Frontlader nachrüsten, was dann ????

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Moin

Eine Frage habe Ich zum Thema Frontlader nachrüsten.

Muß Der Frontlader eingetragen werden oder muß bei der Versicherung noch etwas angegeben werden ??

Vielleicht eine Blöde Frage an Euch, aber ich habe nun einmal keine Ahnung von der Materie.

Gruß Sven
 
Hallo,  

meines Wissens nach gilt ein frontlader als anbaugeraet und muss nicht eingetragen werden. 

Kannst also bedenkenlos anbauen. 

Gruß Benjamin
 
Alles was dauerhaft am Fahrzeug befestigt wird, und das Leergewicht erhöht muss eingetragen werden. Bei einigen Herstellern (z.B. John Deere) ist es (z.B. Frontladeranbauteile) von Werk aus schon eingetragen.

Verl. d. BMVBW Merkblatt für Anbaugeräte
 
Hallo,

das der Frontlader eingetragen werden muss habe ich jetzt auch noch nie gehört bzw. gesehen. Das würde mich aber mal interessieren!

Kann nicht jemand der einen Frontlader eingetragen hat mal seinen Fahrzeugschein einscannen und hier Einfügen? Dann wüsste man es sicher.

Gruß
 
Moin Moin

Danke für die Infos.

Anscheinend gehen die Meinungen bei dem Thema aber doch sehr auseinander.

Gruß Sven
 
Hallo,

ich habe an meinem 423er den Frontlader anmontiert ohne TÜV abnahme.

Da habe ich mir keine Gedanken gemacht.

Den TÜV hat es auch nicht interessiert.

Vielleicht bei den neuen Schleppern?Der 724er ist ja auch ne alte Kiste.

Der Messerbalken und das Dach sind ja auch nicht eingetragen und die erhöhen das Leergewicht ja auch.

 

Gruß Ralf
 
Hallo,

ich habe schon einige neue Schlepper gekauft und da waren die Frontlader oder Fronthydraulik nie in den Papieren eingetragen.

Ist für mich auch völlig neu, dass so etwas eingetragen werden muss.

MfG Jürgen
 
Moin

Ich werde mich jetzt auch nicht verrückt machen wegen der Geschichte.

Mittwoch schließt mein Lama-Schlosser mir die Hydraulikleitungen an.

Die Konsolen werden natürlich dauerhaft angebaut bleiben, die Schwinge wird aber wohl auch nur dran kommen wenn Sie gebraucht wird.

Sollte der Tüv beim nächsten mal fragen weiß Ich von Nix.

Ich glaube auch nicht das die Polizei einen Durchblick zu diesem Thema hat.

Das einzige interessante wäre die Versicherungstechnische Frage. Nicht das das einmal in die Hose geht.

Das werde ich einfach bei gelegenheit einfach hinterfragen.

Gruß Sven
 
Das einzige was dir evtl ein Problem bereiten könnte wäre, wenn dir die Frontladerkonsolen die Fahrgestellnummer verdeckn würden. Dann müsste diese umgeschlagen werden, was widerum im Brief vermerkt werden muss.

 
 
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