Führerschein bei schwarzer Nummer

D-432

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Ich hab mich heute wegen einer Schlepperversicherung schlau gemacht.
Welchen Führerschein brauch ich wenn ich meinen Schlepper auf schwarze Nummer anmelde? Normal ist T nur für grüne Nummer. Wie ist es mit L? Ich habe beide und der 624 ist auf 30oder 32km/h eingetragen.
Wer kennt sich damit aus?
Grüße Martin
 
Hallo,

ich habe im letzten Jahr den T gemacht, und was mir gesagt wurde, ist, dass die Kennzeichenfarbe erstmal total egal ist. Die Führerscheinklassen L & T sind auf land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (LoF) beschränkt, dh. du darfst den Trecker für die Landwirtschaft nutzen oder Holz mit fahren, aber nicht zum Spaß durch die Gegend.

Ich fahre viel mit einem Trecker mit schwarzem Kennzeichen, bisher hat es noch keinen interessiert wozu.

Gruß Julian
 
hallo,
das der T Führerschein nur für die grüne Nummer geltend ist habe ich noch nie gehört.Es kann natürlich sein,dass es so ist,aber dann ist diese Regelung in der Landwirtschafts und Oldtimerszene mehr als unbekannt.Ich habe meinen 1246 auf auf schwarzer Nummer laufen und wurde schon mal von der Polizei angehalten als ich noch nur den T Schein hatte.Zu nem falschen Führerschein haben sie allerdings nichts gesagt.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
mfg David
 
Ich darf zB keinen Schlepper mit schwarzer Nummer fahren, da diese gewerblich sind und den Lkw Führerschein erfordern. Wenn der gleiche Schlepper grüne Nummer hat darf ich den fahren.
Ich weis nur nicht genau wie es aussieht, wenn der Schlepper maximal 32km/h fährt.
Jetzt hab ich aber noch eine Option, wobei ich die erst mal genau überprüfen muss.
Und zwar:
Ich melde den 624 auf Grüne Nummer an und zahle trotzdem Steuer, weil ich für mich selber keine Steuerbefreiung bekomme. Das würde auch bedeuten, dass ich keine 90eu Versicherung bezahlen muss anstatt 220eu.
Das Führerschein und Zulassungssystem ist doch wohl mal total was für´n _____
Grüße Martin
 
Hallo,

Schwarze Nummer heißt doch nicht unbedingt das der Schlepper gewerblich eingesetzt wird, Privatleute ohne Landwirtschaft müssen wenn sie ein Schlepper besitzen auch auf schwarz anmelden oder irre ich mich da?

Gruß Kevin
 
Nabend,

wieso sind Schlepper mit schwarzer Nummer gewerblich? Meiner hat ne schwarze Nummer, da ich ihn ganz Normal angemeldet habe, also nicht auf Land- oder Forstwirtschaft. Als Beispiel: Wenn man Ackerland hat und dieses bewirtschaftet mit Kartoffel, Weizen, Rüben usw. und das ganze für den Eigenen Verbrauch ist -> schwarze Nummer, folglich u.a. nur zugelassene Anhänger ziehen.
Bewirtschaftet man diese Fläche allerdings mit dem Ziel Gewinn zu erwirtschaften betreibt man fürs Finanzamt eine Landwirtschaft -> grüne Nummer, keine Steuer

Die Zulassungstelle interessiert das erst mal gar nicht, wenn dene sagst willst grüne Nummer bekommst die ... Finanzamt prüft allerdings das ganze und wenn Kriterien (u.a. Größe der bewirtschafteten Fläche) nicht zutreffend sind, darfst neue Schilder machen lasse. Aaaaber ein Bekannter von uns hat das ganze gemacht und hat die grünen Nummern immernoch bezahlt aber die Steuern (hat sich mit FA geeinigt), klappt aber wahrscheinlich nicht immer je nach Sachbearbeiter/in .... hatte darüber Ellenlange diskusion mit dem FA.

Führerscheinklasse L ist rein Land-/Forstwirtschaftlich nur bis 32km/h bzw mit Anhänger nur bis 25km/h

LKW Führerschein ist nicht erforderlich.

Führerschein und Zulassungssystem ist eigentlich ganz einfach nur sehr Umfangreich. Die Leute bei der Führerschein-/ Zulassungsstelle und Finanzamt geben aber ganz gut Auskunft.

Gruß
Manuel
 
Also wenn Du nur L hättest darfst Du nur Schlepper/Zugmaschinen mit grüner Nummer bis 32km/h fahren bzw. mit Anhänger bis 25km/h. Da Du aber noch T hast, darfst Du das ganze bis 40km/h fahren ab einem Alter (Fahrer) von 18 Jahren darfst bis 60km/h fahren. Auch hier grünes Nummernschild erforderlich.
Wenn noch Klasse B hast darfst mit schwarzer Nummer fahren bis 32km/h (mit Anhänger 25) auch mit schwarzer Nummer.

Zgg sind 40t

Gruß
Manuel
 
Momentmal,
ich kapier das auch alles nicht !

Ich habe T Führerschein.

Welchen Führerschein brauche ich denn um einen Traktor zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken zu bewegen ?

Beispiel : IHC 423 Grün angemeldet. Tour nach Nordhorn wird für eine Zeit auf Schwarz umgemeldet. Um das alles Legal zu führen brauche ich ja aber einen anderen Führerschein als den T. Ist ja schließlich nicht landwirtschaftlich.

Welche Klasse brauch ich dann also ? B ? C ?
 
So steht es lt. Gesetzgeber Straßenverkehrsordnung geschrieben:
Regelung hat nichts mit Nummernschild grün oder schwarz zu tun!
Das ist nur maßgebend für die Steuerpflicht.
Grün nur für Land- und Forstwirtschaft im eigenen Werkverkehr oder
Gewerbe. Mit schwarzem Schild kann man immer und überall fahren.

Wer also Führerschein B hat, hat automatisch L und das bedeutet:
Zusatzinfo zur Klasse B:
Die Klasse B beinhaltet die Klassen M, S und L, dass Mindestalter ist 18 Jahre.

Führerscheinklasse: Klasse L
Fahrzeugtyp:
Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH
Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger

Wer Prüfung T hat, kann zusätzlich fahren:
Führerscheinklasse: Klasse T
Fahrzeugtyp:
Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

Gruß vom Berg!
 
Ganz sicher ist sich hier aber anscheinen keiner.
Ich versuche jetzt irgendwie auf grüne Nummer zu kommen. Das ist auch einfacher mit Anhängern usw. Außerdem bedeutend billiger.
Uns wurde ausdrücklich gesagt, Landmaschinen auf grüne Nummer mit T fahren ja. Bei schwarzer Nummer nein wegen Gewerblich.
Der Versicherungsmarkler kam auf einmal mit der Frage an und er war sich auch nicht sicher, wobei er ansonsten einen sehr guten und fähigen Eindruck macht.
Es geht ja auch darum, wenn es da irgendwo Klauseln gibt, die keiner so recht kennt und was passiert. Ich denke das keiner Lust auf fahren ohne Fahrerlaubnis hat.
Vielleicht ist die Problematik etwas deutlicher geworden.
Grüße Martin
 
Hm also ich habe meinen auch mit schwarzen Nummern angemeldet da ich nur Holz mache und keine Landwirtschaft besitze.

Habe den Führerschein der Klasse BE also normal. Und ich fahre trotzdem meine Anhänger.

Sprich mein 523 mit 2 Anhängern hinten dran, bisher hat sich noch nie jemand dafür interessiert. Und da mein Schlepper nicht schneller wie 21 fährt und die Anhänger ein 20 kmh Schild drauf haben gehe ich auch nicht davon aus jemals Probleme zu bekommen.

Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen da etwas mehr durch zu blicken.

Und solange der Schlepper nicht schneller wie 31 kmh fährt ist ein normaler Autoführerschein ausreichend.

Zum Gewicht habe ich noch eine frage.
Und zwar wenn der Schlepper nicht schneller wie 31 kmh fahren kann darf ich doch jede beliebige Größe fahren oder?

wenn ich falsch liege sagts mir

gruß alex
 
Nummer hat nur mit der Steuer zu tun.
Mal ein Beispiel zu grüner Nummer:
Du hast den Traktor mit grüner Nummer angemeldet und bist kein
Land- oder Forstwirt. (Nicht erlaubt wegen Steuerbefreiung).
Du fährst mit Anhänger und holst damit Gartenbänke und Tische
für eine Gartenparty. Diese Fahrt ist z.B. mit grüner Nummer nicht
zulässig und könnte von der Polizei mit Bußgeld bestraft werden.
Mit schwarzer Nummer bist du da auch legal unterwegs!
Gruß vom Berg!
 
Servus beinand,

wie immer: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.

Fahrerlaubnisklassen sind in § 5 FeV eingeteilt. Klasse T beinhaltet Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max 60km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max 40km/h die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und auch eingesetzt werden.

Diese Zwecke sind in Absatz V abschließend geregelt. Den exakten Text kann man sich bei Bedarf im Internet googeln. Hier nur kurz:

1 Eigentlicher landwirtschaftlicher Betrieb
2 Park Garten Böschungs und Friedhofspflege incl. Winterdienst
3 landwirtschaftlicher Nebenerwerb und landwirtschaftliche Nachbarschaftshilfe
4 landwirtschaftliche Lohnunternehmen und Maschinenbetriebe
5 Unternehmen die der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft dienen
6 Reparatur, Wartung und Service der Fahrzeuge unter 1 - 5

Ich denke vor allem unter Punkt zwei lässt sich eine Menge unterbringen.

Klasse L verhält sich genau so, bis auf die Beschränkung mit 32 km/h.

Noch zur Klarstellung: Die Farbe des Kennzeichens interessiert in diesem Zusammenhang nicht. Die Prüfung der Fahrerlaubnis kann zu einem völlig anderen Ergebnis führen als die Steuerprüfung.

Erfahrungsgemäß gibt es in diesem Bereich kaum Probleme, höchstens man erzählt bei einer evtl. Kontrolle totalen Käse wie z. B.: Ich habe mir diesen Traktor gekauft um bei meinem Hausbau die Ziegel billig zu transportieren. Mit der Ansage, daß man die Ziegel für einen befreundeten Landwirt holt, der seine Scheune baut ist man wieder fein raus.

Ich hoffe ich konnte zur Klarstellung beitragen.

Klaus
 
Servus beinand,

Jetzt muß ich noch was zur eigentlichen Fragestellung dazusagen:

Wesentlich ist welche Fahrerlaubnisklasse man besitzt B oder die alte drei.

Die Dreier reicht bis zum zgg von 7,5 t. Da bringt man ja schon mal die meisten Schlepper unter. Schwierig wirds jetzt mit den Anhängern. Allemal reicht der Dreier für Einachsanhänger (Tandem bis zum Achsabstand von max 99 cm). Hier keine lof Bindung

Mit einem üblichen landwirtschaftlichen Zweiachser bildet man dann einen Zug mit mehr als drei Achsen und braucht dementsprechend die Klasse Zwei. Um die Verwirrung komplett zu machen bildet aber ein landwirtschaftlicher Anhänger der im landwirtschaftlichen Rahmen eingesetzt wird (siehe obiger Beitrag) aufgrund seiner Zulassungsfreiheit keinen Zug mit mehr als drei Achsen und der Dreier recht demnach.

Außerdem beinhaltet die Klasse Drei die Klasse 5, die für alle Zugmaschinen bis 25 km/h gilt.(Dank Ausnahmeverordnung bis 32 km/h) Eine Gewichtsbeschränkung findet nicht statt, ebenso keine lof Bindung. Für die Hänger gilt wieder die lof Zweckbindung.

Anders verhält es sich mit Klasse B:

Hier ist die Zugmaschine auf 3,5 t zgg begrenzt, der Anhänger auf 750 kg oder ein zgg des Anhängers von nicht höher als die Leermasse des Zugfahrzeugs und alles zusammen nicht mehr als 3,5 t. Mit Zusatzklasse E kann man verschiedenste Anhänger bis zu 12 t dranhängen, sofern die Anhängelast ausreicht. Eine lof Bindung ist nicht erforderlich.

So, jetzt glaub ich hab ich alles angesprochen. Wenn noch eine spezielle Frage besteht kann mir ja einer mailen.

Gruß

Klaus
 
Also heißt das in meinem Fall,
brauche ich den B Führerschein um meinen 423 (unter 3,5T) zu nicht LOF Zwecken zu bewegen ?
 
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