>Egal wie es greift, gekauft wie gesehen hat Interpretationsspielraum,
Es enhält nach der Rechtssprechung des BGH, die ich aufgeführt habe nur wenig Interpretationsspielraum.
>wenn der Käufer Mängel verschweigt handelt er "Arglistig",
Gemeint ist der Verkäufer.
Nein! Nur wenn der Mangel versteckt ist (dh. nach Prüfung nicht vollkommen offensichtlich zu Tage tritt) und wenn er den Mangel beim Verkauf auch kennt. Arglist setzt vorraus, dass der Verkäufer den Mangel kennt, siehe §444 BGB. Ich habe extra die Paragrafen dazugeschrieben, damit man das selbst nachschlagen kann.
§444 BGB Rn 11, Palandt Kommentar:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?site=palandt
"Verschweigen des Mangels durch aktives Tun oder Unterlassen eines Hinweises auf den vorhandenen Mangel. Das muss arglistig geschehen und stezt Kenntnis des Mangels voraus."
>dann reden wir nicht mehr von Gewährleistung oder Garantie, oder Rücknahme, das ist nach dem Fesetz ein sauberer Betrug, der kein Kavaliersdelikt ist sondern eine Strafbare Handlung!
Ob es eine strafbare Handlung vorliegt wäre dann gemäß §263 StGB Betrug zu beurteilen. Das muß nicht in jedem Fall so sein.
Das hilft aber alles nichts denn erstens muß im vorliegenden Fall dem Verkäufer bewiesen werden, dass er den Mangel kannte.
Desweiteren müßte bewiesen werden, dass der Mangel von der üblichen Beschaffenheit eines solchen Gegenstandes abweicht. Für eine Betrugsabsicht müßte zusätzlich noch bewiesen werden, dass der Verkäufer wußte, dass ein solcher Mangel von der üblichen Beschaffenheit abweicht.
Wenn Sie nämlich in §263 StGB schauen, dann werden Sie feststellen, dass die "Absicht" vorhanden sein muß jemanden betrügen zu wollen.
Dass die Praxis völlig krank ist und die Justiz einen Behindertenausweis braucht, dass weiß ich selbst. Für meine Internetseiten bin ich von daher Deutschlandweit in der Justiz berühmt, wobei man mich als Justizkritiker bisher mit weit über 100 Beleidigungsanzeigen, Beleidigungsstrafanträgen, Unterlassungsverfahren, psychologischen Untersuchungsanträgen (Das rechtliche und vorstehende bisher zu 100% erfolglos) oder auch direkt gegen mich vorgegangen ist, so dass ich mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus eingeliefert werden mußte (also mal mit Erfolg aber ich lebe noch) usw.:
http://justiz.ju.funpic.de/juristenzitate.htm
(man muß es halt öfter probieren, weil der Server des webhosters Probleme macht).
Ähnlich wie bei Dr. Brosa bei dem man 4 mal nachts die Haustür hat einschlagen lassen oder
Christian Schäffer hat sich umgebracht, Ersatztodesstrafe der deutschen Justiz, 08.04.2009 usw. usw. (100 Menschen sterben jedes Jahr in deutschen Gefängnissen und 4000 sitzen auch als politisch gefangene zu jeder Zeit unschuldig dort.)
Ich beschrieb aber wie es dem Gesetz und der Rechtssprechung nach aussieht und von daher hat der Käufer grundsätzlich rechtlich bessere Chancen und nur die Beweislage ist für ihn etwas schwer.
Die Beweislastprobleme bekunden sich in der Justiz aber auch häufig in Krankheit:
Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 54 "Es ist egal, ob ich Recht habe. Der Jurist Christoph Arnold erklärt den täglichen Betrug vor Gericht und wie Rechtsirrtümer Anwälte reich machen."
"Ich wäre sicherlich ein schlechter Anwalt, würde ich nicht in jedem Fall versuchen, mein Recht zu bekommen. Dabei spielt es heutzutage kaum noch ein Rolle, ob ich tatsächlich im Recht bin. ...Das Recht ist eine dehnbare Formel, ein abstrakter Begriff, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Im Prozess geht es um das, was ich beweisen kann und was nicht. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen. "
Weil aber die Justiz vollkommen krank ist und Geld aufsaugt habe geschrieben, dass man eine Einigung anstreben sollte.