,Beleuchtung,Bremse/Handbremse,Reifengrößen,Fahrgestellnummer und vielleicht nochmal das Zugmaul und Scheibenwischer
 
Hey,

ich möchte demnäst einen 436 zulassen, der über 20 Jahre abgemeldet war.

Sicher, dass hier keine Vollabnahme nötig ist? Und wie ists eigentlich mit den Reflektoren an den Kotflügeln aus? Sind die pflicht?

Grüße,

Jens
 
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