Gründung Traktorverein

TK1975

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2 Januar 2011
Beiträge
317
Ort
56462 Höhn
Hallo

Wir sind in der Planung einen Traktorverein in unserem Ort zu gründen.

Wir sind momentan mit ca. 10-11 Personen die daran Interesse hätten.

Hat jemand eine Ahnung wie so etwas geht  oder wo man sich befragen kann

und was Kostet so eine Gründung?

Gruß

Thorsten
 
Ich glaub da muss mann zum Amtsgericht.

Der Verein soll ja eingetrgen sein. Es sind aber einige Auflagen: Vorsitzender, Stellvertreter, Schriftführer, Kassenward sind zu wählen, warscheinlich mit Besuch vom Amt bei den ersten Versammlungen usw.

Irgentwie gabs da sogar Geld von der Gemeine !?

War auch mal bei der Gründung eines Vereins insulviert is aber schon 15 Jahre her.

Aber ihr habt ja nichts zu verlieren, einfach nachfragen.

Viele Grüße Henry
 
Warum muss es denn ein Verein sein ? Wir haben hier einen "Club" nennt sich also nur "Traktorfreunde Hö****", wir treffen uns 1 mal in de woche zum stammtisch ham 1 mal ihm jahr ein kleines treffen usw

Dazu muss man doch kein Verein sein ?

mfg Christopher
 
Hallo

Danke für die Antworten.

Ich werd mich in den nächsten tagen mal am Amtsgericht schlau machen.

Das mit dem Nicht eingetragenem Verein hatten wir auch schon mal überlegt.

Müssen mal sehn wie aufwendig das ganze beim Amtsgericht ist.

Sobald ich da was in erfahrung gebracht hab meld ich mich.

Gruß

Thorsten
 
Wir  sind beim GrvM auch 10 Leute und haben auch schon über einen e.V. nachgedacht weil wir glaubten es sei dann einfacher zB das Oldtimertreffen im August genehmigt zu bekommen. Als wir dann wegen dem Treffen am Rathaus waren, waren die sofort begeistert von dem was wir vor hatten und unterstützen uns mit allen Mitteln, Schankgehmigung, Verkehrsumleitung, Straßensperren, überhaupt kein Problem. Es reicht wenn man  einfach ein loser Zusammenschluss von mehreren Leuten ist. Ein eingetragener Verein ist für ein Paar Treckerfreunde kein Muss. Auflagen wären wie oben schon genannt, 1. und 2. Vorstizenen, Beisitzer, Kassenwart und Kassenprüfer, mindestens eine Versammlung im Monat und der eV sollte einen gemeinnützigen Hintergrund haben.

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mfG Benedikt, Kassenwart des GrvM
www.GRVM.de.ms
 
NA ja, weil du aus dem gleichen Kreis kommst wie ich, kann ich dir sagen das Strassensperren nur Verwaltungshoheiten des Kreises sind und ob die sowas mitmachen ist schon manchmal Glücksache!

 
 
Wir die Koim-briada haben auch schon darüber nachgedacht uns einzutragen. Kann man irgendwie belangt werden wenn man sich als "Verein" ausgibt?
 
Hallo, geht ja eigentlich nur um das Thema e.V.. Hier musst du immer über Amtsgericht mit Gründungsversammlung Protokoll und Vorstand arbeiten. Satzung muss zum Amtsgericht mit den ersten Vereinsmitgliedern der Gründung. Vereinsgründung geht nur über Notar. (Da fallen auch ein paar Kosten an). Hat natürlich Vorteile wegen der Gemeinnützigkeit und ganz klar in Haftungsfragen. Wenn eine Interessengemeinschaft eine Veranstaltung organisiert sind die Personen immer privat für Schäden und Unfälle haftbar. Vereinsvorstände werden da rechtlich anders behandelt. Vereine brauchen keine Versammlungen in kurzen Zeitabständen, da reicht in der Regel 1x pro Jahr (wird in der Vereinssatzung festgelegt).

Gruß Klaus
 
Hallo,

wir sind über 60 Leute und nenen uns "Interessengemeinschaft Sälzer Treckerfreunde" siehe auch www.treckerfreunde.de

Wir haben uns vor 2 Jahren mal sowas wie ein Leitbild gegeben, wofür wir stehen, was wir machen. total zwanglos. Ich würde NIE einen Verein gründen. Wir haben eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen und führen 1 mal im Jahr ein großes Treckertreffen durch. Nie Probleme gehabt und ich mach das jetzt seid über 17 Jahren so.

Nen Bekannter hat nen Verein gegründet, war damals auch über 40 Leute. Durch die ganzen Auflagen und Kosten sind es nur noch 6 Leute und nichts läuft mehr.

Kannst mich gerne mal anrufen, siehe Profil.

Gruß

Norbert
 
Hallo

So ich hab heute mal das Amtsgericht angerufen.

Der Vorteil von einem Verein ist wenn ich das richtig verstanden hab das der eine beschrenkte Haftung hat so in der art wie bei einer Firma die GmbH.

Bei der IG haften wohl alle mitglieder ohne beschrenkung.

Hab da für nächste Woche ein Termin für eine beratung.

Werde mich dann nochmal melden.

gruß

Thorsten
 
Thorsten,

eine weitere Möglichkeit besteht darin, als "Unterabteilung" bei einem bestehenden

Verein z. B. Orts- oder Heimatverein zu aggieren.

Dann ist man zwar nicht selbstständig, muß sich aber nicht mit dem juristischen Kram befassen.

Viel Erfolg!!

Gruß

Jörg
 
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