Führerschein neu beantragt, bei L fehlt Schlüsselzahl 174!

Case Mueller

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Hallo,

da meine Führerschein Plaste porös wurde und sich in Teilen in der Börse schlecht sortieren ließ, habe ich eine neue Plaste Karte fertigen lassen.

Beim sondieren und kontrollieren der neuen Karte, ist mir aufgefallen, das unter L die Schlüsselzahl 174 fehlt.

Die Dame sagte, " Das ist jetzt so, da wird nichts mehr eingetragen!"

Ich habe meine porösen Stücke erst Mal wieder mitgenommen und das dubiose neue Plaste bis zur Klärung liegen lassen.

Kann jemand dazu etwas sagen?

So weit ich mich durchtelefonieren konnte, gibt es weiterhin die Schlüsselnummer 174 und diese ist auch gültig.

Die 174 ist ja nicht ganz unwichtig...

Hatte den Rosa Schein, 1999 die Karte bekommen wegen Motorrad Fimmel.

Ansonnsten muss ich zum Anwalt oder Fahrschule oder anderes Amt...

Viele Grüße Mathias
 
Moin Mathias;

Das ist schon etwas seltsam mit der Schlüsselzahl 174. Die bezieht sich auf die Fahrerlaubnisklasse (FE) "L".

Klasse "L" gültig zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 Km/h, auch mit Einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,00 Meter voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Km/h geführt werden.

Gruß Zackie
 
Guten Morgen,

das ist nicht nur seltsam sondern wichtig.

Hatte gestern mit meinem Vater telefoniert, dieser war Fahrschullehrer bis 2000, ist aber nicht mehr Neuzeit informiert.

Dieser sagte mir mit dem Rosa Lappen gab es keine LoF Bindung, man durfte also Zugmaschinen auch 

außerhalb der LoF fahren.

Dies ist mit dem Eintrag der 174 in der L jedoch möglich.

Dort steht "berechtigt auch" nicht jedoch LoF Bindung.

Das müsste man Mal festigen und jemand finden der es bestätigen kann.

Die Damen der Führerscheinstelle können es jedenfalls nicht, was schon traurig ist.

Habe noch etwas im Netz gelesen und folgendes gefunden, leider steht auch im Netz viel Müll.

Ingteressant der letzte Beitrag im Link:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Fuehrerschein-Klasse-L-mit-Schluessel-174--f316094.html

Viele Grüße Mathias
 
Hallo Mathias,

habe hier auch was gefunden...guck

Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; die Zweckbindung entfällt bei Fahrberechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich gemacht wird.

Grüße aus dem Rheinkreis Neuss

Die Schmiede der einzig wahren IH-Schlepper

🔥 Hermann🔥
 
Hallo,

habe Heute beim Landrat Telefonterror betrieben und freundliche Mails verteilt.

Gerade Mail erhalten, Fehler einer Angestellten im Amt für die Fahrplaste.

Ich bekomme einen Aufkleber mit der 174 draufgepappt und soll zufrieden sein.

Geantwortet habe ich, das ich dies als Mangel ansehe und einen neuen haben möchte, wenn die Behörde geschlampt hat.

Antwort steht noch aus...

Viele Grüße Mathias
 
Case Mueller:

Hallo,

habe Heute beim Landrat Telefonterror betrieben und freundliche Mails verteilt.

Gerade Mail erhalten, Fehler einer Angestellten im Amt für die Fahrplaste.

Ich bekomme einen Aufkleber mit der 174 draufgepappt und soll zufrieden sein.

Geantwortet habe ich, das ich dies als Mangel ansehe und einen neuen haben möchte, wenn die Behörde geschlampt hat.

Antwort steht noch aus...

Viele Grüße Mathias
moin Mathias, 

in Deinem Fall würde ich genauso handeln und vom Amt eine korrekte Nachbesserung verlangen.

Denn wenn da hinten ein Aufkleber drauf kommt ist der in kurzer Zeit unleserlich und wenn Du Pech hast wird das auch noch nicht mal in Deiner Führerscheinakte vermerkt und die Schlüsselzahl ist unwiederbringlich verloren.

Gruß Heiko 
 
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