Fremde Stromleitung auf eignem Grundstück / Grundbuch

Jogi633

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14827 Wiesenburg 50 Km südwestl. Berliner Ring
Hallo IHC Gemeinde ich habe ein Problem, welches ich auch schon in ein Anderes Forum gestellt habe.

evt könnt ihr mir ja helfen.

Folgende Sachlage :

Wir (meine Eltern) haben vor 10 Jahren ein Grundstück (Vierseitenhof) mit Garten in einem Dorf in Brandenburg gekauft. Letztes Jahr ist ein Nachbargrundstück (mit Scheune) das nur über einen Feldweg zu erreichen ist verkauft worden, und die Käufer wollen aus dieser Scheune ein Wohnhaus machen.
Durch das Grundstück meines Nachbar läuft die Wasserleitung, und durch unser Grundstück läuft die Stromleitung für die besagte Scheune. Diese Leitungen wurden Anfang der 90ér Jahre mit Genehmigung der damaligen Grundstücksbesitzen gelegt, ABER nie ins Grundbuch eingetragen.
Wir habe vor dem vorhandensein dieser Leitungen erst jetzt erfahren.

Die neuen Scheunenbesitzen sollen nun lt. Bauamt diese Leitungen in unsere Grundbücher eintragen lassen, weil sie sonst keine Baugenehmigung bekommen. Das wollen wir nicht !
Die Neuen wollen zu Einstand hier im Dorf notfalls auf Eintragung klagen.
Haben die Leute eine Chance, das der Eintrag in unsere Grundbücher gerichtlich erzwungen wird ??

Gruß brennholzfan
 
Hallo,

die Leitungen müssen nicht zwangsläufig im Grundbuch eingetragen sein, es kann auch sein die Leitungen im Baulastenverzeichniss eingetragen sind. Um in dem Fall Rechtssicherheit zu haben bleibt der Weg zum Notar unumgänglich. Alles andere kann sich nur um Spekulationen handeln.

Gruß

Oli
 
Hallo,

Baulast ist ein gutes Stichwort - sprich selbst das Bauamt an - die sind verpflichtet dich von Amts wegen kostenlos zu beraten...

In NRW gibt‘s unter www.justiz.nrw.de nen Flyer "Was Sie über das Grundbuch wissen sollten" - der ist ganz informativ und gilt vom Inhalt eigentlich bundesweit

Manche Bauaufsichten wollen nen Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis vom Übernehmenden (Nachbarn), wenn ne Baulast eingetragen werden soll.

Was genau in der Brandenburger Bauordnung drinsteht kann ich Dir nicht sagen - ich kenne nur die betreffenden §§ in NRW (Baurecht ist Ordnungsrecht ergo Ländersache).

Beste Grüße von der Weser
633fritz
 
Hallo

Ich würde nichts eintragen lassen in mein Grundbuch !
Wenn die Nachbarn klagen wollen dann müssen sie die Komune oder den Strom und Wasserversorger verklagen, da sie Anspruch auf eine Wasserleitung und Strom haben und das scheinbar nicht selbst bezahlen wollen.
Der normalste Weg wäre sie würden über ihre Zufahrt (hier Feldweg) ihre Strom und Wasseranschlüsse verlegen, das allerdings kostet Geld, (dem Nachbarn sein Geld)

Frank

P.S. Die Iddee ist aber schon frech, ich verklage jetzt meinen Nachbarn, daß ich meinen IHC bei ihm in die Garage stellen darf, da sein Vorgänger mir das irgendwann mal, mündlich erlaubt hat. /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif
 
@ IHC Takar

genauso sehe ich das auch.
Werde mal Abwarten was da kommt, mein Stamtischfreund (und Jagdkollege vom ebenfalls betroffenen Nachbarn) ist Anwalt aus Potsdamm, das wird dann bestimmt nicht so teuer.
Und sollten die Neuen wirklich klagen, freut sich die Bauaufsicht bestimmt darüber das die schon schwarz angefangen haben zu bauen. Ein Giebelabriss und eine Fundamenterneuerung ist bestimmt keine Reparatur. Und ihre Regenrinnen haben sie auch illegal über ca 50-60 Meter zum Feldweg gelegt.
Bisher hat mich das nicht interessiert, will ja niemanden an[BAD]en, und nur meine Ruhe. Aber wenn der will, wird seine Baugenehmigung bestimmt sehr lange dauern, wenn er erstmal ein Baustopp ung eine Rückbau-Aufforderung bekommen hat. Der weiß glaube ich nicht auf was er sich einlässt, und mit wem er sich da anlegt. Mir wäre es viel viel lieber, wenn der seine Baugenehmigung auch so bekommt, und mich in Ruhe lässt. Wenn er mich unter Druck setzt kann ich aber bissig werden.

Gruß jogi633
 
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