Gesetzeslage Warnblicker und Bremslicht

Schmied Keitel

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4 Dezember 2008
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31162 Bad Salzdetfurth
hallo Leute,

ich habe heute angefangen neue Leuchten an meinen 439 zu bauen. Mir ist heute mal wieder bewusst geworden, das mein D439 weder Bremslicht noch Warnblinker hat. Wenn ich mich recht erinnere sind Ackerschlepper und Baumaschinen bis 20km/h und Erstzulassung bis 1988 von der Bremslichtpflicht befreit. Aber wie ist das mit einem Warnblinker? Gibt es da auch eine Außnahme?

gruss Mark
 
Hallo,

meiner Meinung nach braucht man bis 25Km/h kein Bremslicht.

Mein 433 Bj. 75 hat nämlich keins und ist mit 25 Km/h eingetrahgen.

Und ich habe bisher immer ohne Probleme TÜV bekommen.

Grüße

Benni
 
Hallo, habe ich mir schon fast so gedacht. Also Bremslicht brauche ich bei 18,8 km/h auf keinen Fall, und Warnblinker werde ich nachrüsten. Habe mal nach Schalplänen zu Nachrüsten gegoogelt, kann so schlimm nicht sein. Bremmslicht wäre auch nicht schlimm, aber ich möchte keine anderen Lampen verwenden, soll original bleiben. Vielleicht rüste ich das so um, das es kombiniert mit den Blinkern funktioniert, also gelbes Bremslicht, das gab es früher sowieso eine Zeit lang. Obwohl in der heutigen Zeit ist ja 18,8 km/h eigentlich schon fast wie stehen, wer dir da hinten rein fährt, dem hätte das Bremslicht wohl auch nicht mehr abgehalten.......
 
Wenn, Bremslicht, dann richtig! Habe damals, bei meinen Bruder seinen 624, Bremslicht nachgerüstet und die Lampen, von 946, verwendet. Die originalen Lampen von 624 kannste vergessen.
 
Jo, mein TÜV hatauf Spiegel penetrant drauf gestanden - musste ich nachrüsten und Nachprüfung!

Gruß

RAlf
 
Das ist nicht nur Höchstgeschwindigkeits- sondern auch Baujahrabhängig. Wobei mit Baujahr das Erstzulassungsdatum gemeint ist.

Wobei eine Warnblinkanlage immer (nachgerüstet) vorhanden sein muss.

Details dazu weis der TÜV oder hat hier jemand ‘ne Übersicht?

Gruß

Klaus
 
§56 STZVO . Rückspiegel sind nicht erforderlich an mehrspurigen KFZ mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit(bbH) von nicht mehr als 25 Km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von Anhängern, selbst wenn diese beladen sind, nach rückwärts Sicht bieten.

Lof Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 30 Km/h benötigen mindestens einen Außenspiegel an der linken Seite. Beträgt die bbH mehr als 30 Km/h, so sind ein Außenspiegel und ein Innenspiegel erforderlich. Bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, z. B. durch Anhänger, ist zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite erforderlich. Verstellbare Spiegel sind zu empfehlen.

Gruß Zackie
 
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